Aus Mini mach´Maxi: Angebot des Jobcenters Lippe für Arbeitgeber


Ein großer Teil der Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in Lippe ist erwerbstätig und dennoch auf finanzielle Unterstützung des Jobcenters angewiesen. Viele Leistungsbeziehende nutzen dabei Mini-Jobs als Einstieg in den Arbeitsmarkt, da die Arbeitszeiten häufig mit der Kinderbetreuung oder der Pflege von Familienmitgliedern abgestimmt werden können.  Auch bieten Mini-Jobs eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeits- und Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Zur „Falle“ werden diese Jobs jedoch, wenn sie z.B. wichtige Fortbildungen verhindern oder durch sie die Motivation sinkt, sich um sozialversicherungspflichtige Jobs zu bemühen. Das Gefühl der Sicherheit in einem gewohnten Mini-Jobs überwiegt häufig bei der Entscheidung, einen neuen Job zu suchen oder anzunehmen, der noch unbekannte Risiken bei den Arbeitsbedingungen- und Anforderungen birgt. 

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Agentur für arbeit: Arbeitsmarkt zeigt Stärke in 2017

Agentur für Arbeit: Jahresbilanz im Stadtgebiet Bielefeld und im Kreis Gütersloh
Agentur für Arbeit: Jahresbilanz im Stadtgebiet Bielefeld und im Kreis Gütersloh. Sinkende Jugendarbeitslosigkeit trotz Zuwanderung junger Geflüchteter Gemeldete Stellen meist unbefristet und in Vollzeit. (Bild: geralt/ pixabay)

Der Arbeitsmarkt im Bezirk der Agentur für Arbeit Bielefeld, zu dem das Stadtgebiet Bielefeld und der Landkreis Gütersloh zählen, zeigte 2017 ein gutes Potenzial, das mit einem hohen Beschäftigungsstand erschlossen werden konnte. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zeigt ein sehr gutes Niveau und belief sich zum Stichtag 31. März 2017 auf 319.565 Personen. Sie stieg in den letzten drei Jahren kontinuierlich um 9,6 Prozent.

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Gründe und Rahmenbedingungen von geringfügiger Beschäftigung

NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer betonte, dass Minijobs keine Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse sind und warb um faire Arbeitsbedingungen. (Foto: Münsterland e.V./Kuiter)
NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer betonte, dass Minijobs keine Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse sind und warb um faire Arbeitsbedingungen. (Foto: Münsterland e.V./Kuiter)

Münsterland/Greven. Wer einen Minijob hat, erhält bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, so schreibt es das Gesetz vor. Doch rund 60 Prozent der befragten Arbeitnehmer im Münsterland bekommt nichts davon, manchmal nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das ist das Ergebnis einer Studie zur Struktur, den Rahmenbedingungen und den Hintergründen von Minijobs im Münsterland, die die Regionalagentur Münsterland beim Münsterland e.V. gemeinsam mit der Initiative der Jobcenter in der Region in Auftrag gegeben hat.

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Studie: Frauen kommen nur schwer aus Minijobs heraus

Studie: Frauen kommen nur schwer aus Minijobs heraus München (dapd). Die meisten Frauen, die nur einen oder mehrere Minijobs haben, kommen aus dieser Erwerbsform nicht mehr heraus. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, über die die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag berichtet. Demnach wird ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umso unwahrscheinlicher, je länger der Minijob währt. Laut der Untersuchung sind Frauen, bei denen ihr Minijob keine zusätzliche Nebenbeschäftigung ist, im Schnitt sechs Jahre und sieben Monate geringfügig beschäftigt. Bei Verheirateten sind es sogar sieben Jahre und einen Monat. Nur 14 Prozent der Frauen, die früher einen Minijob als Hauptbeschäftigung ausübten, hätten heute eine Vollzeitstelle, 26 Prozent eine Teilzeitstelle mit mindestens 20 Stunden pro Woche. Mehr als die Hälfte der früheren Minijobber sei nicht mehr am Arbeitsmarkt tätig. Dies belege, dass Minijobs – anders als von den rot-grünen Arbeitsmarktreformern gewollt – „nicht als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirken“, zitiert die Zeitung aus der Studie. Minijobs als Haupterwerb seien im Effekt „ein Programm zur Erzeugung lebenslanger ökonomischer Ohnmacht und Abhängigkeit von Frauen“. dapd (Politik/Politik)