Frankfurt/Main (dapd). Die Lufthansa darf Leiharbeitnehmer als Stewards oder Stewardessen beschäftigen. Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) wies am Dienstag in Frankfurt am Main einen Antrag der Gruppenvertretung der Lufthansa-Flugbegleiter gegen den Einsatz von Leiharbeitern als Kabinenpersonal aus formalen Gründen ab. Die Vertretung könne sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, mit der die Lufthansa den Einsatz eigenen Kabinenpersonals zugesichert habe, entschied das Gericht. Sie sei nicht für die Durchsetzung tariflicher Ansprüche zuständig. Die Vereinbarung, auf die die Gruppenvertretung ihren Antrag auf eine einstweilige Anordnung stützte, hatten im Jahr 2005 die für die Lufthansa zuständigen Tarifparteien abgeschlossen. Tarifliche Ansprüche könnten nur die Tarifvertragsparteien selbst durchsetzen, begründete das Landesarbeitsgericht seine rechtskräftige Entscheidung. Auf die Frage, ob die damalige Vereinbarung noch nachwirke, komme es deswegen nicht an. (Aktenzeichen: Hessisches Landesarbeitsgericht 4 TaBVGa 69/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)