Tarifvertrag bei Deutscher Bahn unter Dach und Fach

Tarifvertrag bei Deutscher Bahn unter Dach und Fach Berlin (dapd). Der Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn ist beigelegt. Die rund 130.000 Bahn-Beschäftigten bekommen in zwei Stufen eine Lohnerhöhung von insgesamt sechs Prozent, wie die Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Montag in Berlin mitteilten. Der neue Tarifvertrag hat demnach eine Laufzeit von 19 Monaten und gilt bis Ende Juli 2014. Die Gewerkschaft hatte zuvor am Montag dem Angebot der Bahn aus der dritten Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche zugestimmt. Beide Seiten einigten sich darauf, in einer ersten Stufe zum 1. Mai 2013 die Löhne um drei Prozent zu erhöhen. Zum 1. April 2014 sollen sie dann um weitere drei Prozent steigen. Für die Monate Januar bis April 2013 bekommen die Bahn-Mitarbeiter einmalig 500 Euro gezahlt. Zudem soll die betriebliche Altersvorsorge zum 1. Juli 2014 um einen Prozentpunkt angehoben werden. Die Gewerkschaft, die anfangs 6,5 Prozent mehr Geld gefordert hatte, bewertete die Vereinbarung als „ein respektables Ergebnis“. Dazu hätten auch die mehrstündigen Warnstreiks beigetragen, mit der die EVG am Montag vergangener Woche den Fern- und Regionalverkehr in vielen Bundesländern lahmgelegt hatte. „Es gibt kaum einen Tarifabschluss in anderen Bereichen, der in den zurückliegenden zwölf Monaten besser war als der unsere“, sagte die stellvertretende EVG-Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba. Auch Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber freute sich über die Einigung trotz schwieriger Umstände. „Damit gehen wir an die Grenze des Verkraftbaren“, erklärte er. Der Kompromiss sei im Interesse der Mitarbeiter und der Kunden. Für die führenden Eisenbahnunternehmen im Nahverkehr einigten sich die Tarifparteien den Angaben zufolge ebenfalls auf eine zweistufige Lohnerhöhung um insgesamt sechs Prozent. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Merkel will generationsübergreifende Wohnprojekte besser fördern

Merkel will generationsübergreifende Wohnprojekte besser fördern Bad Kreuznach (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Einrichtung von generationsübergreifenden Wohnprojekten erleichtern. Solche Projekte hätten Vorbildcharakter für das zukünftige Wohnen in Deutschland, sagte Merkel am Montag beim Besuch der Mehrgenerationenhäuser „WohnArt“ in Bad Kreuznach. Der Gesetzgeber müsse dabei die Menschen unterstützen, die sich für solche Projekte einsetzen, indem er gesetzliche Hindernisse beseitige. In den im vergangenen Jahr fertiggestellten Wohnungen leben 32 Menschen aus verschiedenen Generationen gemeinschaftlich zusammen. Das privat initiierte Projekt sei ein Beispiel dafür, dass Menschen ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und an der Lösung gesellschaftlicher Probleme teilhaben, sagte Merkel. Angesichts des demografischen Wandels sei es notwendig, dass junge und alte Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Im Gespräch mit Bewohnern informierte sich die Kanzlerin darüber, wie mehr Menschen für generationsübergreifende Wohnprojekte gewinnen werden könnten und welche Schwierigkeiten bei der Realisierung eines solchen Projektes bestehen. So wies „WohnArt“-Initiatorin Eva-Maria Knauthe Merkel beispielsweise auf die Finanzierung hin. Diese sei nicht einfach zu realisieren gewesen, da Banken die Sicherheiten von Genossenschaften nur begrenzt anerkennen würden. Der Besuch in Bad Kreuznach war Teil einer Informationsreise der Kanzlerin zum Thema „Zusammenhalt im demografischen Wandel“. Dabei besucht Merkel mit Blick auf den Demografie-Gipfel Mitte Mai bundesweit verschiedene Einrichtungen wie Seniorenheime und Familienzentren. Am Montagvormittag war die Kanzlerin deshalb in Bayern. Dort hatte die Kanzlerin ein Mehrgenerationenhaus im mittelfränkischen Langenfeld besucht. Durch die Besuche könne sie nicht nur theoretisch über mögliche Gesetze in diesem Feld nachdenken, sondern auch von den Menschen lernen, die sich der gesellschaftlichen Verantwortung stellen, sagte Merkel vor der Reise. dapd (Politik/Politik)

Medienbericht über NSU-Helfer-Netzwerk relativiert

Medienbericht über NSU-Helfer-Netzwerk relativiert Karlsruhe/Berlin (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Er wies darauf hin, dass im Zuge der umfassenden Ermittlungen „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden seien. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Das Blatt berief sich auf eine geheime Liste der Sicherheitsbehörden, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zugegangen sei. Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, Eva Högl, betonte jedoch in Berlin, die Liste dürfe „nicht überbewertet werden“. Bei der 129er-Liste handele sich um eine Fortschreibung der seit über einem halben Jahr bekannten „100er-Liste“. Die alte Liste habe neben den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie den ursprünglich 13 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren auch noch 75 Personen aufgeführt, „die nachgewiesenermaßen Kontakte zum Trio oder zu den Beschuldigten hatten“. Hinzugekommen seien nun noch 29 weitere Personen, die im Zuge der Ermittlungen polizeilich überprüft worden seien und überwiegend dem rechten Spektrum zuzuordnen seien. Bei diesen hätten aber bislang „keine Kontakte zum Trio festgestellt“ werden können. Bei all diesen zusätzlich hinzugekommenen Personen könne man „nicht wirklich von erkannten ‚Unterstützern‘ der Taten des NSU sprechen“, sagte Högl. Zentralrat der Muslime sieht eine „Bewegung“ Der Zentralrat der Muslime (ZMD) sieht hingegen in der vermeintlichen Größe des NSU-Umfelds einen Beleg für die Verankerung der Terroristen in der Gesellschaft. Dass inzwischen 129 Personen identifiziert seien, zeige, dass man es mit einer Bewegung zu tun habe, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). „Schon die Formulierung ‚Trio‘ ist ein sprachliches Delikt“, sagte er. Mazyek forderte, Islamfeindlichkeit zum Straftatbestand zu machen. Die Bundesanwaltschaft verwies hingegen darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. Der NSU wird für zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 verantwortlich gemacht. dapd (Politik/Politik)

Prozess gegen Pfarrer König startet jetzt am 4. April

Prozess gegen Pfarrer König startet jetzt am 4. April Dresden (dapd). Nach der geplatzten Eröffnung soll der Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König nun am 4. April in Dresden starten. Als weitere Fortsetzungstermine gab das Amtsgericht Dresden am Montag den 24. April und den 13. Mai an. Die Staatsanwaltschaft wirft König in dem umstrittenen Verfahren schweren Landfriedensbruch vor. Der Pfarrer soll bei Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 in Dresden zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. König bestreitet die Vorwürfe und hält die Anklage für politisch motiviert. Der auch bundesweit für Aufsehen sorgende Prozess sollte ursprünglich am 19. März am Amtsgericht Dresden beginnen. Königs Anwalt hatte jedoch in den Prozessakten kurz zuvor ihm unbekannte Dokumente entdeckt. Daraufhin verschob das Gericht die Prozesseröffnung. Zunächst wurde als möglicher neuer Termin der 2. April genannt. dapd (Politik/Politik)

Haseloff schließt Änderungen im Finanzausgleich bis 2019 aus

Haseloff schließt Änderungen im Finanzausgleich bis 2019 aus Halle (dapd-lsa). Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat eine Änderung am Länderfinanzausgleich bis 2019 ausgeschlossen. Er wolle eine faire Diskussion über die Kriterien für einen Finanzausgleich nach 2020, aber bis 2019 sei dieser unantastbar, sagte Haseloff am Montag dem MDR-Radiosender Jump in Halle. Das seit 2005 geltende Finanzausgleichsgesetz ist bis Ende 2019 befristet. Haseloff räumte ein, dass es derzeit ein Übergewicht der Nehmerländer gebe. Es sei aber ein klares Verfassungsgebot, dass es einen solidarischen Ausgleich in Deutschland geben müsse. Die Entwicklung bestimmter Bundesländer sei auch historisch bedingt, betonte der CDU-Politiker. Sachsen-Anhalt trage durch Pendler und Weggezogene viel zum Bruttoinlandsprodukt in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern bei. Damit könne wiederum gut begründet werden, dass etwas aus dem Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zurückfließe. Bayern und Hessen hatten zuvor Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie halten es für ungerecht, dass den wenigen Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. dapd (Politik/Politik)

Bayern und Hessen reichen Klage gegen Länderfinanzausgleich ein

Bayern und Hessen reichen Klage gegen Länderfinanzausgleich ein München/Wiesbaden/Berlin (dapd-bwb). Der Streit über den Länderfinanzausgleich wird durch eine Klage Bayerns und Hessens beim Bundesverfassungsgericht angeheizt. Mehrere Nehmerländer reagierten am Montag mit scharfer Kritik auf diesen Schritt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und sein hessischer Amtskollege Volker Bouffier (CDU) warben dagegen um Verständnis. Seehofer sagte in München nach der Einreichung der Klage, der Freistaat wolle zwar weiter Solidarität zeigen. Die gegenwärtige Regelung sei aber ungerecht und leistungsfeindlich. Der CSU-Chef fügte hinzu, die Klage sei ein „Akt der politischen Notwehr“. Bayern erwarte nun vom Bundesverfassungsgericht „Minderheitenschutz“ für die Steuerzahler im Freistaat. Bouffier bezeichnete es in Wiesbaden als nicht länger hinnehmbar, dass nur 3 Geberländer 13 Nehmerländer mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Er forderte zudem mehr Rechte der Länder bei der Erhebung von Steuern. Auch Bayern verlangt, sowohl bei der Grund- und der Erbschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer „regionale Zu- und Abschläge“ zu ermöglichen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) entgegnete in einem Interview der „Rheinischen Post“: „Ein Steuerwettbewerb verschärft doch die finanzielle Ungleichheit der Länder.“ Dies sei „genau das Gegenteil, was wir mit dem Länderfinanzausgleich erreichen wollen“. Bundes-SPD nennt Klage „reine Show“ SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bezeichnete in Berlin die Klage Bayerns und Hessens als „reine Show“ und „Wahlkampfklamauk“. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) mahnte in Schwerin: „Der Länderfinanzausgleich dient dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen.“ Er habe „kein Verständnis dafür, dass Bayern und Hessen dieses wichtige Ziel infrage stellen“. Auch Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) kritisierte die Klage als unpassend. Seehofer versicherte, er habe sich ernsthaft um eine Verhandlungslösung bemüht. Dieser Versuch sei aber wegen der Blockadehaltung der Nehmerländer gescheitert. Der CSU-Chef fügte mit Blick auf das dritte Geberland Baden-Württemberg hinzu, es sei „blauäugig“, weiter auf Verhandlungen zu setzen. Seehofer zufolge könnte Bayern mit einer Entlastung von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr rechnen, „wenn wir nur die absurdesten und gröbsten Ungerechtigkeiten im heutigen Ausgleichssystem beseitigen“. In der Klageschrift wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. Bouffier sprach von einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil den Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet und sie somit von steuerstarken zu finanzschwachen Bundesländern würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Zeitpunkt der Entscheidung nicht absehbar Wann der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Klage entscheiden wird, ist offen. Ein Gerichtssprecher sagte in Karlsruhe auf dapd-Anfrage, der Zeitpunkt sei „derzeit nicht absehbar“. Größter Zahler ist derzeit Bayern, das vergangenes Jahr 3,9 Milliarden Euro in den Finanzausgleich überwies. Baden-Württemberg zahlte 2,7 Milliarden Euro, Hessen gut 1,3 Milliarden Euro. Ziel des Länderfinanzausgleichs ist es, in allen Ländern im Bundesgebiet einheitliche Lebensverhältnisse zu bewahren. Dies ist in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegt. Der baden-württembergische CDU-Fraktionschef Peter Hauk forderte von der grün-roten Landesregierung in Stuttgart eine Beteiligung an der Klage gegen den Länderfinanzausgleich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Finanzminister Nils Schmid (SPD) müssten Bayern und Hessen zum Wohle Baden-Württembergs unterstützen. dapd (Politik/Politik)

Deutliche Ost-West-Unterschiede bei rechten Einstellungen

Deutliche Ost-West-Unterschiede bei rechten Einstellungen Leipzig (dapd). Rechtsextreme Einstellungen sind einer Studie zufolge in den Generationen Ost- und Westdeutschlands zum Teil stark unterschiedlich ausgeprägt. So stimmten bei Befragungen im Osten über 31 Prozent der nach 1981 Geborenen ausländerfeindlichen Thesen zu, wie die Universität Leipzig am Montag mitteilte. Im Westen seien es in dieser Altersgruppe 18,3 Prozent. Die Beobachtungen stammen aus den 2002 gestarteten sozialpsychologischen „Mitte-Studien“, die nun als Publikation vorliegen. Dabei untersuchte eine Arbeitsgruppe um den Uni-Professor Elmar Brähler mit regelmäßigen Erhebungen rechtsextreme Einstellungen bei insgesamt über 16.600 Menschen. Demnach sind im Westen rechtsextreme Einstellungen vor allem ein Problem der älteren Generation. Knapp ein Drittel der vor 1930 Geborenen stimmen ausländerfeindlichen Thesen zu. 15 Prozent von ihnen unterstützen zudem antisemitische Aussagen, was der höchste Wert in allen Gruppen ist. Während ausländerfeindliche Thesen im Osten deutlich mehr Anklang finden, ist die Zustimmung zu antisemitischen Aussagen im Westen in allen Altersgruppen höher, hieß es. Der Studie zufolge zeichnet sich bei 10 Prozent der vor 1950 Geborenen im Westen ein festes rechtsextremes Weltbild ab, im Osten steht mit zehn Prozent die Altersgruppe der ab 1971 Geborenen an der Spitze. Studien-Mitautor und Psychologe Oliver Decker führt die Ergebnisse auf die Folgen des Zusammenbruchs autoritärer Gemeinschaften zurück. Dies führe zu autoritären Aggressionen, sagte Decker. Er sieht dabei Parallelen bei den vor 1930 Geborenen und den nach 1981 in der DDR und in Ostdeutschland Aufgewachsenen. Der Verlust der Ideale der Elterngeneration bleibe bei ihnen nicht ohne Wirkung. dapd (Politik/Politik)

Steuerzahlerbund warnt vor Risiken

Steuerzahlerbund warnt vor Risiken Düsseldorf (dapd). Der Bund der Steuerzahler hat nach der Zypern-Einigung vor verfrühtem Optimismus gewarnt. Das Maßnahmenpaket vermeide zwar viele Fehler, die in anderen Krisenstaaten gemacht worden seien. Erstmals rückten Risiko und Haftung wieder näher zusammen. „Für Jubelschreie der Steuerzahler ist es jedoch noch zu früh“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel am Montag „Handelsblatt Online“. Weder lägen die Details der einzelnen Programmpunkte vor, noch stehe die Haftungssumme von zehn Milliarden Euro in einem vernünftigen Verhältnis zur Bedeutung Zyperns im Euroraum, kritisierte der Steuerzahlerbund-Chef. Zudem werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. „Denn allen Rettungsversuchen in dieser Größenordnung müsste die Beteiligung der privaten Gläubiger vorausgehen – sprich: ein Schuldenschnitt stattfinden“, sagte Holznagel. Das sei aber nicht passiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Entscheidung, nur Einlagen von mehr als 100.000 Euro sowie Anleihegläubiger und Aktionäre in die Bankenrettung mit einzubeziehen, für richtig. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sagte jedoch am Montag in Berlin, „ein Großteil der Maßnahmen, zu denen sich Zypern verpflichten musste, geht aber nach wie vor zulasten der kleinen Leute“. Das sei „dieselbe fatale Kahlschlag-Politik, die schon Griechenland und Spanien in eine soziale und wirtschaftliche Katastrophe geführt hat“, fügte er hinzu. dapd (Wirtschaft/Politik)

Kopfschütteln im Osten über Klage Bayerns und Hessens

Kopfschütteln im Osten über Klage Bayerns und Hessens Berlin (dapd). Das Vorgehen Bayerns und Hessens in Karlsruhe gegen den Länderfinanzausgleich stößt in den ostdeutschen Staatskanzleien auf Unverständnis. Der Klage beider Länder vor dem Bundesverfassungsgericht werden allerdings kaum Chancen eingeräumt. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach am Montag in Wiesbaden von einem „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass nur drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nannte die gegenwärtige Regelung ungerecht und leistungsfeindlich. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) entgegnete in Schwerin: „Der Länderfinanzausgleich dient dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Bayern und Hessen dieses wichtige Ziel infrage stellen“. Es könne nicht sein, dass die Lebensverhältnisse in Nürnberg völlig anders seien als in Neubrandenburg. Es müsse weiter einen solidarischen Ausgleich geben. Die Kritik aus Hessen und Bayern, dass es im Länderfinanzausgleich nur noch drei Geberländer gebe, überzeuge ihn nicht. „Das zeigt, dass Bayern, Hessen und Baden-Württemberg trotz ihrer Zahlungen in den Länderfinanzausgleich wirtschaftlich schneller vorankommen als die anderen Länder“, sagte der Ministerpräsident. „Stimmungsmache im Wahlkampf“ Weiter betonte Sellering, er gebe der Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Dass die Klage ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen eingereicht werde, zeige, worum es Seehofer und Bouffier wirklich gehe. „Sie wollen Stimmung im Wahlkampf machen. Ich halte das für verantwortungslos. Wir leben alle in Deutschland. Da sollte man die Länder nicht gegeneinander ausspielen.“ Auch Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) räumt der Klage nur wenig Chancen ein. „Eigentlich ist diese Klage keine einzige Schlagzeile wert, weil Bayern und Hessen gegen eine Regelungen klagen, der sie selbst zugestimmt haben und die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fußt.“ Ärgerlich sei aber, „dass Politiker hier bewusst wider besseres Wissen die Hoheit über die Stammtische erobern wollen“. Dadurch gehe Solidarität verloren. Markov fügte in Potsdam hinzu. „Wer ignoriert, mit welchen herausragenden Anstrengungen gerade im Osten Deutschlands an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gearbeitet wird, wie es Herr Seehofer tut, der diskreditiert den Gedanken der Solidarität zwischen den deutschen Bundesländern. Die Klage Bayerns und Hessens sei „schlichtweg Wahlkampf“. Auch Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) kritisierte die Klage als unpassend. Diese falle „in eine Zeit, in der sich die Ministerpräsidenten der Länder bereits gemeinsam über einen Fahrplan zur Reform des Länderfinanzausgleichs verständigt haben“. Es sei unstrittig, dass es Reformbedarf gebe. Am Ende des Verhandlungsprozesses für die Zeit nach 2020 werde eine gemeinsame und leistungsgerechte Lösung stehen müssen, wie sie Bayern und Hessen letztendlich fordern. Bouffier beklagte dagegen, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. dapd (Politik/Politik)

Bouffier setzt trotz Klage auf Kooperation mit Rheinland-Pfalz

Bouffier setzt trotz Klage auf Kooperation mit Rheinland-Pfalz Wiesbaden (dapd-rps). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will sich trotz der Klage gegen den Länderfinanzausgleich weiter um eine Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Rheinland-Pfalz bemühen. „Wir haben ja eine gute Nachbarschaft“, sagte der Regierungschef am Montag in Wiesbaden. So habe er Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach ihrer Wahl im Januar viel Erfolg gewünscht, und das meine er auch so. Auch mit ihrem Vorgänger Kurt Beck (SPD) habe es ungeachtet der Parteigrenzen ein gutes Verhältnis gegeben. Im Übrigen sei es gut, dass viele Rheinland-Pfälzer in Hessen Arbeitsplätze etwa bei Opel oder dem Frankfurter Flughafen hätten. Und beim Welterbe Mittelrheintal arbeiteten beide Länder ebenso gut zusammen wie etwa, wenn es um Pharmastandorte wie die von Boehringer Ingelheim oder Merck in Darmstadt gehe. Als positives Beispiel nannte Bouffier auch den Ausbau einer Rheinbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden, äußerte sich aber zugleich kritisch zu Versuchen der Grünen, diesen Ausbau hinter der Mainzer Endung zu beschränken. Gemeint war offenbar die Schiersteiner Brücke. Alles in allem sei die Zusammenarbeit beider Länder „vernünftig“, resümierte der hessische Ministerpräsident. Zuvor hatte es Irritationen wegen der Klage gegen den Länderfinanzausgleich und dem Vorwurf Bouffiers gegeben, Rheinland-Pfalz biete mit hessischen Geldern kostenlose Kindergärten an. Der hessische FDP-Fraktionschef Wolfgang Greilich hatte in einer Landtagsdebatte zu diesem Thema sogar über eine Angliederung des Nachbarlands an Hessen sinniert. dapd (Politik/Politik)