Stuttgart (dapd). Nach dem Chefwechsel geht der Umbau in der Robert-Bosch-Geschäftsführung weiter. Der Aufsichtsrat berief Stefan Hartung, bislang Chef des Geschäftsbereichs Elektrogeräte, mit Wirkung zum 1. Januar 2013 in die Geschäftsführung, wie der Technologiekonzern und weltgrößte Automobilzulieferer am Freitag in Stuttgart mitteilte. Der 46-Jährige verantwortet dann den neu zu schaffenden Bereich Energie- und Gebäudetechnik. Der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung, Siegfried Dais, und der Verantwortliche für den Unternehmensbereich Gebrauchsgüter und Gebäudetechnik, Rudolf Colm, treten zum Ende des Jahres in den Ruhestand. Bereits länger bekannt war der Wechsel des Vorsitzenden der Geschäftsführung, Franz Fehrenbach, in den Aufsichtsrat und die Robert Bosch Industrietreuhand KG, deren Vorsitz er jeweils am Montag übernimmt. Seine bisherige Position bekleidet dann Technikvorstand Volkmar Denner. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Carl Zeiss verkauft laut Bericht Rüstungssparte
Hamburg/Oberkochen (dapd). Die Carl Zeiss AG will einem Medienbericht zufolge ihre Sparte Militär- und Sicherheitsoptik an die Tochter des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS, Cassidian, veräußern. Ein Unternehmenssprecher wollte dies am Freitag weder bestätigen noch dementieren. „Die Unternehmen Cassidian und die Optroniksparte von Carl Zeiss arbeiten seit längerem bereits in einzelnen Kooperationen zusammen und führen derzeit weitergehende Gespräche miteinander“, sagte der Carl-Zeiss-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. Die „Financial Times Deutschland“ hatte berichtet, die Sparte mit rund 800 Beschäftigten und 160 Millionen Euro Jahresumsatz solle an Cassidian gehen. Eine Cassidian-Sprecherin sagte dem Blatt, derzeit befänden sich beide Seiten in weiterführenden Gesprächen. Beide Unternehmen kooperieren bereits in einem Gemeinschaftsunternehmen, an dem auch der Spezialist für Messtechnik Rohde & Schwarz beteiligt ist, beim Aufbau eines Grenzüberwachungssystems für Algerien. Der zum Verkauf stehende Bereich umfasst dem Bericht zufolge das gesamte Militärgeschäft der in Oberkochen ansässigen Carl Zeiss AG. Sie stellt unter anderem Wärmebildkameras, Laser-Entfernungsmesser und auch das Zielfernrohr für den Kampfpanzer Leopard 2 her. Laut Geschäftsbericht sieht das Unternehmen in der Sparte Chancen und Risiken zugleich. Es erwartet zwar staatliche Kürzungen von Rüstungsausgaben. Chancen ergäben sich aber aus der Erschließung neuer Absatzmärkte weltweit. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundestag beschließt Neonazi-Verbunddatei
Berlin (dapd). Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, FDP und SPD die Einführung der Neonazi-Verbunddatei beschlossen. Grüne und Linke stimmten am Donnerstag gegen das Gesetz. Anlass der Reform ist die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Die rechtsextreme Terrorgruppe war im November 2011 aufgeflogen. Mit der Verbunddatei sollen gewaltbereite Neonazis besser verfolgt werden können. In das von Ermittlern bundesweit abrufbare Verzeichnis werden Rechtsextremisten aufgenommen, die einen klaren Gewaltbezug aufweisen. Eine rechtsextreme Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD reicht allein zur Nennung nicht aus. dapd (Politik/Politik)
Mehrheit der Länder für Abschaffung der Praxisgebühr
Saarbrücken (dapd). Die Bundesländer sind mehrheitlich für eine ersatzlose Streichung der Praxisgebühr. Dennoch hat die Gesundheitsministerkonferenz in Saarbrücken dazu keinen formellen Beschluss fassen können. Notwendig hierfür wäre die Zustimmung von 13 Ländern gewesen, es hätten aber nur elf Länder zugestimmt, sagte der amtierende GMK-Vorsitzende und saarländische Ressortchef Andreas Storm (CDU) am Donnerstag nach Abschluss des zweitägigen Ministertreffens in Saarbrücken. Allerdings hätten auch die Länder, die gegen eine ersatzlose Abschaffung votiert hätten, betont, dass die Praxisgebühr „in ihrer derzeitigen Ausgestaltung keine Zukunft“ habe, sagte Storm. Sie sei „zu bürokratisch und kein geeignetes Steuerungsinstrument“. dapd (Politik/Politik)
Im Schatten des Syrien-Konflikts: UNIFIL-Mandat bis 2013 verlängert
Berlin (dapd). Die Bundeswehr kann sich ein weiteres Jahr an der UN-Seemission vor der libanesischen Küste beteiligen. Mit einer Mehrheit von fast 87 Prozent verlängerte der Bundestag am Donnerstag das UNIFIL-Mandat und begründete dies auch mit den zunehmenden Spannungen in der Region. Lediglich die Linke stimmte dagegen und warnte vor der Gefahr einer militärischen Auseinandersetzung mit dem Nachbarland Syrien. Derzeit beteiligt sich die Deutsche Marine mit 219 Soldaten, einem Versorgungsschiff und zwei Schnellbooten an UNIFIL. Das bis Juni 2013 verlängerte Mandat sieht nun einen weiteren Einsatz von bis zu 300 Bundeswehrsoldaten vor. Die Kosten dafür werden auf 31,3 Millionen Euro beziffert. UNIFIL als „Stabilitätsanker“ Für die schwarz-gelbe Koalition sind die wachsenden Spannungen in Syrien ein wichtiger Grund für die Weiterführung des Einsatzes, der eigentlich langsam auslaufen sollte. Doch gerade in Zeiten des Aufruhrs in der arabischen Welt könne UNIFIL „einen Beitrag zu Stabilisierung in der Region leisten“, betonte der CSU-Wehrexperte Florian Hahn. UNIFIL sei zum Symbol für Vertrauensbildung und Völkerverständigung geworden. Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionsvize Birgit Homburger. Der CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens nannte die UN-Mission einen „Stabilitätsanker“. Unterstützung erhielt die Koalition von SPD und Grünen. Der SPD-Außenpolitiker Günter Gloser warnte vor unkalkulierbaren Spannungen in Syrien, die Auswirkungen auf die gesamte Region haben könnten. „Wir dürfen unser Engagement gerade in dieser Krise nicht verringern“, mahnte er. Die Grünen-Politikerin Kerstin Müller fügte hinzu, der Konflikt in Syrien könnte sich zu einem Flächenbrand ausweiten. Ein Ende der Mission wäre das „absolut falsche Signal“. Linke allein im Bundestag Gegen einen weiteren Einsatz wandte sich die Linke im Bundestag, die mit ihrer Haltung jedoch allein dastand. Die Abrüstungsexpertin der Linken, Inge Höger, sprach von einer beachtlichen Eskalationsgefahr, die ein Militäreinsatz mit sich bringen könne. Schon heute würden Spionageschiffe in diese „hochexplosive Region“ geschickt. Sie könnten mit die „Grundlage für eine militärische Intervention in Syrien“ liefern. Die unter UN-Flagge laufende Mission war nach dem libanesisch-israelischen Krieg 2006 gestartet worden. Hauptziel war es zunächst, den Waffenschmuggel für die radikal-islamische Hisbollah über das Mittelmeer zu unterbinden. Mittlerweile liegt der Schwerpunkt des deutschen Einsatzes in der Ausbildung der libanesischen Marine. Für den Antrag der Bundesregierung votierten in namentlicher Abstimmung 507 Abgeordnete, 74 lehnten ihn ab. Es gab 4 Enthaltungen. Das entspricht einer Zustimmung von 86,7 Prozent. dapd (Politik/Politik)
Gamescom-Veranstalter kündigen 300 Computerspiele-Premieren an
Köln (dapd-nrw). Mehr als 370 Unternehmen werde sich in diesem Jahr auf der Computerspiele-Messe Gamescom in Köln präsentieren. „Auf der auf 140.000 Quadratmeter vergrößerten Ausstellungsfläche erwarten wir rund 300 Premieren und Spieleneuheiten über alle Genres“, sagte die Geschäftsführerin der Koelnmesse, Katharina Hamma, am Donnerstag. Ein besonderer Schwerpunkt liegt 2012 auf dem wachsenden Spielemarkt für mobile Endgeräte wie Smartphones. Das Thema erweitere erstmals das Ausstellungsangebot, hieß es. Auch dem Spielen im Internet werde mit einer größeren Halle Rechnung getragen. Partnerland in diesem Jahr ist mit Südkorea, einer der weltweit größten Spielemärkte. Die Messe startet am 15. August für Fachbesucher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zeitung: EnBW wollte Riesengeschäft mit Geschäftsmann Bykov machen
Karlsruhe/München (dapd). Der drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW und der russische Geschäftsmann Andrey Bykov hatten einem aktuellen Zeitungsbericht zufolge weiter reichende Beziehungen miteinander als bisher bekannt. Bykov sei unter dem heutigen EnBW-Vorstandsvorsitzenden Hans-Peter Villis in ein „Riesengeschäft“ eingebunden gewesen, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Die Zeitung zitiert aus einem Brief von Villis an den damaligen russischen Regierungschef Wladimir Putin, in dem er schreibt, er habe Bykov gebeten, „mit den russischen Regierungsstellen Kontakt aufzunehmen“. Es sei um die Erschließung von Gasfeldern in Sibirien gegangen. Einem Insider zufolge sei es um ein Milliardengeschäft gegangen. Das Blatt schreibt von einem „Geheimplan Boracay“. „Daran ist nichts Geheimes“, sagte ein EnBW-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. Es habe sich um ein ganz normales Prüfverfahren gehandelt. Die Entwicklung von Gasgeschäften sei für den Karlsruher Konzern immer ein Thema gewesen und auch offen kommuniziert worden. In diesem Fall sei der EnBW 2007/08 eine Beteiligungsmöglichkeit an dem russischen Gaskonzern Alrosa angetragen worden. Dies sei geprüft worden, mit dem Ergebnis, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Für die Koordination eines eventuellen Angebotes wäre dem Sprecher zufolge Bykov zuständig gewesen. Die EnBW machte zahlreiche Geschäft mit Bykov-Firmen, die zum Großteil erfüllt wurden. Bykov selbst sagte in einem „Handelsblatt“-Interview, er habe 34 Verträge mit der EnBW über mehr als 200 Millionen Euro abgeschlossen. Ein Viertel sei zur Zeit des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Gerhard Goll und drei Viertel zu den Zeiten des amtierenden EnBW-Chefs Villis und seines Vorgängers Utz Claassen gezahlt worden. Allerdings streiten sich der Energiekonzern und Bykov derzeit in Schiedsgerichtverfahren um vier bestimmte Geschäfte. Bykov wirft der EnBW vor, sie habe mit ihm Scheinverträge abgeschlossen. Hintergrund sind Verträge von EnBW mit Bykov-Firmen, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran, die Firmen hätten diese Leistungen aber nicht erbracht. Bykov sagt, er sei für Lobbyarbeiten bezahlt worden. Erst vor einer Woche sah das Schweizer Schiedsgericht den Vorwurf Bykovs als nicht glaubwürdig an. Dennoch wies das Gericht die Schadenersatzklage der EnBW Kernkraft GmbH gegen das zur Bykov-Gruppe gehörende Unternehmen Eurepa zur Rückzahlung von zwölf Millionen Euro zurück. Zur Begründung hieß es, in der Auslegung des Vertrages sei eine Pflicht zur Rückzahlung des Darlehens nicht zu erkennen. Bereits im Mai war die Eurepa Suisse SA mit Sitz in Zürich wegen Nichterfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Uran zur Zahlung von 24,5 Millionen Euro an die EnBW verurteilt worden. In einem weiteren Verfahren, in dem es um 35,6 Millionen Euro ging, folgte das Gericht jedoch ebenfalls nicht der EnBW-Klage. Damit ist jetzt noch ein weiteres Verfahren anhängig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Kunden bezahlen in Dresdner Neustadt per Smartphone
Dresden (dapd-lsc). Bewohner und Besucher des Dresdner Stadtteils Neustadt können ab Montag (2. Juli) ohne Portemonnaie einkaufen. Dafür wird in einem Pilotprojekt eine mobile Bezahlvariante per Smartphone bei etwa drei Dutzend Händlern und Gastronomen des Bezirks möglich sein, wie die Organisatoren „Viertel.Dollar“ am Donnerstag in Dresden mitteilten. Es handele sich um das erste händlerübergreifende System zur Bezahlung per Smartphone in Deutschland. Nutzer müssen sich dafür lediglich ein Programm, eine sogenannte App, auf ihr Smartphone laden und das Guthaben eines vorher gekauften Gutscheins darauf übertragen. Bezahlt wird dann im Laden durch Einscannen eines Codes an der Kasse oder die Übertragung eines Funksignals. Der Bezahlvorgang soll dann wie beim Prepaid anonym und ohne Angaben von Kontodaten erfolgen. Die Händler benötigen ihrerseits lediglich ein EC-Karten-Terminal. Dieser muss zusätzlich mit einer unterstützenden Software des Unternehmens Secupay ausgestattet sein, das die technische Umsetzung des Projekts übernommen hat. Möglich ist aber auch ein NFC-Terminal, der die Funksignale übertragen kann. Gleichzeitig unterstützen die Nutzer des Projekts „Viertel.Dollar“ mit ihren bargeldlosen Einkäufen ihren Bezirk. Die Händler entrichten, wie auch bei EC-Karten üblich, eine Provision in Höhe von 2,9 Prozent an den Anbieter des Systems. Davon fließt rund die Hälfte in gemeinnützige Projekte wie etwa Krankenhausclowns oder einen lokalen Fußballverein. Das Pilotprojekt soll vorerst zeitlich unbegrenzt laufen und zukünftig auch auf das dem „Viertel.Dollar“ ähnliche Stadtteil-Projekt „Cottbus-Taler“ in Brandenburg ausgeweitet werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Aktiengesellschaften müssen laut Urteil häufiger informieren
Luxemburg (dapd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt Aktiengesellschaften bei der Information von Aktionären stärker in die Pflicht: Sie müssen auch Zwischenschritte zu einer börsenrelevanten Entscheidung veröffentlichen, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH eingeschaltet und darum gebeten, den Begriff „Insider-Information“ näher zu bestimmen. Diese zeichnet sich bei Unternehmen am Finanzmarkt laut EU-Richtlinie dadurch aus, dass sie eine präzise und nicht öffentlich bekannte Information ist, die geeignet ist, bei Bekanntwerden den Aktienkurs zu beeinflussen. Laut EU-Richtlinie müssen Unternehmen am Finanzmarkt solche Informationen so bald wie möglich mitteilen. Insider-Geschäfte sind demnach verboten. Dem aktuellen Urteil zufolge können auch Zwischenschritte präzise Informationen und damit mitteilungspflichtig sein. Hintergrund ist der Wechsel an der Daimler-Führungsspitze im Jahr 2005. Ein Musterkläger ist der Ansicht, dass das vorzeitige Ausscheiden von Jürgen Schrempp, der vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Zetsche ersetzt wurde, früher hätte bekanntgegeben werden müssen. Der Autohersteller hatte die Personalie per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, woraufhin der Daimler-Kurs in die Höhe ging. Der Kläger hatte seine Aktien vorher verkauft und macht jetzt Schadenersatz geltend. „Wir gehen davon aus, dass wir rechtzeitig informiert haben“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am 22. April 2009 in einem Musterverfahren entschieden, dass Daimler im Juli 2005 den Rücktritt Schrempps rechtzeitig bekanntgegeben hatte. Mit diesem Urteil wies das OLG Schadenersatzforderungen von Kleinaktionären wegen entgangener Kursgewinne zurück. Der Musterkläger legte dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nach dem EuGH-Urteil muss der Bundesgerichtshof jetzt in dem Einzelfall entscheiden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Arbeitsgericht: Schlecker muss Mitarbeiterin weiterbeschäftigen
Heilbronn/Ehingen (dapd). Eine gekündigte Schlecker-Mitarbeiterin hat als erste in Baden-Württemberg erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt und könnte damit einen für das insolvente Unternehmen teuren Prozess losgetreten haben. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat festgestellt, „dass diese Kündigung sozialwidrig und damit unwirksam ist und den Beklagten verurteilt, die Klägerin weiterzubeschäftigen“, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte. Das Urteil erging schon vor einer Woche. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung, weil sich andere Gerichte daran orientieren könnten. Alleine in Baden-Württemberg sind 629 Kündigungsschutzklagen anhängig, deutschlandweit sind es mehr als 4.500. Dem Heilbronner Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Beklagte – Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz – habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als die Klägerin. Diesem Punkt sei Geiwitz nicht entgegengetreten. Geklagt hatte eine langjährige Leiterin einer Schlecker-Filiale. Sie war bei der ersten Kündigungswelle der insolventen Drogeriekette am 28. März zum 30. Juni betriebsbedingt gekündigt worden. Sie wird zwar nie mehr bei der insolventen Drogeriemarktkette verkaufen können, weil die letzten Filialen am Mittwoch endgültig dicht machten. Doch sie hat damit ihren Anspruch auf die volle Vergütung seit März gesichert. Sollten sich andere Gerichte dem Urteilsspruch anschließen, wird es teuer für Schlecker. Geiwitz hatte die anhängigen Kündigungsschutzklagen als einen Grund dafür genannt, warum die Suche nach einem Investor für Schlecker scheiterte. Das Risiko betrage mindestens 100 Millionen Euro. Ob die Kläger ihr Geld jemals sehen, ist jedoch fraglich. Geiwitz selbst geht davon aus, dass am Ende 800 Millionen Euro den Gläubigern zur Verfügung stehen. Am Donnerstag sagte er in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, „es ist in der Tat so, dass bei einer Betriebsstilllegung in dieser Dimension sehr hohe Masseverbindlichkeiten zu bezahlen sind und es aus heutiger Sicht überhaupt noch nicht abschätzbar ist, ob es zu einer Quotenzahlung kommt oder nicht.“ Aus der würden dann auch die Beschäftigten bedient. Geiwitz glaubt nach wie vor, dass Schlecker mithilfe eines Investors hätte gerettet werden können. „Ohne die Kündigungsschutzklagen, das heißt mit einer Transfergesellschaft, hätte das Unternehmen vermutlich auch mit Verlust und mit den angebotenen Beiträgen von ver.di verkauft werden können“, sagte er in dem Interview. Geiwitz hatte verzweifelt versucht, die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter in Transfergesellschaften unterzubringen, um solche Klagen zu vermeiden. Diese waren aber am Widerstand der FDP gescheitert. „Ich glaube, dass es keinen einzelnen Schuldigen gibt“, sagte Geiwitz. So kamen noch andere Punkte zum endgültigen Aus der einstmals größten deutschen Drogeriekette hinzu: ver.di wollte nicht dem Lohnverzicht zustimmen, den Geiwitz forderte. Zudem machte das Unternehmen weiter laufende Verluste, weil nötige Schritte in der Vergangenheit ausblieben, um das defizitäre Geschäft wieder profitabel zu machen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)