Hamburg (dapd-nrd). Der angekündigte Rücktritt von Papst Benedikt XVI. hat auch die katholische Kirche in Hamburg schwer getroffen. Er habe „um Luft
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Theologe nennt Papstrücktritt kirchenrechtliches Neuland
Berlin (dapd). Ein zurückgetretener Papst kommt im Kirchenrecht praktisch nicht vor. Das katholische Kirchenrecht regle im Canon 332, Paragraf 2