Berlin (dapd). Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den mutmaßlichen Helfer der Zwickauer Terrorzelle NSU, Thomas S., in den Jahren 2008 bis 2009 offenbar einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Dabei seien keine Gründe gegen eine Einstellung in einem sicherheitsrelevanten Beschäftigungsverhältnis festgestellt worden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ unter Berufung auf den Verfassungsschutz. S., der sich bei einer Firma beworben haben soll, die mit Bundes- und Landesverschlusssachen zu tun hatte, habe glaubhaft machen können, dass er sich von der rechtsextremistischen Szene gelöst habe. Dass er bis 2011 Informant des Berliner Landeskriminalamts in der rechten Szene war, sei dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht bekannt gewesen. Wie die Zeitung weiter berichtete, informierte der Verfassungsschutz den NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag eigenen Angaben zufolge über die Sicherheitsüberprüfung von S. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) sagte der Zeitung allerdings: „Mir ist dieser Sachverhalt nicht bekannt. Er ist im Ausschuss jedenfalls nicht erörtert worden.“ Dass ein einschlägig bekannter Rechtsextremist, der als Informant in der rechten Szene arbeitete, bei einer Sicherheitsüberprüfung auf keine Beanstandungen stoße, sei für ihn „nicht nachvollziehbar“, sagte Edathy dem Blatt. dapd (Politik/Politik)