Hamburg (dapd). Korrupte Ärzte kommen offenbar weit häufiger vor als bislang angenommen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat eingeräumt, dass in den vergangenen Jahren von den 17 Ärztekammern in Deutschland knapp 1.000 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte eingeleitet worden seien. „Wir kommen da auf 480 Ratiopharm-Fälle und fast 450 weitere Fälle“, sagt Montgomery dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ laut einem am Sonntag veröffentlichten Vorabbericht. Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte, damit diese ihren Patienten bevorzugt eigene Präparate verordnen, seien berufsrechtlich „klar verboten“, sagte Montgomery. „Die Ärztekammern haben 163 Ratiopharm-Ärzte bestraft, nachdem uns die Staatsanwaltschaften Akten zur Verfügung gestellt haben“, fügte der Präsident der Bundesärztekammer hinzu. Er forderte von der Politik, eine Gesetzesvorschrift zu schaffen, „damit die Staatsanwälte uns helfen, das Berufsrecht durchzusetzen“. Montgomery forderte zugleich mehr Ermittlungsrechte für die Ärztekammern. Er wäre „sehr dafür, dass wir eine polizeiähnliche Funktion bekämen, damit wir sehr früh schon selbst durchsuchen und Akten beschlagnahmen können“. Auch gegen „einen generellen Straftatbestand für Freiberufler hätten wir nichts“. Er wolle „nur kein Spezialgesetz gegen Ärzte“, wie es zurzeit diskutiert werde. Aufgrund der Debatte über die Bestechlichkeit von Ärzten sieht Montgomery das Ansehen der Berufsgruppe in Gefahr. „Diese dauernde Korruptionsdebatte ist ein Stachel in unserem Fleisch, das beschädigt das Renommee meines Berufes und zwar massiv.“ dapd (Politik/Politik)
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Montgomery hält neue Gesetzte nach Korruptionsurteil für unnötig
Köln (dapd). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht nach dem Korruptionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Ärzte dürften sich ohnehin nicht von Pharma-Firmen beschenken lassen, sagte Montgomery am Montag im Deutschlandfunk. „Es gibt zwei Rechtskreise, nach denen das klar verboten ist.“ Beispielsweise drohe einem Mediziner durch das ärztliche Berufsrecht in solch einem Fall der Verlust der Approbation. Auch im Kassenarztrecht sei ein Verbot klar geregelt. Der BGH habe lediglich entschieden, dass der Begriff der Korruption per Definition lediglich auf Beamte und nicht auf freiberufliche Ärzte angewendet werden dürfe. Dies sei auch gut so, sagte Montgomery. Wären Ärzte Amtsträger der Krankenkassen, müssten sie die Interessen der Kassen vor die der Patienten stellen. Der BGH hatte eine Pharmareferentin vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Sie hatte Geld an Ärzte verteilt, die Medikamente des Pharmaunternehmens verordneten. dapd (Politik/Politik)