Karlsruhe (dapd). Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich gerichtlich eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt einen entsprechenden Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes sei. Die NPD hatte geltend gemacht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts sah hier aber keine „Rechtsschutzlücke“. Staatliche Stellen könnten durchaus „das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Das Verfassungsgericht verwarf zudem einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die rechtsextreme Partei feststellen lassen, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD „durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit“ verletzten. Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ein erstes Verfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil sich belastendes Material auf V-Leute stützte. dapd (Politik/Politik)