Berlin (dapd). Der Bau von Kindergärten in reinen Wohngebieten soll erleichtert werden. Das sieht eine Änderung des Baurechts vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde. „Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kindergärten vorgehen. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden“, sagte Bauminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin. Kindergärten für die Familien am Ort werden durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich für allgemein zulässig erklärt. dapd (Politik/Politik)