Niesgrau. Wenn Frauen ein Kind erwarten, ändert sich für sie vieles – auch im Job. Bevor es jedoch in den Mutterschutz geht, wird empfohlen, am letzten Arbeitstag neben guten Wünschen vor allem eines mitzunehmen: eine Zwischenbeurteilung. „Eine Angestellte, die aufgrund von Elternzeit eine Auszeit plant, hat in jedem Fall Anrecht auf eine solche Beurteilung“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. „Schließlich ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob sie wieder in dem Unternehmen einsteigt oder ob der Vorgesetzte nach einer Rückkehr noch immer dort tätig ist. Möglich ist auch, dass nach der Babypause der Arbeitgeber wegen Insolvenz gar nicht mehr existiert.“ Zwischenbeurteilung für die Babypause weiterlesen