Berlin (dapd). Gute Nachrichten für Gegner des Waidwerks: Landbesitzer können künftig die Jagd auf ihren Grundstücken untersagen lassen. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Neuregelung jagdrechtlicher Vorschriften. Ob auf einer Fläche Jagdruhe herrscht, entscheidet in Zukunft die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen. Mit der Novelle wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012 umgesetzt. In dem Urteil wurde festgestellt, dass einzelne Vorschriften des Bundesjagdgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dies betrifft die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück „trotz entgegenstehender ethischer Motive“ zu dulden. Nach dem bisherigen Bundesjagdgesetz gehören Eigentümer von Grundstücken mit einer Fläche von weniger als 75 Hektar einer Jagdgenossenschaft an. Diese Eigentümer müssen die Bejagung ihrer Flächen durch Dritte dulden, wenn die Jagd auf den Genossenschaftsflächen verpachtet oder durch angestellte Jäger ausgeübt wird. dapd (Politik/Politik)