NIS-2 fordert verschärfte Maßnahmen gegen Cybercrime

Neue europäische NIS-2-Richtlinie gilt schon ab Oktober 2024 / Mehr Unternehmen sind betroffen und müssen zeitnah handeln

Osnabrück – Cyberangriffe sind tägliche Realität. Jüngste Vorfälle wie russische und chinesische Cyberattacken oder softwarebedingte Ausfälle belegen die Brisanz. Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) wie Energie- und Wasserversorgung, Krankenhäuser, Banken oder Verkehrsbetriebe sind von essentieller Bedeutung für das Leben und die Wirtschaft. Damit sind sie besonders gefährdete Angriffsziele. Die NIS-Richtlinie (Network and Information Security) der Europäischen Union regelt den Schutz der kritischen Infrastruktur gegen IT-Vorfälle und Cyberangriffe. Die erste Version aus dem Jahr 2016 wurde ersetzt durch die NIS-2-Richtlinie.

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