Paderborn. Die Umsetzung der REACH-Verordnung stellt den Händler im Hinblick auf die Abwicklung seiner Warenwirtschaft vor eine neue Dimension der Datenabwicklung: Seit dem 01. Juli 2013 ist er laut EU-Richtlinie dazu verpflichtet, seinen Profi-Käufern zu sämtlichen Produkten, die Gefahrenstoffe enthalten und unter die Richtlinie fallen, ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt mit an die Hand zu geben. Privatkunden erhalten nach Aufforderung innerhalb von 42 Tagen ebenfalls das Sicherheitsdatenblatt.
REACH-Verordnung stellt den Handel vor neue Herausforderungen weiterlesen