Halle (dapd). Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hält trotz der finanziellen Probleme der NPD am vom Bundesrat beschlossenen Verbotsantrag fest. „Ein Verbotsverfahren muss weiter konsequent betrieben werden“, sagte Stahlknecht der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Nach meiner Auffassung hängt der finanzielle Niedergang der Partei auch damit zusammen, dass in den vergangenen Monaten ein öffentlicher Druck aufgebaut wurde, durch den der rechtsextremistische Charakter der NPD deutlich geworden ist.“ Der Minister hatte den Verbotsantrag im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wesentlich mit voran getrieben. Die NPD hatte zuletzt ihre Mitarbeiter wegen Geldnot entlassen müssen. Daraufhin waren Stimmen laut geworden, auf den Verbotsantrag zu verzichten. dapd (Politik/Politik)
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Bosbach sieht sich in Zweifel gegenüber NPD-Verbotsantrag bestätigt
Berlin (dapd). Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sieht sich durch die Finanzprobleme der NPD in seiner skeptischen Haltung gegenüber einem NPD-Verbotsverfahren bestätigt. „Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass sich die NPD im Siechtum befindet, erhebliche finanzielle Probleme hat und immer mehr Mitglieder verliert. Es ist zu befürchten, dass sie durch das anstehende Verbotsverfahren wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rückt“, sagte Bosbach dem „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe). Nach dem Nein der Bundesregierung hält Bosbach einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestages für unwahrscheinlich. Die NPD hat wegen finanzieller Nöte die Beschäftigten in ihrer Bundeszentrale entlassen. Die Bundestagsverwaltung hatte Ende Februar Zahlungen an die Partei eingestellt, weil sie eine Strafe über 1,27 Millionen Euro nicht beglichen hat. Die SPD bleibt hingegen bei ihrer Forderung nach einem NPD-Verbot. Die Grundlage dafür habe sich nicht geändert, erklärte der stellvertretende Parteivorsitzende Klaus Wowereit. Die NPD sei weiter eine Partei, deren Wirken gegen die Demokratie gerichtet sei. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann betonte, auch wenn die NPD pleite sei, müsse man gegen sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen. Die Bundestagsverwaltung sollte weiter jegliche Zahlungen an die NPD einstellen, solange die Partei ihre Strafe nicht beglichen habe, betonte Oppermann. dapd (Politik/Politik)
Uhl für Verzicht auf NPD-Verbotsverfahren
Halle (dapd). Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sieht in der jüngsten Entlassung von Mitarbeitern durch die NPD einen zusätzlichen Grund, auf das NPD-Verbotsverfahren zu verzichten. „Dieser Umstand ist ein weiterer Nachweis für die parteipolitische Bedeutungslosigkeit der NPD“, sagte Uhl der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Sollte das Bundesverfassungsgericht, wovon ich ausgehe, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwenden, muss es einen Verbotsantrag trotz materieller Verfassungswidrigkeit der NPD ablehnen.“ Die Länder haben anders als Bundesregierung und Bundestag unverändert die Absicht, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag zu stellen. Uhl hält das für falsch. Die NPD hatte zuletzt sieben Mitarbeiter wegen akuter Geldnot entlassen. dapd (Politik/Politik)
Der NPD geht das Geld aus
Hamburg (dapd). Die rechtsextreme NPD hat wegen finanzieller Probleme sämtliche Mitarbeiter der Parteizentrale in Berlin entlassen. Betroffen seien sieben Angestellte, berichtete „Spiegel Online“ am Donnerstag. Die Kündigungen seien „vorbehaltlich und werden sofort aufgehoben, sobald der Bundestag den Auszahlungsstopp aufhebt“, sagte Parteisprecher Frank Franz dem Magazin. Die Bundestagsverwaltung hatte Ende Februar Zahlungen an die Partei eingestellt, weil sie eine Strafe über 1,27 Millionen Euro nicht beglichen hat. Der Betrag wurde fällig, weil die NPD für das Jahr 2007 einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht vorgelegt hatte. Die Partei habe bisher keine Angebote unterbreitet, wie und wann sie diese Strafe begleichen wolle, sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem Magazin. Deshalb erhalte sie keine Abschlagszahlungen mehr. Der NPD stehen demnach 303.400 Euro pro Quartal zu. Wegen der Entlassungen wirft der frühere NPD-Vorsitzende Udo Voigt der neuen Parteiführung Versagen vor. „Dass alle Mitarbeiter entlassen wurden, macht mich wütend, das ist erschütternd“, sagte Voigt „Spiegel Online“. Die NPD sei in einem „unmöglichen Zustand“. dapd (Politik/Politik)
Woidke: Neonationalsozialisten mit starkem Einfluss auf NPD
Potsdam (dapd). Die sogenannten Neonationalsozialisten haben nach Einschätzung von Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) starken Einfluss auf die rechtsextreme NPD. Es sei erklärtes Ziel der Partei, diese Gruppierung einzubinden. Die NPD sehe diese zwar nur als „Hilfstruppen für niedere Aufgaben“. Allerdings würden die Neonationalsozialisten maßgeblich zur anhaltenden „Nazifizierung“ der NPD beitragen, sagte der Minister am Mittwoch in Potsdam bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für 2012. Woidke sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für ein NPD-Verbot aus. Im Gegensatz zur Meinung der Bundesregierung halte er daran fest, dass die Partei „verbotsfähig“ sei, sagte er. „Darin bestärken mich auch die durch und durch rassistischen Beleidigungen, mit denen sich die NPD auch an Vizekanzler Philipp Rösler vergreift“, sagte Woidke. So habe der brandenburgische NPD-Funktionär Ronny Zasowk auf der Internetseite seines Kreisverbands Lausitz den FDP-Politiker und Bundeswirtschaftsminister als „vietnamesisches Findelkind“ bezeichnet. Diese und ähnliche Äußerungen des NPD-Mannes über Rösler seien „widerwärtigster Rassismus“, sagte Woidke. dapd (Politik/Politik)
Sachsens Regierungschef: NPD-Verbotsverfahren muss kommen
(dapd). Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hält den Antrag der Bundesländer auf Verbot der rechtsextremen NPD nach wie vor für richtig. Damit würden der NPD die finanziellen Grundlagen und auch die organisatorischen Möglichkeiten entzogen werden, sagte Tillich am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Eine solche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne zudem ein wichtiger Schritt sein, „damit man auch Rechtsextremismus in der Gesellschaft bekämpfen kann“. Tillich wies zugleich Forderungen zurück, die Länder sollten nach dem Negativ-Votum der Bundesregierung ihren geplanten Verbotsantrag in Karlsruhe noch einmal überdenken. Er gehe davon aus, dass es bei der Einmütigkeit der Länder bleiben wird und dass der Bundesrat im Juni dann auch die Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht einreichen werde. dapd (Politik/Politik)
Potsdamer Landtag streit über NPD-Verbotsverfahren
Potsdam (dapd-lbg). Die rot-rote Koalition in Brandenburg hat ihre Forderung nach einem neuen Verfahren zum Verbot der rechtsextremen NPD bekräftigt. Die Ziele der NPD seien mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar, sagte Innenminister Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag im Landtag in Potsdam. Dem politischen Extremismus müsse mit allen Mitteln entgegengewirkt werden – „äußerstenfalls“ auch mit einem Parteiverbot. Dass die schwarz-gelbe Bundesregierung das nicht unterstütze, sei falsch. Auch Redner von SPD und Linke kritisierten die Haltung des Bundes. CDU und FDP hingegen verteidigten das Vorgehen. Die Grünen warnten vor der neuen Partei „Die Rechte“. Anlass der Debatte im Parlament war die Antwort von Woidke auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema Rechtsextremismus in Brandenburg. Demnach verzeichnet Brandenburg zwar erhebliche Erfolge im Kampf gegen Rechts. So ist die DVU nach ihrem Scheitern bei der Landtagswahl im Jahr 2009 von der Bildfläche verschwunden und auch die NPD verliert eher Mitglieder. Dafür sind in Brandenburg aber immer mehr Neonazis jenseits von Parteien und Kameradschaften aktiv. Woidke sagte, Brandenburg sei inzwischen ein ungemütliches Pflaster für Rechtsextremisten. Allerdings werde die demokratische Grundordnung weiterhin bekämpft. Die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus seinen vielfältiger und seine Methoden subtiler geworden. Deshalb dürfe der Druck nicht nachlassen. SPD-Experte Klaus Ness sprach von einem verfestigten Rechtsextremismus in Brandenburg. Er verstehe nicht, dass es keine gemeinsame Haltung zum NPD-Verbot gebe. Das Argument von FDP-Chef Philipp Rösler, wonach man Dummheit nicht verbieten könne, sei verharmlosend. Denn die NPD sei keine Dummheit, sondern eine Bedrohung. Bettina Fortunato aus der Linksfraktion betonte, Rechtsextremismus und Faschismus seien mitnichten eine Dummheit. Sie seien hochgefährlich. Es wäre ein klares Signal gewesen, wenn alle Verfassungsorgane gemeinsam einen NPD-Verbotsantrag gestellt hätten. Der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher sagte, auch er halte die NPD für verfassungsfeindlich und respektiere deshalb den Beschluss der Länder für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Doch sehe er ebenso wie die Bundesregierung große Risiken. Nach dem Scheitern des ersten Verfahrens habe die NPD auch einen Aufschwung erlebt. Das dürfe nicht noch einmal passieren. FDP-Experte Hans-Peter Goetz warnte, eine neues Verbotsverfahren würde der NPD eine Bühne geben. Ein erneutes Scheitern wäre die Legitimation zur Verbreitung von rechtem Gedankengut. Und: Selbst bei einem Erfolg wäre das Problem ja nicht gelöst. Aus Sicht von Grünen-Expertin Ursula Nonnemacher ist trotz der Selbstauflösung der DVU und der Schwäche der NPD kein Ausruhen angesagt. Die Partei „Die Rechte“ habe im Januar einen brandenburgischen Landesverband gegründet. Rechtsextremist Christian Worch biete in dieser Partei auch den Anhängern verbotener Kameradschaften eine neue Heimat. dapd (Politik/Politik)
Gall: Haltung der FDP zu NPD-Verbot schadet Ansehen Deutschlands
Stuttgart (dapd). Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) kritisiert die Weigerung der FDP, den Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD mitzutragen. „Die aggressiv verfassungsfeindliche Politik der rechtsextremistischen Partei kann man nicht einfach als Dummheit abtun“, sagte Gall am Dienstag in Stuttgart. Die „blamable Vorstellung“ der FDP und das Schweigen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schadeten dem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD und dem Ansehen Deutschlands. Die NPD sei der Nährboden für Gewalttaten wie etwa die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds, erläuterte Gall. Davon müssten sich alle Demokraten distanzieren. Es sei jetzt „falsch verstandener Liberalismus und bodenlose Gleichgültigkeit“, dem „üblen Treiben der NPD“ nicht entgegenzutreten. dapd (Politik/Politik)
Verfassungsgericht gibt der NPD keinen Persilschein
Karlsruhe/Berlin (dapd). Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich vom Bundesverfassungsgericht eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Die Karlsruher Richter verwarfen einen Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes sei. SPD, Grüne und Linke betonten, der erwartungsgemäß unzulässige Antrag sei als „reines Theater“, „Klamauk“ und „billiger Trick“ einzustufen. Die NPD kündigte hingegen an, nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen zu wollen. Die NPD hatte in Karlsruhe geltend gemacht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts sah hier aber keine „Rechtsschutzlücke“. Staatliche Stellen könnten durchaus „das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ein erstes Verfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil sich belastendes Material auf V-Leute stützte. Das Verfassungsgericht verwarf jetzt auch einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die rechtsextreme Partei feststellen lassen, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD „durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit“ verletzten. Die Verfassungsrichter betonten, politischen Parteien stünden durchaus gerichtliche Wege offen, dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu begegnen. Einen „Ansatz für die gerichtliche Kontrolle“ biete etwa die Sammlung und Auswertung von Informationen über eine Partei durch den Verfassungsschutz und ihre Aufnahme in einen Verfassungsschutzbericht. Die Verfassungsschutzbehörden dürften diese Maßnahmen nämlich nur ergreifen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die dafür sprechen, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Streit über Erfolgsaussichten eines neuen Verbotsantrags Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, betonte am Dienstag in Berlin, die Politik dürfe der NPD nicht länger die Initiative überlassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müssten „sich endlich klar zu einem eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung bekennen“. Oppermann sagte: „Wenn die Bundesregierung den Bundesrat alleine klagen lässt, wäre dies ein verheerendes Symbol der Unentschlossenheit.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte, die NPD werde „niemanden finden, der ihr bescheinigt, sie stünde auf dem Boden des Grundgesetzes“. Die Entscheidung aus Karlsruhe bedeute aber auch nicht, dass die NPD schon wegen ihren verfassungsfeindlichen Einstellungen verboten werden könne. Denn eine bloße Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsfeindlichkeit genüge den Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht. Demnach sei ein Parteiverbot nur verhältnismäßig, wenn eine Partei tatsächlich und aktuell den Bestand der Demokratie gefährde. Ob die NPD dies erfülle, „darf man stark bezweifeln“, sagte Beck mit Blick auf Wahlergebnisse. Deshalb müsse geprüft werden, ob ein Verbotsantrag hinreichend Erfolgsaussichten habe. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte das Bundesinnenministerium auf, die Materialsammlung gegen die NPD „schleunigst nachzubessern“. Bislang sei „die Zusammenarbeit der NPD mit gewalttätigen Nazikameradschaften noch viel zu wenig ausgeleuchtet“, betonte Jelpke. dapd (Politik/Politik)
Kein Persilschein für die NPD vom Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (dapd). Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich gerichtlich eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt einen entsprechenden Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes sei. Die NPD hatte geltend gemacht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts sah hier aber keine „Rechtsschutzlücke“. Staatliche Stellen könnten durchaus „das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Das Verfassungsgericht verwarf zudem einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die rechtsextreme Partei feststellen lassen, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD „durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit“ verletzten. Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ein erstes Verfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil sich belastendes Material auf V-Leute stützte. dapd (Politik/Politik)