Hamburg (dapd-nrd). Der ehemalige HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher könnte seine Millionenabfindung doch noch verlieren: Die Bank sicherte sich Rechtsansprüche gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden, falls dieser rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufsichtsrat stimmte wie auch Nonnenmacher einer entsprechenden Änderung des Aufhebungsvertrags von 2010 zu, wie die Bank am Dienstag mitteilte. Der Manager hatte damals etwa vier Millionen Euro kassiert. Nach der neuen Vereinbarung muss Nonnenmacher die im Rahmen seines Aufhebungsvertrags kassierten Summen einschließlich Zinsen zurückzahlen, sollte er in einem in Kiel geführten Ermittlungsverfahren verurteilt werden. Es geht um falsche Verdächtigung und Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von dem damaligen HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth. „Mit dieser Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank, Hilmar Kopper. Kopper war wegen des Aufhebungsvertrags für Nonnenmacher kritisiert worden: Am 15. Dezember lief eine Frist ab, bis zu der die Bank wegen Strafprozessen Geld zurückfordern konnte. Hintergrund des Kieler Strafverfahrens ist der von der HSH Nordbank 2009 zu Unrecht fristlos entlassene Vorstand Frank Roth. Als Grund wurde damals von der Bank der Verdacht geäußert, Roth habe geheime Unterlagen weitergegeben. Ermittlungen der Kieler Staatsanwaltschaft ergaben jedoch keinen Anhaltspunkt für diesen Verdacht. Stattdessen entstand bei den Ermittlern der Eindruck, dass gegen Roth falsche Spuren gelegt worden waren. Gegen Nonnenmacher und weitere ehemalige HSH-Manager läuft noch ein anderes Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den sogenannten Omega-Geschäften erhoben. Das Hamburger Landgericht will Anfang des Jahres über die Zulassung entscheiden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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HSH sichert sich Rechtsansprüche gegen Ex-Chef Nonnenmacher
Hamburg (dapd). Die HSH Nordbank hat sich Rechtsansprüche gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher gesichert, falls dieser rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufsichtsrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Aufhebungsvertrags von 2010 zu, wie die Bank am Dienstag mitteilte. Nach dieser Vereinbarung müsse Nonnenmacher die im Rahmen seines Aufhebungsvertrags kassierten Zahlungen einschließlich Zinsen zurückzahlen, sollte er in dem bei der Staatsanwaltschaft Kiel geführten Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von dem ehemaligen HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth strafrechtlich verurteilt werden. „Mit dieser Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren“, sagte Hilmar Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank. Nonnenmacher hatte eine Millionenabfindung kassiert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ex-HSH-Chef Nonnenmacher wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Hamburg (dapd). Der umstrittene Ex-Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, hat neben Untreuevorwürfen noch mehr Gerichtsärger: Nonnenmacher muss sich jetzt auch gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren. Vor dem Amtsgericht Hamburg beschuldigte die Staatsanwaltschaft den umstrittenen Manager am Dienstag, Zweitwohnungssteuer in Höhe von 4.560 Euro hinterzogen zu haben. Sein Anwalt wies den Vorwurf zurück. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Staatsbank erschien nicht persönlich vor Gericht. Darum geht es: Nonnenmacher unterhielt als Vorstandsmitglied und späterer Bankchef eine Zweitwohnung in Hamburg, war aber mit erstem Wohnsitz weiter in Frankfurt/Main gemeldet, wo er nach Angaben seines Anwalts inzwischen auch wieder mit Frau und Tochter lebt. Die Stadt Hamburg erhebt wie viele andere Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer. Laut Beweisaufnahme bezahlte Nonnenmacher diese Steuer aber erst, nachdem das Finanzamt über einen Zeitungsbericht von der Zweitwohnung im vornehmen Stadtteil Pöseldorf erfahren hatte. Daraufhin schrieb das Finanzamt ihn an und forderte Aufklärung. Nonnenmachers Anwalt Heinz Wagner erklärte, sein Mandant habe von der örtlichen Hamburger Steuerpflicht nichts gewusst. „Die Steuer wurde dann bezahlt. Die ganze Sache ist eine Lappalie“, sagte Wagner und forderte die Einstellung des Verfahrens. Die Vorsitzende Richterin erklärte nach der Beweisaufnahme, nach ihrer Ansicht hat Nonnenmacher nur rund 700 Euro fälliger Steuern nicht bezahlt, nicht aber die von der Staatsanwaltschaft ausgerechneten 4.560 Euro. Sie schlug die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. Staatsanwältin und Anwalt lehnten das ab. Das Verfahren soll am 12. Juni fortgesetzt werden. Nonnenmacher musste im Frühjahr 2011 sein Amt als HSH-Chef räumen. Er hatte den Rückhalt der Haupteigentümer verloren, der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Bank ließ Kritiker von Detektiven überwachen, zahlte trotz Milliardenverlusten Millionen an Boni auch an Nonnenmacher und drängte einen Topmanager mit unsauberen Methoden aus dem Amt. Am Ende wurde es den Regierungen der beiden Länder zu bunt, Nonnenmacher musste trotz erholter Geschäftszahlen gehen. Nonnenmacher droht ein weiterer weit schlimmerer Gerichtsprozess: Ihm und anderen Ex-Managern der Bank wird Untreue und Bilanzfälschung vorgeworfen. Sie sollen mit einem umstrittenen Kreislaufgeschäft namens Omega 55 zum Jahresende 2007 hohe Millionenverluste ausgelöst haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Januar Anklage deswegen erhoben. Falls Nonnenmacher dann regelmäßig zum Prozess nach Hamburg kommen sollte, hätte er immerhin noch seine Zweitwohnung im Wert von 1,1 Millionen Euro. Für die zahlt er nach Angaben seines Anwaltes auch weiterhin Zweitwohnungssteuer. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Authors: dapd News