Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz betrifft auch die Grunderwerbsteuer

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft / Wo besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmen im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer?

Münster – Mit dem MoPeG verändert sich zum 01.01.2024 die zivilrechtliche Behandlung von Personengesellschaften: Das Gesamthandsprinzip in Form des gesamthänderisch gebundenen Vermögens der Gesellschafter wird aufgehoben und Wirtschaftsgüter werden der Personengesellschaft selbst zugerechnet. Dazu besagt der offizielle Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz, dass mit der Abschaffung des Gesamthandsprinzips die Steuervergünstigungen des § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG, des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG sowie des § 7 Abs. 2 GrEStG keinen Anwendungsraum mehr haben sollen. Höchste Zeit also, sich auf die möglichen Änderungen einzustellen.

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Münsteraner Kanzlei gleich viermal ausgezeichnet!

Dr. Friedrich Helmert (Foto: HLB Dr. Schumacher & Partner)

Bei einer jährlich durchgeführten Branchenumfrage des Magazins FOCUS wurden die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH aus Münster auch 2017 wieder zu den besten Gesellschaften in Deutschland gewählt.

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Stolperfalle Unternehmensbewertung

„Was ist ein Unternehmen wert?“ Dieses Thema stand im Mittelpunkt von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung aus Münster. Nach den einleitenden Worten von Prof. Dr. Bernhard Großfeld, em. ord. Professor an der WWU Münster, informierten die beiden Partner Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, WP, RA, StB und Dr. Dietmar Janzen, RA, StB über verschiedene Verfahren und wichtige Fragestellungen bei der Unternehmensbewertung.

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