Magdeburg (dapd). Acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam ist am Donnerstag vorerst ein juristischer Schlussstrich unten den Fall gezogen worden. Der angeklagte Polizist wurde vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. Das Gericht wertete zugunsten des Angeklagten, dass er Jalloh nicht hätte retten können. Der Polizist war in einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau freigesprochen worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof im Januar 2010 wieder aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg befasste sich seit Januar 2011 mit dem Fall. Das Gericht ging mit seinem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklagebehörde hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Die Nebenklage hielt den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung für schuldig, nannte aber kein Strafmaß. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mahnwache für Jalloh Die Verteidigung des Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen. Sie habe jetzt eine Woche Zeit, um über eine Revision zu entscheiden, ob ihr schwer erkrankter Mandant die Kraft habe, gegen das Urteil vorzugehen. Die Nebenklage, die den Bruder von Jalloh vertritt, will innerhalb der nächsten Woche über eine Revision entscheiden. Mit einer Mahnwache vor dem Magdeburger Landgericht hatte eine Initiative vor der Urteilsverkündung an den Tod von Oury Jalloh erinnert. Aus Sicht der Aktivisten steht hinter dem Geschehen in der Polizeizelle ein Mord. Auf Plakaten war zu lesen: „Oury Jalloh – das war Mord!“ Auf den Stufen zum Gerichtsgebäude hatten sie als Mahnung weiß-rote Kreuze aufgestellt. Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl bezeichnete das Verfahren als „ein rechtsstaatliches Desaster“. Gericht und Staatsanwaltschaft seien von Anfang an entschlossen gewesen, dem Verfahren die unhinterfragte Version zugrunde zu legen, Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Am Ende des Verfahrens bleib weit mehr als Unbehagen. „Angesichts polizeilicher Schweigekartelle, Zeugenabsprachen, Erinnerungslücken und verschwundener Dokumente entsteht der Eindruck: Der nächste ‚unaufklärbare‘ Todesfall in einer deutschen Polizeizelle ist eine Frage der Zeit.“ dapd (Politik/Politik)