Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Bettensteuer

Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Bettensteuer Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer begrüßt. Die Entscheidung, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei, bewerte der Verband positiv, sagte der Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Donnerstag in Berlin. Allerdings habe das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf private entgeltliche, nicht aber auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürften, sagte Articus weiter. „Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen.“ Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Bettensteuer

Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Bettensteuer Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer begrüßt. Die Entscheidung, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei, bewerte der Verband positiv, sagte der Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Donnerstag in Berlin. Allerdings habe das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf private entgeltliche, nicht aber auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürften, sagte Articus weiter. „Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen.“ Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Von der Leyen will Frauenquote noch in dieser Legislaturperiode

Von der Leyen will Frauenquote noch in dieser Legislaturperiode München (dapd). Eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent soll nach Ansicht von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen. Sie habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werde, sagte sie dem Nachrichtenportal „Focus Online“ am Donnerstag in München. „Ich will nicht noch einmal zehn Jahre darauf warten, dass jemand sich freiwillig bewegt.“ Gleichzeitig gab sich die CDU-Politikerin kompromissbereit. Die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bevorzugte flexible Quote könne für die unteren und mittleren Hierarchiestufen, die feste für die Spitzengremien eingeführt werden, sagte von der Leyen. dapd (Politik/Politik)

Von der Leyen will Frauenquote noch in dieser Legislaturperiode

Von der Leyen will Frauenquote noch in dieser Legislaturperiode München (dapd). Eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent soll nach Ansicht von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen. Sie habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werde, sagte sie dem Nachrichtenportal „Focus Online“ am Donnerstag in München. „Ich will nicht noch einmal zehn Jahre darauf warten, dass jemand sich freiwillig bewegt.“ Gleichzeitig gab sich die CDU-Politikerin kompromissbereit. Die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bevorzugte flexible Quote könne für die unteren und mittleren Hierarchiestufen, die feste für die Spitzengremien eingeführt werden, sagte von der Leyen. dapd (Politik/Politik)

Von der Leyen will Frauenquote noch in dieser Legislaturperiode

Von der Leyen will Frauenquote noch in dieser Legislaturperiode München (dapd). Eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent soll nach Ansicht von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen. Sie habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werde, sagte sie dem Nachrichtenportal „Focus Online“ am Donnerstag in München. „Ich will nicht noch einmal zehn Jahre darauf warten, dass jemand sich freiwillig bewegt.“ Gleichzeitig gab sich die CDU-Politikerin kompromissbereit. Die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bevorzugte flexible Quote könne für die unteren und mittleren Hierarchiestufen, die feste für die Spitzengremien eingeführt werden, sagte von der Leyen. dapd (Politik/Politik)

Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform

Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)

Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform

Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)

Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform

Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)

Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel

Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel Rüsselsheim (dapd). Der Rücktritt von Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke ist für Auto-Experte Stefan Bratzel eine „sehr schlechte Nachricht“ für den Hersteller. Für die Sanierung des Autobauers sei dies ein „Rückschlag“, sagte der Leiter des Center of Automotive an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Bratzel sagte, er sei „aus allen Wolken gefallen“, als er von dem Rücktritt gehört habe. Er habe noch vor wenigen Wochen mit Stracke gesprochen, und dabei sei dieser „fest davon überzeugt gewesen“, die Opel-Sanierung zum Erfolg zu führen. Der Auto-Experte kann sich vorstellen, dass der Mutterkonzern General Motors (GM) nun das Sanierungskonzept wieder aufschnüren und schärfere Maßnahmen ergreifen werde. „Es könnte sein, dass man die Kapazitäten schneller abbauen wird“, sagte Bratzel. Zuletzt waren vorzeitige Werksschließungen noch ausgeschlossen worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel

Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel Rüsselsheim (dapd). Der Rücktritt von Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke ist für Auto-Experte Stefan Bratzel eine „sehr schlechte Nachricht“ für den Hersteller. Für die Sanierung des Autobauers sei dies ein „Rückschlag“, sagte der Leiter des Center of Automotive an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Bratzel sagte, er sei „aus allen Wolken gefallen“, als er von dem Rücktritt gehört habe. Er habe noch vor wenigen Wochen mit Stracke gesprochen, und dabei sei dieser „fest davon überzeugt gewesen“, die Opel-Sanierung zum Erfolg zu führen. Der Auto-Experte kann sich vorstellen, dass der Mutterkonzern General Motors (GM) nun das Sanierungskonzept wieder aufschnüren und schärfere Maßnahmen ergreifen werde. „Es könnte sein, dass man die Kapazitäten schneller abbauen wird“, sagte Bratzel. Zuletzt waren vorzeitige Werksschließungen noch ausgeschlossen worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)