Aachen (dapd). Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen scharf kritisiert. Das Urteil sei „äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird“, sagte Heinrich Mussinghoff, Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, am Mittwoch in Aachen. Das Landgericht bewertete die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen am Dienstag als Körperverletzung. Dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes widerspreche und ihm oder dem späteren Erwachsenen einen Schaden zufüge, werde von den Richtern lediglich behauptet, fügte Mussinghoff hinzu. dapd (Politik/Politik)