Köln (dapd). Das Oberlandesgericht Köln hat Schadenersatzklagen von 16 Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD in Höhe von 750.000 Euro zurückgewiesen. In der Vernehmung des früheren AWD-Chefs Carsten Maschmeyer und anderer Zeugen habe das Gericht keinen Beleg für die von den Klägern behaupteten überhöhten Provisionszahlungen gefunden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die Kläger hatten in den 90er-Jahren Anteile an einem Immobilienfonds erworben, der jedoch die Renditeerwartungen nicht erfüllte. Vor Gericht bemängelten sie neben den überhöhten Provisionszahlungen die unrealistischen Renditeberechnungen im Fondsprospekt und eine unklare Darstellung der „weichen Kosten“. Sie forderten deshalb eine Rückabwicklung des Geschäfts. Nach Überzeugung des Gerichts sind die Ansprüche der Kläger jedoch verjährt. Zudem sei der Prospekt nicht fehlerhaft gewesen. Die Angaben seien hinreichend nachvollziehbar, urteilte der Senat. Er ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen können die Kläger allerdings Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)