Berlin (dapd). Auch nach der vereinbarten Honorarsteigerung für das kommende Jahr bleiben die Ärzte unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation. „Die unzureichende Vergütung, die vielen Regularien und der hohe bürokratische Aufwand entsprechen nicht dem Sicherstellungsauftrag, für den die Ärzte jahrzehntelang gekämpft, und wie wir ihn 1955 übernommen haben“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, am Dienstag in Berlin. Die KBV will in dieser Woche eine Befragung unter den mehr als 153.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu dem Thema starten. Bei den Krankenkassen sorgte die Aktion für Unverständnis. „Ein durchschnittliches Bruttoeinkommen für niedergelassene Ärzte von rund 160.000 Euro als ‚unzureichend‘ zu bezeichnen, ist wirklich schwer nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) der Nachrichtenagentur dapd. Das Problem sei nicht die Höhe der Honorarsumme insgesamt, sondern die Verteilung zwischen den verschiedenen Arztgruppen. „Dieses interne Verteilungsproblem müssen die Ärzte allerdings selbst lösen“, sagte der Sprecher. Die KBV hatte sich mit dem GKV-Spitzenverband im Oktober auf eine Honorarsteigerung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten von 1,15 bis 1,27 Milliarden Euro für das kommende Jahr geeinigt. Die genaue Höhe muss in den kommenden Wochen von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Länderebene verhandelt werden. KBV startet Befragung Im Auftrag der KBV soll das Meinungsforschungsinstitut infas herausfinden, „unter welchen Bedingungen“ die Ärzte und Psychotherapeuten „die ambulante Versorgung in Zukunft noch gewährleisten können“. Dabei gehe es „generell um die Einstellung der Ärzteschaft zum Sicherstellungsauftrag“ und ausdrücklich nicht um Vergütungsfragen, betonte ein Sprecher. Zu den Forderungen der KBV gehörten „die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit sowie feste und kostendeckende Preise für alle ärztlichen Leistungen“, hieß es. Diese Rahmenbedingungen seien auch Teil der Befragung. Die Ärzte können angeben, wie wichtig ihnen diese Kernpunkte sind. Erste Ergebnisse will die KBV auf der Vertreterversammlung am 7. Dezember präsentieren. Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres vorliegen. Nach dem Sicherstellungsauftrag sind die kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. dapd (Politik/Politik)
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Ärzte klagen weiter über zu geringe Bezahlung
Berlin (dapd). Auch nach der Einigung über die Honorare für das kommende Jahr streiten Ärzte und Kassen weiter über die Höhe der Vergütungen für die Mediziner. „Die unzureichende Vergütung, die vielen Regularien und der hohe bürokratische Aufwand entsprechen nicht dem Sicherstellungsauftrag, für den die Ärzte jahrzehntelang gekämpft, und wie wir ihn 1955 übernommen haben“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, am Dienstag in Berlin. Die Krankenkassen wiesen dies entschieden zurück. „Ein durchschnittliches Brutto-Einkommen für niedergelassene Ärzte von rund 160.000 Euro als ‚unzureichend‘ zu bezeichnen, ist wirklich schwer nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) der Nachrichtenagentur dapd. Das Problem sei nicht die Höhe der Honorarsumme insgesamt, sondern die Verteilung zwischen den verschiedenen Arztgruppen. „Dieses interne Verteilungsproblem müssen die Ärzte allerdings selbst lösen“, sagte der Sprecher. Die KBV hatte sich mit dem GKV-Spitzenverband im Oktober auf eine Honorarsteigerung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten von 1,15 bis 1,27 Milliarden Euro für das kommende Jahr geeinigt. Die genaue Höhe muss in den kommenden Wochen von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Länderebene verhandelt werden. KBV startet Befragung Um ihre Argumentation zu untermauern, kündigte die KBV an, in dieser Woche eine Befragung der mehr als 153.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu starten. Im Auftrag der KBV solle das Meinungsforschungsinstitut infas herausfinden, „unter welchen Bedingungen“ die Ärzte und Psychotherapeuten „die ambulante Versorgung in Zukunft noch gewährleisten können“. Zu den Forderungen der KBV gehörten „die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit sowie feste und kostendeckende Preise für alle ärztlichen Leistungen“, hieß es weiter. Diese Rahmenbedingungen seien auch Teil der Befragung. Die Ärzte können angeben, wie wichtig ihnen diese Kernpunkte sind. Erste Ergebnisse will die KBV auf der Vertreterversammlung am 7. Dezember präsentieren. Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres vorliegen. Nach dem Sicherstellungsauftrag sind die kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. dapd (Politik/Politik)