Darauf müssen Arbeitgeber und Studenten im Kreis Lippe achten
Für viele Studenten sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit zum Geldverdienen. Auch Studenten im Kreis Lippe jobben, um ihr Einkommen aufzubessern. Hierbei gilt: Wenn der Job nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, handelt es sich in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei. Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt und das unabhängig davon, wie viel Geld Studenten dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.
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