Für viele Büros und Betriebe erweisen sich flexible Arbeitszeiten, auch „Arbeit auf Abruf“ genannt, als sinnvolles Instrument, um durch Einsatz von meist geringfügig Beschäftigten den schwankenden Personalbedarf des Unternehmens zu decken. Doch für die Arbeitnehmer geht dies in der Regel mit Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung einher und kann sogar mit Unsicherheit wegen dem am Monatsende zu erwartendem Lohn verbunden sein. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und die entsprechenden Regelungen in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes angepasst – zugunsten der Arbeitnehmer. Die Osnabrücker KMP Legal Rechtsanwaltsgesellschaft, Teil von HLB Klein Mönstermann, informiert Unternehmen über die neue Gesetzeslage und gibt den Arbeitgebern dazu nützliche Tipps.
Neue Rechtslage bei Arbeit auf Abruf: HLB Klein Mönstermann informiert weiterlesenSchlagwort: Rechtslage
Transparenzregister zu restriktiv?
Das neue Transparenzregister: Offenlegung von Treuhandverhältnissen?
Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Vierte EU-Geldwäscherichtlinie) verabschiedet, das insbesondere weite Teile des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) neu fasst. Das Gesetz ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Diese Gesetzesnovelle verfolgt den Sinn und Zweck, die Verschleierung illegaler Vermögenswerte durch Strohmänner und mit Hilfe komplexer juristischer Konstruktionen zu verhindern und Transparenz darüber zu schaffen, wer als Person hinter einem Unternehmen steht und dieses tatsächlich kontrolliert. Um diesem Sinn und Zweck nachzukommen, hat der Gesetzgeber unter anderem Regelungen zur Schaffung eines Transparenzregisters in das GwG aufgenommen. Transparenzregister zu restriktiv? weiterlesen