Straßburg (dapd). Das CIA-Entführungsopfer Khaled el Masri ist von den mazedonischen Behörden in seinen Menschenrechten verletzt worden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg entschieden. Die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des EGMR gab der Beschwerde des Deutsch-Libanesen gegen Mazedonien statt. El Masri machte geltend, die Behörden des Landes Mazedonien hätten durch ihre Mitwirkung an seiner Verschleppung und Misshandlung die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der EGMR sah nun unter anderem einen Verstoß gegen das Folterverbot. Mazedonien müsse deshalb an El Masri eine Entschädigung von 60.000 Euro zahlen – „für den erlittenen immateriellen Schaden“. El Masri machte geltend, er sei nach seiner Festnahme durch die mazedonische Polizei im Dezember 2003 zunächst in Skopje wochenlang festgehalten, zu mutmaßlichen Verbindungen zu islamistischen Terrororganisationen verhört und misshandelt worden. Schließlich sei er der CIA überstellt worden, die ihn in eine geheime Haftanstalt in Afghanistan gebracht habe, wo er mehr als vier Monate lang misshandelt worden sei. Die Verantwortung für den gesamten Zeitraum seiner Gefangenschaft liege bei Mazedonien. Der EGMR entschied nun, die mazedonische Regierung sei „verantwortlich für Folter, Misshandlung und geheime Überstellung“ El Masris. Das Straßburger Urteil ist nach Angaben von Amnesty International die erste Entscheidung eines internationalen Gerichts über die Mitwirkung europäischer Staaten am System der Geheimgefängnisse und Verschleppungen durch die CIA. El Masri hatte bereits in den USA, Deutschland und Mazedonien ohne Erfolg Verfahren angestrengt. dapd (Politik/Politik)