Kreis Steinfurt. Was geschieht eigentlich in einem Unternehmen, wenn der Inhaber von heute auf morgen ausfällt? Wer ist bevollmächtigt, mit Banken zu verhandeln? Was wird aus laufenden Aufträgen? Interessierte Gewerbetreibende haben ab sofort die Möglichkeit, sich umfassend für den Fall eines Falles zu wappnen. Denn die Kreishandwerkerschaft hat eine elektronische Akte als eine Art betrieblicher Notfallkoffer erarbeitet. Mit dessen Hilfe können Unternehmer betriebliche und private Belange regeln für den Fall, dass sie selbst einmal durch Unfall, Krankheit oder gar Tod ausfallen.