Den meisten ist inzwischen bekannt, dass in vielen Situationen, wie dem Eröffnen eines neuen Kontos oder Abschließen eines Vertrags, die Unternehmen anhand der Schufa-Auskunft die Kreditwürdigkeit der potenziellen Kunden in Erfahrung bringen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, die eigenen Schufa-Einträge regelmäßig zu überprüfen, denn zum Teil sind sie falsch, veraltet oder unberechtigt. Dann sollte man sie löschen lassen. Wann ist dies der Fall und wie geht man am besten hierbei vor?
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