Hannover (dapd). Ex-Bundespräsident Christian Wulff lässt es auf einen Prozess ankommen. Seine Anwälte schlugen am Dienstag in Hannover das Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldzahlung aus. Ähnlich äußerten sich die Verteidiger des ebenfalls beschuldigten Filmmanagers David Groenewold. Die Staatsanwälte kündigten an, ihre Ermittlungen binnen Tagen zu beenden. Damit dürfte es zu einem Gerichtsverfahren wegen der Korruptionsvorwürfe kommen. Die Ermittlungen hatten im Februar vergangenen Jahres zum Rücktritt zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen angeboten, die mehr als ein Jahr dauernden Ermittlungen gegen Wulff einzustellen, sofern dieser und Groenewold eine Geldbuße von insgesamt 50.000 Euro zahlen. Die Ermittler werfen Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen im Jahr 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dem CDU-Politiker dafür Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt. Die Verteidigung verlangt die bedingungslose Einstellung der Ermittlungen. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft am Montag brachten keine Einigung. Wulffs Verteidiger beklagt Vorverurteilungen Wulffs Anwalt Bernd Müssig betonte, Wulff habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten seien unbegründet. Die Schutzmechanismen für Verdächtige in einem Ermittlungsverfahren hätten im Fall Wulff nicht gegriffen. Stattdessen habe sich das ehemalige Staatsoberhaupt mit öffentlichen Vorverurteilungen auseinandersetzen müssen. Wulffs zweiter Anwalt Michael Nagel verlangte: „Das Verfahren ist ohne Wenn und Aber einzustellen.“ Wulff vertraue auf die Unabhängigkeit des Gerichts und rechne mit einer Entscheidung, die seine Ehre wiederherstelle. Groenewolds medienrechtlicher Vertreter Christian-Oliver Moser erklärte, die gesamte Angelegenheit habe seinem Mandaten „einen enormen wirtschaftlichen Schaden verursacht“. „Es geht uns darum, den geschäftlichen Leumund unseres Mandanten wiederherzustellen. Hierfür war das Angebot der Staatsanwaltschaft aus unserer Sicht nicht geeignet“, sagte Moser. Gericht entscheidet über Prozess Die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte, der Abschluss der Ermittlungen stehe unmittelbar bevor. „Wir rechnen nicht in Monaten oder Wochen, sondern in Tagen“, sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel. Ob es überhaupt zu einem Prozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten kommt, entscheidet das Gericht. Es muss darüber befinden, ob es die Anklage zulässt. dapd (Politik/Politik)
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Wulff besteht auf Einstellung der Ermittlungen
Hannover (dapd). Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat das Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldzahlung abgelehnt. Wulff habe sich nichts zuschulden kommen lassen, sagte dessen Anwalt Bernd Müssig am Dienstag in Hannover. Wulffs zweiter Anwalt Michael Nagel verlangte: „Das Verfahren ist ohne Wenn und Aber einzustellen.“ Wulff vertraue auf die Unabhängigkeit des Gerichts und rechne mit einem Urteil, das seine Ehre wiederherstelle. Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, die mehr als ein Jahr dauernden Ermittlungen gegen Wulff einzustellen, sofern dieser und der ebenfalls beschuldigte Filmmanager David Groenewold eine Geldbuße von insgesamt 50.000 Euro zahlen. Die Ermittler werfen Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen im Jahr 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dem CDU-Politiker dafür Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt. Anwalt Müssig sagte, die Schutzmechanismen für Verdächtige in einem Ermittlungsverfahren hätten im Fall Wulff nicht gegriffen. Stattdessen habe sich das ehemalige Staatsoberhaupt mit öffentlichen Vorverurteilungen auseinandersetzen müssen. Die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte, sie habe Groenewold eine Frist zur Stellungnahme bis Dienstag 16.00 Uhr eingeräumt und werde sich erst äußern, wenn diese verstrichen sei. „Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor“, sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel. dapd (Politik/Politik)
Juristentreffen in Wulff-Affäre endet ohne öffentliche Erklärung
Hannover (dapd). In der Korruptionsaffäre um Ex-Bundespräsident Christian Wulff haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Hannover über ein Ende der Ermittlungen verhandelt. Öffentliche Erklärungen wurden anschließend nicht abgegeben. „Ich kann bestätigen, dass ein Gespräch stattgefunden hat. Äußern werden wir uns heute dazu nicht mehr“, sagte der zuständige Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel am Montag auf dapd-Anfrage in Hannover. „Zeitnah“ werde es aber eine Erklärung seiner Behörde geben. Anlass des Gesprächs war ein Angebot der Staatsanwaltschaft, die mehr als ein Jahr dauernden Ermittlungen einzustellen, sofern Wulff und der ebenfalls beschuldigte Filmmanager David Groenewold eine Geldbuße von insgesamt 50.000 Euro zahlen. Nach Medienberichten drangen Wulffs Verteidiger jedoch zuletzt auf eine vorbehaltlose Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen im Jahr 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dem CDU-Politiker dafür Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt. dapd (Politik/Politik)
Wulff akzeptiert Auflagen der Staatsanwaltschaft offenbar nicht
Hannover (dapd). In der Korruptionsaffäre um Ex-Bundespräsident Christian Wulff dringt die Verteidigung offenbar auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Wulff will einem Zeitungsbericht zufolge außerdem der Staatsanwaltschaft Hannover einen neuen Zeugen für seine Unschuld in dem gegen ihn laufenden Korruptionsverfahren präsentieren. Mit neuen Argumenten und dem weiteren Zeugen wolle der ehemalige Präsident die Ermittler zu einer vorbehaltlosen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn bewegen, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“. Das Blatt beruft sich auf das Umfeld des Politikers. Der Zeuge könne demnach aussagen, dass ein Brief Wulffs an Siemens-Chef Peter Löscher im Dezember 2008 kein Zeichen für korruptes Verhalten, sondern ein normaler Vorgang gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Schreiben bisher einen Hinweis auf Bestechlichkeit. Bis Freitag hatte Wulff Zeit, auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft zu antworten. Die Justiz will die Ermittlungen einstellen, sofern Wulff und der ebenfalls beschuldigte Filmmanager David Groenewold bereit sind, eine Geldbuße von insgesamt 50.000 Euro zu zahlen. Wulff solle 20.000 Euro zahlen, Groenewold 30.000 Euro, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei einer Ablehnung dieses Angebots wollte die Strafverfolgungsbehörde „relativ schnell“ Anklage erheben. Wulffs Verteidiger will laut „Süddeutscher Zeitung“ vom Samstag jedoch die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen durchfechten. Entsprechende Schriftsätze sollen demnach die Anwälte von Wulff und Groenewold der Staatsanwaltschaft Hannover zugestellt haben. Angebot noch nicht vom Tisch Mit den neuen Stellungnahmen der Verteidigung ist das Angebot der Ermittler laut Zeitung zwar nicht vollständig vom Tisch, aber die stille Erledigung des Falles sei noch unwahrscheinlicher geworden als zuvor. Bereits seit einer Weile habe sich abgezeichnet, dass Groenewold eine Einstellung mit Auflagen nicht akzeptieren und im Notfall vor einem Gericht für einen Freispruch kämpfen wolle. Wulffs Anwälte wollten am 8. April noch einmal ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft führen. Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dafür dem CDU-Politiker Wulff Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt. Gabriel gegen Sonderbehandlung Wulffs SPD-Chef Sigmar Gabriel lehnt jede Sonderbehandlung für Wulff ab. „Persönlich tut er mir leid, aber vor dem Gesetz sind alle gleich. Da macht es keinen Unterschied, was für einen Beruf jemand ausgeübt hat“, sagte Gabriel der „Bild am Sonntag“. Laut dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ haben 80 Prozent der Deutschen „kein Mitleid“ mit dem ehemaligen Staatsoberhaupt. dapd (Politik/Politik)
Neuer Zeuge soll Ex-Präsident Wulff entlasten
Hannover (dapd). Der frühere Bundespräsident Christian Wulff will der Staatsanwaltschaft Hannover einen neuen Zeugen für seine Unschuld in dem gegen ihn laufenden Korruptionsverfahren präsentieren. Wulff wolle die Ermittler zudem mit neuen Argumenten umstimmen und zu einer vorbehaltlosen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn bewegen, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (Samstagausgabe). Das Blatt beruft sich auf das Umfeld des Politikers. Der Zeuge könne demnach aussagen, dass ein Brief Wulffs an Siemens-Chef Peter Löscher im Dezember 2008 kein Zeichen für korruptes Verhalten, sondern ein normaler Vorgang gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Schreiben bisher einen Hinweis auf Bestechlichkeit. Bis Freitag hatte Wulff Zeit, auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft zu antworten. Die Justiz will die Ermittlungen einstellen, sofern Wulff und der ebenfalls beschuldigte Filmmanager David Groenewold bereit sind, eine Geldbuße von insgesamt 50.000 Euro zu zahlen. Wulffs Verteidiger dringt laut „Süddeutscher Zeitung“ (Samstagausgabe) auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Entsprechende Schriftsätze sollen dem Blatt zufolge die Anwälte von Wulff und Groenewold der Staatsanwaltschaft Hannover zugestellt haben. Angebot noch nicht vom Tisch Mit den neuen Stellungnahmen der Verteidigung ist das Angebot der Ermittler laut Zeitung zwar nicht vollständig vom Tisch, aber die stille Erledigung des Falles sei noch unwahrscheinlicher geworden als zuvor. Bereits seit einer Weile habe sich abgezeichnet, dass Groenewold eine Einstellung mit Auflagen nicht akzeptieren und im Notfall vor einem Gericht für einen Freispruch kämpfen wolle. Wulffs Anwälte wollten am 8. April noch einmal ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft führen. Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dafür dem CDU-Politiker Wulff Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt. dapd (Politik/Politik)
Christian Wulff will die völlige Einstellung des Verfahrens
München (dapd). In der Korruptionsaffäre um Ex-Bundespräsident Christian Wulff dringt die Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Entsprechende Schriftsätze der Anwälte von Wulff und des Filmmanagers David Groenewold sollen am Freitag der Staatsanwaltschaft Hannover zugestellt worden sein, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Mitte vorigen Monats hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Beschuldigten mitgeteilt, vorbehaltlich einer gerichtlichen Zustimmung sei die Anklagebehörde bereit, das seit mehr als einem Jahr laufende Verfahren, das erst im März auf die Vorwürfe Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung hochgestuft worden war, gegen Zahlung von Geldauflagen einzustellen. Wulff solle 20.000 Euro zahlen, Groenewold 30.000 Euro. Bei einer Ablehnung dieses Angebots wollte die Strafverfolgungsbehörde „relativ schnell“ Anklage erheben. Mit den neuen Stellungnahmen der Verteidigung ist das Angebot der Ermittler laut Zeitung zwar nicht vollständig vom Tisch, aber die stille Erledigung des Falles ist noch unwahrscheinlicher geworden als zuvor. Bereits seit einer Weile habe sich abgezeichnet, dass Groenewold eine Einstellung mit Auflagen nicht akzeptieren und im Notfall vor einem Gericht für einen Freispruch kämpfen will. Wulffs Anwälte wollten am 8. April noch einmal ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft führen. dapd (Politik/Politik)
Zeitung: Affäre Wulff kommt wohl vor Gericht
Berlin (dapd). Die Korruptionsaffäre um Ex-Bundespräsident Christian Wulff kommt voraussichtlich vor Gericht. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ lehnt der zweite Beschuldigte, der Filmproduzent David Groenewold, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ab. Groenewold sei von seiner Unschuld überzeugt und wolle vor Gericht um einen Freispruch kämpfen, berichtet das Blatt aus dem Umfeld des Filmproduzenten. Freunden sagte er laut „Bild am Sonntag“: „Meine Ehre ist nicht käuflich.“ Groenewold soll dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff 2008 Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Im Gegenzug soll der CDU-Politiker beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold geworben haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff und Groenewold die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 20.000 beziehungsweise 30.000 Euro angeboten. Wulff selbst hat laut „Bild am Sonntag“ noch nicht entschieden, ob er das Angebot der Staatsanwaltschaft annimmt. Sie hatten den Ex-Bundespräsidenten um Stellungnahme bis 8. April gebeten. Durch Groenewolds Entscheidung müsste er allerdings als Zeuge im Prozess gegen seinen langjährigen Freund vor Gericht erscheinen. dapd (Politik/Politik)
Zwei Polizisten nach Wasserwerfereinsatz bei S 21 -Demo angeklagt
Stuttgart (dapd). Zweieinhalb Jahre nach dem Wasserwerfereinsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ im Mittleren Schlossgarten hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte Anklage erhoben. Gegen vier weitere Beschuldigte sei der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die restlichen sechs Verfahren wurden eingestellt. Den beiden angeklagten Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie sollen am 30. September 2010 als polizeiliche Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, nicht eingegriffen zu haben, als Wasserwerfer über drei Stunden immer wieder eingesetzt und mindestens neun Demonstranten durch den Wasserstrahl erheblich verletzt wurden. Bei dem Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ waren in dem Park in Stuttgart insgesamt rund 130 Menschen verletzt worden. Sie hatten gegen die Fällung von Bäumen protestiert. Ein Demonstrant wurde von einem Wasserwerferstrahl im Gesicht getroffen und ist seitdem nahezu blind. Das Foto, wie er blutend weggeführt wird, wurde zum Symbol für den Widerstand gegen „Stuttgart 21“. Der 30. September 2010 ging als Schwarzer Donnerstag in die Geschichte des Protests gegen das Bahnprojekt ein. Wasserstrahl gegen Köpfe Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen sehr umfangreich und zeitaufwendig. Der Funkverkehr, die schriftlichen Einsatzprotokolle der Wasserwerferbesatzungen sowie die gesamte polizeilichen Videodokumentation seien ausgewertet worden. Darüber hinaus seien zahlreiche Geschädigte, Zeugen sowie am Einsatz beteiligte Polizeibeamte vernommen worden. Nach den Einsatzregeln ist bei dem Gebrauch von Wasserwerfern, insbesondere bei der Abgabe von Wasserstößen darauf zu achten, dass die Köpfe von Personen nicht getroffen werden, um schwere Gesichts- und Augenverletzungen zu vermeiden, führte die Staatsanwaltschaft an. Den beiden Angeschuldigten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, weder die Beschränkung des Einsatzes auf sogenannten Wasserregen an den Staffelführer und an die Besatzungen der Wasserwerfer weitergegeben, noch dafür gesorgt zu haben, dass bei der Abgabe von Wasserstößen die Kopfpartien der Demonstranten verschont bleiben. Strafbefehle gegen Rohrführer Die beantragten Strafbefehle richten sich gegen den Staffelführer, zwei Kommandanten und einen Rohrführer der Wasserwerfer. Gegen einen weiteren Kommandanten und zwei Rohrführer wurde das Verfahren wegen geringfügiger Schuld eingestellt. Zwei weiteren Rohrführern konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Schwarzen Donnerstag fast 300 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft angestrengt. Fünf Demonstranten wurden angeklagt, für drei weitere Beamte sowie 17 Protestierer beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle. Gegner des umstrittenen Bahnprojektes hatten der Behörde immer wieder einseitige Ermittlungen vorgeworfen. Ziel der Kritik war vor allem der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. dapd (Politik/Politik)
Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt gegen P+S-Werften-Chefs
Rostock/Stralsund (dapd). Sieben Monate nach der Insolvenz der P+S Werften in Stralsund und Wolgast hat die Staatsanwaltschaft Rostock Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Geschäftsführer des Werftenverbunds aufgenommen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen schon seit etwa zwei Jahren zahlungsunfähig gewesen sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag dem NDR. Bereits im September vergangenen Jahres, wenige Tage nach der Einreichung des Insolvenzantrags, war bei der Stralsunder Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung eingegangen. Demnach hätte der frühere P+S-Werften-Chef Dieter Brammertz schon im Frühjahr 2012, vor der Beantragung eines staatlichen Rettungspakets über 152 Millionen Euro, die Zahlungsunfähigkeit anzeigen müssen. Die Entscheidung über eine mögliche Anklage könne noch mehrere Monate dauern, sagte der Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Falsch ausgezeichnete Eier in acht Bundesländern
Hannover/Berlin (dapd). Falsch deklarierte Eier sind in acht Bundesländern in den Handel gegangen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg gab