Bielefeld. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur möglichen Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen bringt auch Konsequenzen für den Steuerzahler mit sich. Denn durch die drohende Verfassungswidrigkeit von jährlich sechs Prozent Zinsen auf Steuernachzahlungen bestehen Chance, die Nachzahlungszinsen nicht in der Höhe zahlen zu müssen. Voraussetzung ist dass die Steuerbescheide noch offen sind – und das rückwirkend bis zum Jahr 2015.
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