Corona-geschädigten Unternehmen steht schon bald ein neues Sanierungs-Instrument zur Verfügung: der „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“, kurz: „SRR“. Der SRR bietet Krisen-Unternehmen erstmals einen gesetzlich geschützten Rahmen, in dem sie sich ohne ein Insolvenzverfahren nachhaltig restrukturieren können. Die Bundesregierung plant, den SRR am 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Bis das neue Restrukturierungsinstrument zur Verfügung steht, sind es also nur noch wenige Wochen.
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