Berlin (dapd). Das neue Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD stößt in der Bundesregierung und an der Spitze des Bundestags auf große Vorbehalte. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte am Donnerstag: „Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen.“ Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nannte den Vorstoß der Länder für ein neues Verbot politisch unklug. Die SPD-Bundestagsfraktion will trotz der Skepsis Ende Januar im Parlament beantragen und beschließen lassen, dass der Bundestag dem neuen Verbotsverfahren beitritt. Der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann sagte der „Rheinischen Post“, nicht nur der Bundesrat, auch Bundestag und Bundesregierung sollten einen Verbotsantrag stellen. „Ich hoffe, dass sich dann auch Merkel, Friedrich, Kauder und Brüderle endlich dazu durchringen können, eine klar rechtsextreme, antisemitische und in Teilen gewaltbereite Partei mit allen Mitteln zu bekämpfen“, sagte er. Ein gemeinsames Vorgehen haben Union und FDP im Bundestag bisher abgelehnt. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD zu beantragen. In ihrem Beschluss führt die Länderkammer aus, dass die Partei darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, gepaart mit einer „aktiv-kämpferischen, aggressiven Grundhaltung“. Dies lasse sich mit der von den Innenministern von Bund und Ländern erstellten Materialsammlung belegen. „Wenn wir wieder stolpern, hat die NPD gewonnen“ Leutheusser-Schnarrenberger sagte jedoch, der Bundesratsbeschluss räume die juristischen Zweifel nicht aus dem Weg, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD tatsächlich verbieten wird. „Wenn wir wieder über die juristischen Hürden stolpern, hat die NPD gewonnen“, warnte die Ministerin anlässlich der Eröffnung eines Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus. „Verbote von Vereinen und von Parteien mögen dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen – die Extremisten selbst hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen.“ Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus müsse aus der Mitte der Gesellschaft und auf Dauer geführt werden. Kritik an der Ministerin kam von der SPD im Bundestag. Die Vize-Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht nannte die Behauptung falsch, mit einem NPD-Verbot sei im Kampf gegen Rechtsextremismus nichts zu gewinnen. „Richtig ist vielmehr, dass die NPD, wenn sie verboten ist, nicht mehr zu Wahlen antreten kann und keinen Anspruch mehr auf Steuergelder hat.“ Auch etwaige Nachfolgeorganisationen könnten verboten werden. „Mit einem NPD-Verbotsverfahren wird der braune Sumpf trockengelegt.“ Bundestagspräsident Lammert warnte hingegen vor einer ungewollten Aufwertung der NPD. „Dass die NPD mit der Aura eines über ihr drohenden Verbotsverfahrens schlechter abschneidet als ohne, halte ich für eine kühne Annahme“, sagte er dem „Westfalen-Blatt“. Ressentiments ließen sich nicht durch Verbote beseitigen. „Wenn wir jetzt einer Partei, die statistisch gesehen marginal ist, mit einem Verbotsverfahren eine Bedeutung geben, die sie gar nicht hat, provozieren wir möglicherweise eine Reaktion, die wir unbedingt vermeiden wollten“, sagte Lammert. Linke rügt SPD-Alleingang In Deutschland sei die Hemmschwelle, rechtsextremistisch zu wählen, aus historischen Gründen höher als in den meisten europäischen Ländern, sagte Lammert und forderte: „Dass sich in einer freien Gesellschaft auch extreme Auffassungen bilden, muss man aushalten. Die Auseinandersetzung damit muss aber geführt werden. Und ein gelassener Umgang mit dieser Herausforderung darf keine Ausrede für die fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung sein.“ Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte die SPD-Ankündigung, im Alleingang einen Verbotsantrag einzubringen. „Als Motiv dafür kann ich nur eine unverantwortliche Profilierungssucht der SPD im beginnenden Wahlkampf ausmachen“, erklärte sie. Angesichts der Tragweite wäre es seriös gewesen, wenn sich alle Fraktionen nach der Prüfung des von den Innenministern vorgelegten Beweismaterials gemeinsam über die Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens verständigt hätten. dapd (Politik/Politik)
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Massive Skepsis in Regierung und Bundestag gegen NPD-Verbot
Berlin (dapd). Das neue Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD stößt in der Bundesregierung und an der Spitze des Bundestags auf große Vorbehalte. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte am Donnerstag: „Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen.“ Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nannte den Vorstoß der Länder für ein neues Verbot politisch unklug. Die SPD-Bundestagsfraktion will trotz der Skepsis Ende Januar im Parlament beantragen und beschließen lassen, dass der Bundestag dem neuen Verbotsverfahren beitritt. Der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe), nicht nur der Bundesrat, auch Bundestag und Bundesregierung sollten einen Verbotsantrag stellen. „Ich hoffe, dass sich dann auch Merkel, Friedrich, Kauder und Brüderle endlich dazu durchringen können, eine klar rechtsextreme, antisemitische und in Teilen gewaltbereite Partei mit allen Mitteln zu bekämpfen“, sagte er. Ein gemeinsames Vorgehen haben Union und FDP im Bundestag bisher abgelehnt. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD zu beantragen. In ihrem Beschluss führt die Länderkammer aus, dass die Partei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der politische Kurs sei bestimmt durch eine „aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung“. Dies lasse sich anhand der von den Innenministern von Bund und Ländern erstellten umfangreichen Materialsammlung belegen. Leutheusser-Schnarrenberger sagte jedoch anlässlich der Eröffnung eines Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus, der Bundesratsbeschluss räume die juristischen Zweifel nicht aus dem Weg, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD tatsächlich verbieten wird. „Wenn wir wieder über die juristischen Hürden stolpern, hat die NPD gewonnen“, warnte die Ministerin. „Verbote von Vereinen und von Parteien mögen dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen – die Extremisten selbst hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen.“ Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus müsse aus der Mitte der Gesellschaft und auf Dauer geführt werden. Bundestagspräsident Lammert warnte vor einer ungewollten Aufwertung der NPD. „Dass die NPD mit der Aura eines über ihr drohenden Verbotsverfahrens schlechter abschneidet als ohne, halte ich für eine kühne Annahme“, sagte er dem „Westfalen-Blatt“. Ressentiments ließen sich nicht durch Verbote beseitigen. „Wenn wir jetzt einer Partei, die statistisch gesehen marginal ist, mit einem Verbotsverfahren eine Bedeutung geben, die sie gar nicht hat, provozieren wir möglicherweise eine Reaktion, die wir unbedingt vermeiden wollten“, sagte Lammert. In Deutschland sei die Hemmschwelle, rechtsextremistisch zu wählen, aus historischen Gründen höher als in den meisten europäischen Ländern, sagte Lammert und forderte: „Dass sich in einer freien Gesellschaft auch extreme Auffassungen bilden, muss man aushalten. Die Auseinandersetzung damit muss aber geführt werden. Und ein gelassener Umgang mit dieser Herausforderung darf keine Ausrede für die fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung sein.“ Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte die SPD-Ankündigung, im Alleingang einen Verbotsantrag einzubringen. „Als Motiv dafür kann ich nur eine unverantwortliche Profilierungssucht der SPD im beginnenden Wahlkampf ausmachen“, erklärte sie. Angesichts der Tragweite wäre es seriös gewesen, wenn sich alle Fraktionen nach der Prüfung des von den Innenministern vorgelegten Beweismaterials gemeinsam über die Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens verständigt hätten. dapd (Politik/Politik)
Justizministerin sieht neues NPD-Verbotsverfahren skeptisch
Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) blickt mit großer Skepsis auf das neue Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. „Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen“, sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag in Berlin anlässlich der Eröffnung eines Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus. Der nun gefasste Länder-Beschluss für ein erneutes Verbotsverfahren räume die juristischen Zweifel nicht aus dem Weg, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD tatsächlich verbieten wird. „Wenn wir wieder über die juristischen Hürden stolpern, hat die NPD gewonnen“, warnte die Ministerin. „Verbote von Vereinen und von Parteien mögen dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen – die Extremisten selbst hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen.“ Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus müsse aus der Mitte der Gesellschaft und auf Dauer geführt werden. Mit der Ausstellung zeigt das Bundesministerium der Justiz an vielen Orten in ganz Deutschland, mit welchen Ideen sich Jugendliche für eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung und gegen Rechtsextremismus stark machen. ( http://www.gerechte-sache.de/wettbewerb ) dapd (Politik/Politik)
Hahn lehnt neues NPD-Verbotsverfahren ab
Wiesbaden (dapd). Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) steht dem neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren weiter ablehnend gegenüber. „Wir Hessen wollen die NPD politisch weiter bekämpfen, aber nicht mit einem Gang nach Karlsruhe“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. Hahn fühlt sich in seiner Haltung durch kritische Äußerungen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und vom ehemaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm zu dem Verbotsantrag bestätigt. „Wir alle wissen doch, dass die NPD finanziell, organisatorisch und personell fast am Ende ist“, sagte der hessische Justizminister. Das angestrebte Verbotsverfahren berge aber die Gefahr, dass die rechtsextremistische Partei wiederbelebt werde. Eine Partei könne nur verboten werden, wenn sie das politische System ernsthaft gefährde. „Dies ist nach den letzten schlechten Wahlergebnissen und noch schlechteren Umfrageprognosen bei der NPD in Deutschland Gott sei Dank nicht der Fall“, fügte Hahn hinzu. dapd (Politik/Politik)
Abgeordnete knüpfen Bedingungen an NPD-Verbotsantrag des Bundestages
Berlin (dapd). Union und Grüne halten einen eigenen Antrag des Bundestages zum Verbot der rechtsextremen NPD für möglich, knüpfen dies aber an bestimmte Voraussetzungen. Bisher haben nur die Länder über den Bundesrat beschlossen, nach dem 2003 gescheiterten Verfahren einen neuen Anlauf zu unternehmen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte am Wochenende dem SWR, er rechne mit einem Verbotsantrag des Parlaments. Allerdings gelte es, „ernsthaft zu überlegen, ob ein solches Verfahren zum Erfolg führen kann“. Das „politische Ziel, die Umtriebe der NPD zu verbieten“, halte er „für richtig und auch für berechtigt“, sagte der CDU-Politiker. Die oberste aller Tugenden sei jedoch Klugheit. Die Parlamentarier seien deshalb auf die Erkenntnisse von Bund und Ländern angewiesen, sagte Kauder mit Blick auf die umfangreiche Materialsammlung zur NPD, die in den vergangenen Monaten zusammengetragen wurde. Es müsse sich „jeder Kollege die Unterlagen selbst anschauen“. Kauder fügte hinzu, falls sich die Bundesregierung auch für einen Verbotsantrag entschiede, würde eine Mehrheit des Bundestages trotz bestehender Bedenken wohl auch diesen Weg gehen. Beweismaterial genau prüfen Große Bedenken gibt es auch nach wie vor bei der Grünen-Fraktion. Die von den Ländern und dem Bund erklärte Abschaltung der Informanten in der NPD müsse zweifelsfrei nachweisbar sein, forderte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast in der Zeitung „Die Welt“. Außerdem müsse das Material beweisen, dass von der NPD eine „konkrete Beeinträchtigung der freiheitlichen Grundordnung“ ausgehe. Dann habe ein neues Verbotsverfahren auch Aussicht auf Erfolg, sagte Künast und fügte an: „Wir werden das Material jetzt mit aller Sorgfalt prüfen.“ Wenn es dann Aussicht auf einen erfolgreichen Antrag biete, „werden wir einen Verbotsantrag mittragen“. Antragsberechtigt sind Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung. Der Bundesrat hatte am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen, einen Verbotsantrag zu stellen. Bis auf Hessen stimmten alle Länder dafür. Die Bundesregierung will erst im kommenden Jahr entscheiden, ob ein Antrag gestellt wird. Im Bundestag ist vor allem die FDP-Fraktion aus juristischen wie politischen Gründen gegen ein solches Verfahren. Das erste Verbotsverfahren war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil im Beweismaterial der Antragsteller auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert wurden, die zugleich für den Verfassungsschutz arbeiteten. Die höchste Hürde steht in Straßburg Die rechtsextreme NPD selbst sieht nach Angaben ihres Vorsitzenden Holger Apfel dem Verbotsverfahren gelassen entgegen. Apfel machte im Deutschlandfunk deutlich, dass sich seine Partei eine höchstrichterliche Entscheidung sogar wünsche, um damit juristisch Klarheit zu bekommen. Er rechne nicht mit einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht. Sollte die Partei in Karlsruhe verboten werden, werde die NPD vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen, sagte der Parteichef, der im sächsischen Landtag an der Spitze der NPD-Fraktion steht. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist die NPD im Landtag vertreten. Verfassungsjuristen gehen davon aus, dass vor dem EGMR in Straßburg die eigentliche Hürde zu nehmen ist, weil ein Parteienverbot vor diesem Gericht extrem schwer durchsetzbar ist. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat bringt NPD-Verbotsverfahren auf den Weg
Berlin (dapd). Die Länder unternehmen einen neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD. Im Bundesrat stimmten alle Länder bis auf Hessen am Freitag dafür, das Verbot der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Auf diesen Schritt hatten sich Anfang Dezember bereits die Ministerpräsidenten verständigt. Ob sich auch der Bundestag und die Bundesregierung dem Antrag der Länder anschließen, ist noch offen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Unter anderen hatte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen der ungewissen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens skeptisch geäußert. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 in Karlsruhe gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert waren, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Im Bundesrat warben mehrere Ministerpräsidenten für das neue Verbotsverfahren. Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) betonte: „Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig.“ Aus dem Scheitern des ersten Verbots seien „Konsequenzen gezogen“ und nur öffentlich zugängliche Belege gesammelt worden. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagte, die Gefahr sei nicht das Scheitern vor Gericht, sondern „das Scheitern vor unserer Geschichte“. Ein Parteienverbot sei in der Tat ein „scharfes Schwert“, aber „wer angegriffen wird, muss sich wehren“. Die NPD wolle „unsere Demokratie am Ende abschaffen“. Albig fügte hinzu, es sei „eine Zumutung, dass eine Demokratie ihre eigenen Feinde mit Steuergeldern aufpäppelt“. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) warnte hingegen, ein erneut gescheitertes Verbotsverfahren würde zu einer Aufwertung der NPD führen. Zudem sei zu befürchten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein mögliches NPD-Verbot wieder kassiert. dapd (Politik/Politik)
Schwesig hält NPD-Verbotsverfahren für sinnvoll
Dresden (dapd). Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig hält das von den Bundesländern angestrebte neue NPD-Verbotsverfahren für sinnvoll. Schwesig sagte der „Sächsischen Zeitung“ (Samstagausgabe) aus Dresden: „Die Menschen verstehen nicht, dass die menschenverachtende NPD mit ihren Steuergeldern finanziert wird.“ Die NPD habe im übrigen „genügend Belege geliefert, dass sie die Freiheit der Menschen mit Füßen tritt“. Rassisten dürften nicht vom Steuerzahler finanziert werden. „Und die Vertreter der demokratischen Parteien müssen dafür sorgen, dass ein neues Verbotsverfahren diesmal auch erfolgreich ist“, sagte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern. Ein Parteienverbot beantragen können der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung. Während die Länder sich einig sind, ein solches Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, hält sich die Regierung noch bedeckt. Ob das Parlament einen eigenen Antrag stellt, ist ebenfalls noch unklar. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD wegen der vielen Informanten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert. dapd (Politik/Politik)
Länderfront gegen NPD
Berlin (dapd). Die rechtsextreme NPD soll nach dem Willen aller Regierungschefs der Bundesländer verboten werden. Die Ministerpräsidenten beschlossen auf ihrer Konferenz am Donnerstag in Berlin mit 16 zu null Stimmen, dem Votum ihrer Innenminister zu folgen und dem Bundesrat einen Antrag für ein Verbot der NPD zu empfehlen, wie die Nachrichtenagentur dapd aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Am Donnerstagnachmittag standen dann Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Plan. Die Innenministerkonferenz hatte sich am Mittwoch in Rostock für einen erneuten Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD ausgesprochen. Dazu hatten die Ressortchefs zuletzt mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Politiker der Bundesregierung von Merkel über Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bis zu Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigten sich hingegen skeptisch und verwiesen auf die Risiken, dass ein Verbotsverfahren scheitern könnte. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert. Damals hatten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ein Verbot der NPD angestrengt. dapd (Politik/Politik)
Lewentz: Beweise gegen NPD sind belastbar und V-Mann-frei
Mainz (dapd-rps). Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hält ein erneutes NPD-Verbotsverfahren für Erfolg versprechend. Er sei überzeugt, dass die Beweise gegen die NPD belastbar seien, sagte Lewentz der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ (Mittwochausgabe). Die Belege seien zudem frei von V-Mann-Quellen. „Ich kann das für Rheinland-Pfalz auf jeden Fall sagen, und das gilt sicher auch für die anderen 15 Bundesländer“, betonte Lewentz. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert. Er sei auch überzeugt, dass ein Verbot der NPD vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten werde, sagte Lewentz: „Wir glauben kaum daran, dass die europäische Ebene uns bei einem NPD-Verbot zwingen würde, eine rechtsextreme Partei wieder zuzulassen – schon allein vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.“ Ein Verbot der NPD würde die Organisationsfähigkeit der rechtsextremen Szene erschüttern. Die NPD sei „eine Geldsammelmaschine für rechtsextreme Aktivitäten, und dieser Geldhahn über die Wahlkampfkostenerstattung würde abgedreht werden“. dapd (Politik/Politik)
Caffier rechnet fest mit NPD-Verbotsverfahren
Schwerin (dapd-lmv). Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) rechnet fest mit einem Verbot der NPD. Die zusammengetragenen Quellen belegten „eindeutig den verfassungsfeindlichen Charakter“ der rechtsextremen Partei, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) der „Ostsee-Zeitung“ (Mittwochausgabe). Das Beweismaterial sei „gut und stichfest“ und das Verbot sei wichtig, um der NPD die finanzielle Basis zu nehmen. Am Mittwoch wollen die Ressortchefs auf der Innenministerkonferenz in Rostock eine entsprechende Empfehlung abgeben, auf dessen Grundlage die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag eine verbindliche Entscheidung treffen sollen. Caffier betonte, die NPD wolle die Demokratie abschaffen und schrecke dabei nicht vor kämpferisch-aggressiven Mitteln zurück. dapd (Politik/Politik)