Berlin (dapd). Die Arbeitgeber lehnen einen gesetzlichen Vollzeitanspruch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf strikt ab. „Weitere gesetzliche Reglementierung durch einen neuen Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung für Teilzeitbeschäftigte ist überflüssig“, betonte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Dienstag in einer Erklärung. Bereits heute hätten Teilzeitbeschäftigte das Recht, am Ende der Elternzeit wieder in Vollzeitarbeit zu wechseln. Weiter hieß es seitens der Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigte müssten bei der Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt werden. „Ein Anspruch, jederzeit ohne Rücksicht auf die betrieblichen Möglichkeiten von Teil- auf Vollzeit zu wechseln, wäre dagegen nicht erfüllbar“, unterstrich die BDA. Unfreiwillige Teilzeit sei nicht die Regel, sondern die Ausnahme. „Nur jeder fünfte Teilzeitbeschäftigte möchte länger arbeiten.“ Der häufigste Grund für einen Teilzeitjob seien unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten. „Der beste Weg, unfreiwillige Teilzeit abzubauen, ist der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.“ Zuvor hatte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) angekündigt, sich für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in einen Vollzeitjob einzusetzen. Dafür sprachen sich auch Politikerinnen der SPD und der CSU aus, während die FDP verhalten reagierte. In Berlin tagt zur Stunde auf Einladung der Bundesregierung ein Familiengipfel mit Vertretern aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Für Mittag (13.25 Uhr) ist eine Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geplant. Konkrete Beschlüsse sind nicht zu erwarten. dapd (Politik/Politik)