München (dapd). Die SPD hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) bei der Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess zum Umdenken aufgefordert. „Wenn nun gerade türkische Medien nicht direkt am Prozess teilnehmen können, läuft dies dem Ziel der Aufklärung und Transparenz zuwider und schafft neues Misstrauen“, sagte Parteichef Sigmar Gabriel am Dienstag in Berlin. Mit dem Prozess müsse aber das erschütterte Vertrauen der Türken in den deutschen Staat zurückgewonnen werden. Das OLG dürfe sich daher nicht auf formelle Begründungen bei der Vergabe der Journalistenakkreditierungen stützen. „Dies ist mehr als eine bloße Verfahrensfrage“, sagte der SPD-Vorsitzende. Es gehe um die Haltung und den Respekt gegenüber den türkischstämmigen Menschen in Deutschland. Für den am 17. April beginnenden Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte, haben türkischen und griechischen Medien keine reservierten Plätze erhalten. Dies hat heftige Kritik hervorgerufen. dapd (Politik/Politik)
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Schreiber-Prozess mit Aussage von Max Strauß fortgesetzt
Augsburg (dapd). Prominenter Zeuge im neu aufgerollten Prozess um Steuerhinterziehung und Bestechung gegen den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber: Max Strauß, ältester Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wurde am Donnerstag vor dem Augsburger Landgericht vernommen. Der 53-Jährige bekräftigte, niemals Provisionen von seinem einstigen Geschäftspartner Schreiber verlangt, versprochen bekommen oder erhalten zu haben. Früheren Vorwürfen zufolge soll Schreiber unter dem Namen „Maxwell“ Geld für Strauß auf einem Schweizer Nummernkonto gebunkert haben. Das konnte allerdings nie nachgewiesen werden. In einem Prozess wegen entsprechender Steuerhinterziehung war Strauß 2007 freigesprochen worden. Schreiber, einst Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre, war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, aber nicht wegen Bestechung. Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof 2011 das Urteil wegen einer Reihe von Rechtsfehlern aufhob. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Schreiber droht Verurteilung auch wegen Bestechung In der Neuauflage des Prozesses soll geprüft werden, ob der 78 Jahre alte Schreiber weiter wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. In diesem Zusammenhang bestätigte Strauß, dass Schreiber in Kanada eine Wohnung hatte: „Ich weiß, dass er in Ottawa einen Wohnsitz hatte.“ Zudem könnte auch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Schließlich hatte der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls in dem Prozess als Zeuge jüngst über Bestechungsversuche Schreibers berichtet. Eine Prozessende ist derzeit nicht absehbar, zumal die Verhandlungsdauer wegen Schreibers schwerer Erkrankung auf vier Stunden pro Tag begrenzt ist. Die Vernehmung von Pfahls in dem Prozess soll am 19. Dezember weitergehen. Anschließend wollen Schreibers Anwälte eine umfassende Einlassung zum gesamten Prozess abgeben, die zwei Verhandlungstage in Anspruch nehmen wird, wie sie am Donnerstag ankündigten. Zum Inhalt wurde nichts bekannt. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (28. November) fortgesetzt. dapd (Politik/Politik)