Verena Bentele - Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK (Foto: VdK)
- VdK-Präsidentin: „Anhebung der Regelsätze Anfang des Jahres um drei Euro war aus unserer Sicht verfassungswidrig“
- SoVD-Präsident: „Bundesregierung verletzt Pflicht, das Existenzminimum zu sichern“
Angesichts explodierender Teuerungsraten klagen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei und für Kinder sogar nur um zwei Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
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