Karlsruhe/München (dapd). Das wegen der Platzvergabe beim NSU-Prozess in die Kritik geratene Oberlandesgericht (OLG) München zieht sich vorerst weiter zurück. „Bis auf Weiteres“ könne die OLG-Justizpressestelle Anfragen zum Akkreditierungsverfahren und zur Sitzplatzvergabe „weder schriftlich noch mündlich/telefonisch bearbeiten“, teilte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel am Donnerstag in München mit. Dies geschehe „nicht zuletzt im Hinblick auf die angekündigte Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang“. Bis zum Donnerstagnachmittag war zwar noch keine Verfassungsbeschwerde eines türkischsprachigen Mediums beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Doch „Sabah“, eine türkische Zeitung mit Sitz in Deutschland, hatte bereits am Mittwochabend im ZDF angekündigt, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Der Grund: Für den NSU-Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht NSU-Opfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Ob dieses „Windhund“-Verfahren bei diesem weltweit beachteten Strafprozess mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss nun voraussichtlich Karlsruhe entscheiden. Die Begründung der türkischen Zeitung für ihre Verfassungsbeschwerde klang bisher noch sehr pauschal: Der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel sagte dem ZDF: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Zulässige Verfassungsbeschwerde braucht rechtliche Substanz Die Verfassungsbeschwerde, die wohl mit einem Eilantrag verbunden sein wird, müsste jedoch über solche allgemeinen Formulierungen hinausgehen. Sie muss rechtliche „Substanz“ haben, um zulässig zu sein und Aussicht auf Erfolg zu haben. Es muss dargelegt werden, worin „im Einzelnen“ die Grundrechtsverletzung gesehen wird. Eine Verfassungsbeschwerde sollte sich auch mit der bisherigen Rechtsprechung auseinandersetzen – die im vorliegenden Fall im Grundsatz schon gefestigt ist. Weil es wohl um keine völlig neue Rechtsfrage geht, ist auch zu vermuten, dass sich beim Bundesverfassungsgericht eine aus lediglich drei Richtern bestehende Kammer des Ersten Senats mit dem Eilantrag und der Verfassungsbeschwerde befassen wird – und nicht der gesamte Senat aus acht Richtern. Als Berichterstatter zuständig wäre voraussichtlich der Verfassungsrichter Johannes Masing. In sein Dezernat fällt die Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG). Bei „neuen Entwicklungen“ geht das OLG an die Öffentlichkeit Aber nicht nur zum rechtlichen, sondern auch zum „tatsächlichen“ Streitfall muss eine Verfassungsbeschwerde „Stoff“ enthalten – also zur konkreten Art der Platzvergabe: Wann waren die Akkreditierungsbedingungen klar? Hat das OLG diese ausreichend kommuniziert? War grundsätzlich eine Chancengleichheit für alle Medien bei der Anmeldung gegeben? Hätte für türkische Medien ein eigener „Topf“ gebildet werden müssen? Das Bundesverfassungsgericht muss im Eilverfahren keine eigene Sachaufklärung betreiben. Daher benötigt es alle relevanten Unterlagen, um innerhalb weniger Tage und im Zuge einer „Folgenabwägung“ vorläufig entscheiden zu können, ob die erhobenen Rügen berechtigt sind. Denn auch das OLG sieht sich im Recht: Das Münchner Gericht betonte bereits am 26. März, dass die Akkreditierungsbedingungen, insbesondere die Berücksichtigung der Akkreditierungsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs, „von Anfang an klar“ und „allen Medien bekannt“ gewesen seien. Am Donnerstag teilte das OLG mit, es werde sich zu diesem Komplex erst wieder an die Öffentlichkeit wenden, sobald hierzu „neue Entwicklungen“ oder „Erkenntnisse“ vorlägen. dapd (Politik/Politik)
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Streit über Platzvergabe im NSU-Prozess beschäftigt Karlsruhe
Karlsruhe (dapd). Der Streit um reservierte Plätze im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht vor das Bundesverfassungsgericht. Die türkische Zeitung „Sabah“ mit Sitz in Deutschland kündigte an, unter Berufung auf die Pressefreiheit in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Das Blatt fühlt sich in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Das Oberlandesgericht verwies am Donnerstag auf die angekündigte Klage und erklärte, Anfragen zur Platzvergabe zunächst nicht mehr zu beantworten. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel sagte dem ZDF: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält die angekündigte Klage für aussichtsreich. „Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage zum Anlass nimmt, darauf hinzuweisen, dass die geltenden Gesetze auch etwas großzügiger ausgelegt werden können“, sagte Battis der „Berliner Zeitung“ (Freitagausgabe). „Man muss das nicht so rigide handhaben, wie das Oberlandesgericht München es tut“, sagte Battis. So sehe er durchaus die Möglichkeit, den Prozess per Videokamera in einen weiteren Saal zu übertragen. Das Bundesverfassungsgericht selbst übertrage Verfahren ja ebenfalls in andere Säle, wenn auch nur akustisch. Battis bezeichnete das Verhalten des Gerichts als „absurd, wenn man sieht, was da auf dem Spiel steht“. Die OLG-Pressestelle bat am Donnerstag die Journalisten in einer Mitteilung, bis auf weiteres von Anfragen abzusehen, da sie diese vorerst „weder schriftlich noch mündlich/telefonisch bearbeiten kann“. „Mehr Sensibilität“ erwünscht Der türkische Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslioglu, forderte unterdessen vom Oberlandesgericht mehr Fingerspitzengefühl. Er respektiere die Unabhängigkeit des Gerichts, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“. Aber „auf der anderen Seite muss man auch mit mehr Sensibilität die ganze Sache angehen“. Auch für den Botschafter ist im Gerichtssaal kein Platz reserviert. Acht seiner Landsleute seien von einer rassistischen Gruppe ermordet worden, sagte Karslioglu. Es sei seine Pflicht, die Opferfamilien zu begleiten. Der Botschafter wies auch den Vorwurf zurück, die türkischen Medien hätten die Anmeldefrist beim Gericht verschlafen. Das Anmeldeverfahren sei nicht so ganz durchsichtig gewesen, sagte er. In drei Stunden seien bereits alle Plätze vergeben gewesen. Das erste türkische Medium habe sich nach fünf Stunden gemeldet. Da könne nicht von Verschlafen von Fristen gesprochen werden. Er habe die deutschen Behörden gebeten, eine sensible Lösung zu finden – zumal es auch für Deutschland sehr wichtig sei, bei so einem wichtigen Prozess mehr Rücksicht zu zeigen. Er würde nicht so weit gehen zu sagen, dass das deutsch-türkische Verhältnis beschädigt sei, erklärte der Botschafter: „Deutschland und die Türkei, die verständigen sich auf der höchsten Ebene.“ Aber er wünsche sich ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl. Zehn Angehörige kommen nicht zum Prozessbeginn Nach Einschätzung der Ombudsfrau der Bundesregierung für Angehörige der Neonazi-Opfer, Barbara John, könnte der türkische Botschafter einen Platz von einem der Nebenkläger erhalten. John sagte dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe): „Von den vom Gericht eingeplanten 71 Nebenklägern werden definitiv zum Prozessbeginn am 17. und 18. April zehn Angehörige nicht erscheinen.“ Sie wollten erst dann kommen, wenn die jeweiligen Morde an ihren Angehörigen verhandelt werden. „Einige wollen Frau Zschäpe auch nicht sehen“, sagte John. Die SPD-Politikerin Lale Akgün sagte dem Nachrichtensender n-tv: „Ich denke, dass die deutschen Behörden im Moment nichts unterlassen, was auch einen Hauch von Misstrauen zulassen dürfte.“ Die deutschen Behörden seien „sehr, sehr akribisch“ und gingen sehr vorsichtig vor, „damit bloß alles auf den Tisch kommt, was auf den Tisch kommen muss“. Akgün warnte vor populistischen Äußerungen und mahnte: „Wir sollten eigentlich miteinander dafür sorgen, dass die Lage sich entspannt und nicht noch mehr zuspitzt.“ SPD-Parteizeitung soll auf Platz verzichten Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, forderte die SPD auf, die Akkreditierung der Parteizeitung „vorwärts“ für den NSU-Prozess zurückzugeben. „Es gehört eine ziemliche Unverfrorenheit dazu, das Oberlandesgericht München wegen der Vergabe der Journalistenplätze für den anstehenden NSU-Prozess scharf zu kritisieren, während man einen der knappen Plätze mit seinem Parteiblatt blockiert“, kritisierte Müller. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ab 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Daneben angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht NSU-Opfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Für Zuschauer stehen weitere 50 Plätze zur Verfügung. dapd (Politik/Politik)
BMW nimmt in Leipziger Werk zweite Pressenstraße in Betrieb
Leipzig (dapd). Der Autohersteller BMW hat am Donnerstag in seinem Leipziger Werk eine zweite Pressenstraße in Betrieb genommen. Bis Jahresende entstünden dadurch mehr als 100 neue Arbeitsplätze, erklärte das Unternehmen. Die 84 Meter lange neue Fertigungsanlage kostete rund 70 Millionen Euro. Durch beide Pressenstraßen werden jährlich insgesamt etwa 110.000 Tonnen Stahl zu Karosseriebauteilen umgeformt. Künftig sollten möglichst alle am Standort benötigten Pressteile vor Ort hergestellt und direkt der Karosserieproduktion zur Verfügung gestellt werden, hieß es. Bis Mitte 2014 sollen deshalb eine dritte Pressenstraße, eine weitere Beschichtungsanlage und eine Einarbeitungspresse in Betrieb gehen. Die Kosten dafür belaufen sich demnach nochmals auf rund 100 Millionen Euro. Der Automobilkonzern hat eigenen Angaben zufolge 28 Produktions- und Montagestätten in 13 Ländern sowie Vertretungen in mehr als 140 Ländern. Zum Jahresende 2012 beschäftigte das Unternehmen weltweit 105.876 Mitarbeiter. Am Standort Leipzig arbeiten 3.200 Beschäftigte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Verteidiger von Pfarrer König weisen Tatvorwürfe zurück
Dresden/Erfurt (dapd). Unter großem öffentlichen Interesse hat am Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen unter anderem schwereren aufwieglerischen Landfriedensbruch vor. Er soll sich aktiv daran beteiligt haben, dass es am 19. Februar 2011 bei einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten kam. Königs Verteidiger Johannes Eisenberg wies die Vorhalte zurück und griff unter anderem die Anklagevertreterin Ute Schmerler-Kreuzer scharf an. Laut Anklage ist der Kleinbus, den König damals steuerte, Treff- und Sammelpunkt für Linksautonome gewesen. Der Theologe habe von dort aus Menschenketten dazu bewegt, gegen Polizeiabsperrungen vorzudrängen, sagte Schmerler-Kreuzer. Außerdem habe er durch „Musik mit aggressiv-aufreizendem Charakter“ die Gewaltbereitschaft der Menschenmenge gezielt befördert. Zudem habe König unter anderem als Fahrer des Busses versucht, einen Steine werfenden Mann vor dem Zugriff von Polizeibeamten zu schützen. Böswillige Unterstellungen Königs Anwalt Eisenberg wies die Vorwürfe in einer Erklärung zurück. König habe an diesem Tag nicht darauf hingewirkt, dass es zu Gewalt gegen Polizisten komme. Vielmehr habe er sich immer wieder bemüht, dieser entgegenzuwirken, indem er beruhigend auf Menschengruppen eingeredet habe. In seiner Erklärung griff Eisenberg die Staatsanwaltschaft heftig an. Einzelne Tatvorwürfe seien „erstunken und erlogen“, andere „böswillig“. An mehreren Stellen könne er nachweisen, dass die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage behaupteten Äußerungen und Handlungen Königs schlicht und einfach unwahr seien. So habe dieser beispielsweise am 19. Februar um 8.45 Uhr gar nicht an einem bestimmten Ort in Dresden sein können, wie die Anklage behaupte, da aus Polizeiquellen ersichtlich sei, dass König dort erst um 9.07 Uhr eingetroffen sei. Insgesamt zeige die Anklage „einen massiven Amtsmissbrauch der Ermittlungsbehörden“, sagte Eisenberg weiter. Sie sei von den Vorurteilen der Staatsanwaltschaft gegen König geprägt und enthalte zusätzlich schwere handwerkliche Fehler. Zuvor hatte er bereits vor der Anklageverlesung die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Eisenberg hatte der Anklagevertreterin vorgeworfen, schon vor Beginn der Ermittlungen in seinem Mandanten „den Teufel auf Erden“ gesehen zu haben, der über Dresden gekommen sei. Während der Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft darüber hinaus „zu faul“ gewesen, wichtige Tatsachen zu ermitteln. Viele Unterstützer im Gerichtssaal Die Anklageschrift sei zudem durch zahlreiche Bewertungen ausgeschmückt worden. Diese hätten nur den Zweck, „Stimmung gegen den Angeklagten zu machen“, sagte Königs zweite Anwältin, Lea Voigt. Überdies sei die Anklageschrift diffus und werfe dem Angeklagten keine konkrete Straftat vor, sondern beschreibe lediglich das Demonstrationsgeschehen in Dresden am 19. Februar 2011. Vor Beginn der Verhandlung hatte sich König zufrieden gezeigt, dass der Prozess endlich beginne. Nun könne er endlich seine Sicht der Dinge darlegen. In den bisherigen Ermittlungen sei er niemals befragt worden. Vor dem Gerichtsgebäude in der sächsischen Landeshauptstadt hatten sich am Morgen Unterstützer Königs versammelt. Als Prozessbeobachter reisten unter anderem Thüringens Linksfraktionschef Bodo Ramelow und Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) nach Dresden. Der bundesweit für Aufsehen sorgende Prozess sollte ursprünglich bereits am 19. März am Amtsgericht Dresden beginnen. Königs Anwalt hatte jedoch in den Prozessakten kurz zuvor ihm unbekannte Dokumente entdeckt. Daraufhin verschob das Gericht die Prozesseröffnung. dapd (Politik/Politik)
Hermann will Radverkehr im Südwesten voranbringen
Stuttgart (dapd). Beim Radverkehr in Baden-Württemberg gibt es nach Ansicht von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) großen Nachholbedarf. In den vergangenen Jahren sei in ganz Deutschland eine Bewegung für das Radfahren entstanden, der Südwesten hinke jedoch hinterher, sagte Hermann am Donnerstag in Stuttgart. „Wir brauchen eine andere Mobilitätskultur“, forderte der Minister bei der Vorstellung des Radverkehrskonzepts 2013. Das Konzept des Ministers sieht vor, dass Fachleute ab Sommer ähnlich wie beim Straßenverkehr einen sogenannten Landesradverkehrsplan erarbeiten. Ziel sei es, die Radwege besser miteinander zu vernetzen, sagte Hermann. Die grün-rote Landesregierung will zudem neue Radwege an Landstraßen und in Kommunen in diesem Jahr mit rund 18 Millionen Euro bezuschussen. Derzeit werden 104 Maßnahmen im Land gefördert. Ambitionierte Ziele Damit die Bürger dann auch tatsächlich ihr Rad benutzen, sind verschiedene Initiativen geplant. Darunter eine Sternfahrt zum Stuttgarter Schlossplatz im Juli, ein landesweiter Wettbewerb, der die Bürger aufruft, sich Werbeideen zum Radfahren zu überlegen, sowie die bereits aus 2012 bekannten „Radcheck“-Tage in verschiedenen Städten, bei denen Fahrradfahrer ihre Räder kontrollieren lassen können. „Wir wollen die Menschen motivieren, aufs Rad zu steigen“, betonte Hermann. Baden-Württemberg sei bislang nicht gerade das Spitzenland des Radfahrens gewesen, gab der Grünen-Politiker zu bedenken. Durch die vielen Berge sei das Radfahren im Südwesten nicht gerade leicht. Doch dieses Argument lässt der Minister nicht länger gelten: „Neue Techniken machen die Berge befahrbar“, sagte Hermann mit Blick auf die zunehmend beliebter werdenden Elektrofahrräder. Sein Ziel ist, den Radverkehrsanteil im Land auf 20 Prozent zu verdoppeln. „Es ist ambitioniert“, räumte der Minister ein. dapd (Politik/Politik)
GM-Spitze will sich eigenen Eindruck von Opel verschaffen
Rüsselsheim (dapd). Die General-Motors-Führung will sich kommende Woche in Deutschland selbst ein Bild vom Zustand der Tochter Opel machen. „Als Teil seines Ziels, sich einen eigenen Eindruck von einer der globalen Schlüsselunternehmungen zu machen, wird der GM-Verwaltungsrat nächste Woche Deutschland für ein geplantes regelmäßiges Quartalstreffen besuchen“, teilte Opel am Donnerstag in Rüsselsheim mit. Themen seien die Fortschritte von Opel in der Zehn-Jahres-Strategie namens „Drive 2022“ sowie das schwierige Umfeld auf dem europäischen Automarkt. Beim Verwaltungsrat handelt es sich um eine Art erweiterten Vorstand. Die „Bild“-Zeitung hatte in ihrer Donnerstagausgabe gemeldet, die Spitze des US-Autokonzerns komme vom 9. bis zum 11. April zusammen und wolle über den Sanierungsplan und das Opel-Werk in Bochum reden. Das Bochumer Werk stehe jedoch nicht auf der Agenda, erklärte Opel. Die Bochumer Belegschaft des angeschlagenen Autoherstellers hatte im März überraschend einen Sanierungsplan abgelehnt. Dem Standort droht 2014 das Aus. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Kooperation von Rettungsdiensten in Tschechien und Deutschland vereinbart
Pilsen/Dresden (dapd). Deutschland und Tschechien haben am Donnerstag in Pilsen ein Abkommen für einen grenzüberschreitenden Rettungsdienst geschlossen. Wie das sächsische Innenministerium am Donnerstag mitteilte, unterzeichneten Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und sein tschechischer Amtskollege Leos Heger eine Rahmenvereinbarung, wonach zukünftig deutsche und tschechische Rettungskräfte im Grenzgebiet des jeweils anderen Landes im Einsatz sind. Zum Wohle der Menschen Bahr sagte, mit dem Abkommen sei es künftig möglich, verunglückten Menschen schnell und zuverlässig zu helfen. Patienten könnten durch den Rettungsdienst in die nächstgelegene und geeignete Gesundheitseinrichtung gebracht werden. Der Unterzeichnung des Abkommens waren mehrjährige Verhandlung vorausgegangen. In der Kooperationsvereinbarungen sind nun die Organisation des Rettungsdienstes, Vorgaben zur Ausführung eines Einsatzes, Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitskriterien und Einzelheiten zur Haftpflichtversicherung geregelt. Bayerns Europaministerin Emilia Müller (CSU) wertete das Abkommen als Zeichen eines engen Zusammenwachsens innerhalb Europas. „Die erfolgreiche und dynamische Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tschechien wird zum Wohle der Menschen fortgeschrieben. Das ist Europa, wie wir es uns wünschen“, sagte Müller. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) begrüßte das Abkommen ebenfalls und betonte, nun gelte es, dieses in der Praxis „mit Leben zu füllen“. dapd (Politik/Politik)
Steinbrück stempelt Jubiläums-Briefmarke der SPD
Berlin (dapd). Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat die ersten Sonderbriefmarken zum 150. Geburtstag der SPD gestempelt. In der Parteizentrale in Berlin versah er am Donnerstag die neuen Wertzeichen mit einem Sonderpoststempel, der ein Konterfei von Ferdinand Lasalle zeigt. Dieser war am 23. Mai 1863 in Leipzig Mitbegründer des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins – einem Vorläufer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Die SPD-Marken im Wert von je 1,45 Euro zeigen die rote Traditionsflagge der Partei mit den Inschriften „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ und „Einigkeit macht stark“. Die neuen Briefmarken können auch in den Filialen der Deutschen Post erworben werden. Die SPD feiert ihr 150. Jubiläum am 23. Mai unter anderem mit einem Festakt in Leipzig. Ein exaktes Gründungsdatum hat die Partei allerdings nicht. Sie beruft sich auf die Ausrufung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins 1863. dapd (Politik/Politik)
Erste Passagiermaschine auf Caldener Flughafen gelandet
Kassel-Calden (dapd). Ein erstes Passagierflugzeug ist am Donnerstag auf dem umstrittenen Regionalflughafen Kassel-Calden gelandet. Die Maschine des Typs Airbus 319 setzte um 11.10 Uhr auf der Landebahn auf. Das Flugzeug der Airline Germania war in Frankfurt am Main gestartet und 18 Minuten in der Luft gewesen, wie ein Sprecher des Flughafens sagte. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Flughafenchefin Maria Anna Muller nahmen die Maschine auf dem Rollfeld in Empfang. Erster Fluggast, der aus dem Flugzeug stieg, war Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). dapd (Politik/Politik)
Deutschland und Tschechien kooperieren zukünftig bei Rettungsdienst
Pilsen/Dresden (dapd). Deutschland und Tschechien haben am Donnerstag in Pilsen ein Abkommen für einen grenzüberschreitenden Rettungsdienst geschlossen. Wie das sächsische Innenministerium am Donnerstag mitteilte, unterzeichneten Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und sein tschechischer Amtskollege Leos Heger eine Rahmenvereinbarung, wonach zukünftig deutsche und tschechische Rettungskräfte im Grenzgebiet des jeweils anderen Landes im Einsatz sind. Bahr sagte, mit dem Abkommen sei es künftig möglich, verunglückten Menschen schnell und zuverlässig zu helfen. Patienten könnten durch den Rettungsdienst in die nächstgelegene und geeignete Gesundheitseinrichtung gebracht werden. Der Unterzeichnung des Abkommens waren mehrjährige Verhandlung vorausgegangen. In der Kooperationsvereinbarungen sind nun die Organisation des Rettungsdienstes, Vorgaben zur Ausführung eines Einsatzes, Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitskriterien und Einzelheiten zur Haftpflichtversicherung geregelt. dapd (Politik/Politik)