Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Notversorgung der ländlichen Bevölkerung mit Medikamenten sichern. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin den Entwurf eines Gesetzes, das den Apothekennotdienst besser vergütet. Apotheken sollen unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss wird aus einem Fonds gezahlt, den der Deutsche Apothekerverband verwaltet. Finanziert wird der Topf durch eine Erhöhung des Festzuschlags, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben. Bislang wird der Apothekennotdienst ausschließlich durch eine Gebühr von 2,50 Euro vergütet, die der Apotheker je Patient im Notdienst erheben kann. Von dem neuen Gesetz sollen besonders ländliche Apotheken profitieren. Der Notdienst wird in dünn besiedelten Gebieten weniger in Anspruch genommen. Zugleich muss dort wegen der geringeren Apothekendichte die einzelne Apotheke viel häufiger Notdienst leisten als in größeren Städten. dapd (Politik/Politik)