„Computer, Zubehör und Software können ab sofort im Jahr der Anschaffung zu 100 Prozent von der Steuer abgeschrieben werden. Bisher mussten solche Kosten auf drei beziehungsweise fünf Jahre verteilt werden.“ Auf die attraktive Möglichkeit der „Sofortabschreibung“, die auf einer Videoschaltkonferenz zur Corona-Pandemie zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten und –präsidentinnen der Bundesländer beschlossen wurde, macht Sabrina Meyer zu Gellenbeck, Steuerberaterin bei der Kanzlei Dr. Klein, Dr. Mönstermann und Partner GmbH, aufmerksam.
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