Berlin (dapd). Die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Marlene Rupprecht, lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur religiösen Beschneidung bei Jungen ab. „Die Kinderrechte werden überhaupt nicht berücksichtigt“, sagte Rupprecht der Nachrichtenagentur dapd vor der Debatte im Bundestag am Donnerstag in Berlin. „Es ist so ein massiver, irreversibler Eingriff, und er ist medizinisch nicht notwendig.“ Dazu brauche man die Einwilligung des Menschen, forderte Rupprecht. „Auch wenn es nur ein fünf Pfund schweres Kind ist, hat es Recht auf Unversehrtheit.“ Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden. Diese müssen keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet seien. Ein zweiter, überfraktioneller Gesetzentwurf, der unter anderem von Rupprecht sowie den kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) vorgelegt wird, sieht dagegen vor, dass Beschneidungen aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sind. dapd (Politik/Politik)