IHK Lippe informiert über Änderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht
Lippe – Für den Umgang mit Gefahrgut werden die internationalen Vorschriften (ADR) alle zwei Jahre angepasst. Dies ist zum 1. Januar 2025 wieder der Fall. Deshalb informierte die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) in einer virtuellen Veranstaltung ihre Mitgliedsunternehmen über die Änderungen und Neuerungen. Die Abkürzung ADR kommt aus dem Französischen und steht für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
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