Zu der heutigen Berichterstattung über ein durch die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen verhängtes Bußgeld gegen notebooksbilliger wegen Verstößen gegen die DS-GVO erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Das gegen notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig. Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DS-GVO abhandenkam.
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