München (dapd). Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz fordert im Streit um die begrenzten Presseplätze beim NSU-Prozess eine Videoübertragung in einen Nebenraum des Gerichts. „Reicht der Gerichtssaal nicht aus, ist die Videoübertragung in einen zweiten hinlänglich großen Raum unumgängliche richterliche Pflicht“, schreibt Mahrenholz in der „Süddeutschen Zeitung“. Die zunehmende Vielfalt der Medienwelt und ein ansteigendes Interesse der Bürger, einem Verfahren persönlich beizuwohnen, hätten „die Anforderungen an das Gericht erhöht, Öffentlichkeit zu gewährleisten“. Das Gerichtsverfassungsgesetz, das die Teilnahme der Öffentlichkeit am NSU-Prozess regelt, sei „nicht misszuverstehen und nicht ausdeutbar“, unterstrich der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Was dieses Gesetz unter Öffentlichkeit verstehe, bestimme „nicht eine gerichtsseitig festgesetzte Zahl von Zuschauerplätzen“. Mahrenholz betonte mit Blick auf das Oberlandesgericht München: „Die Öffentlichkeit selbst bestimmt das Ausmaß ihrer Gewährleistung. Niemand sonst.“ Reiche der Gerichtssaal nicht aus, müssten die Richter eine Videoübertragung in einen zweiten Raum ermöglichen. dapd (Politik/Politik)