Tarp (dapd-nrd). Zittersieg mit nur wenigen Stimmen mehr als nötig für Schleswig-Holsteins CDU-Landesvorsitzenden Jost de Jager: Der 47-Jährige wird im kommenden Jahr Bundestags-Direktkandidat im Wahlkreis Flensburg-Schleswig. In einer Kampfabstimmung setzte sich de Jager am Montagabend in Tarp gegen die Juristin Sabine Sütterlin-Waack aber nur äußerst knapp durch. Für ihn stimmten 312 Mitglieder, seine Gegnerin erhielt 307 Stimmen. Eines der 622 CDU-Mitglieder enthielt sich, zwei Stimmen waren ungültig. De Jager hatte sich zuvor den Mitgliedern „als jemand, der Politik von der Pike auf gelernt hat“ beschrieben, vom Orts- bis zum Landeschef. „Ich kenne die Interessen des nördlichen Landesteils und ich weiß, worum es geht.“ Sein Wohnort Eckernförde sei nur einen Steinwurf von der Kreisgrenze entfernt. In Berlin sei er gut vernetzt und könne die Interessen der Region dort deshalb gut vertreten, sagte de Jager. Er wolle nur in einem frei werdenden Wahlkreis antreten und auch nicht, dass einer der direkt gewählten Landtags-Abgeordneter der Union für ihn auf sein Mandat verzichtet. Großer Andrang im Landgasthof Bereits weit vor Beginn der Veranstaltung drängten die gut 600 CDU-Mitglieder in den Saal des Landgasthofs. De Jagers Gegnerin, die 54 Jahre alte Bürgermeisterin von Lürschau, hatte ihre Kandidatur lange vor ihm angemeldet. Die Frage sei, ob die Mitglieder jemanden wollten, „der hier verwurzelt ist, der Land und Leute seit vielen Jahren kennt“, sagte die promovierte Juristin. Sie halte viel von de Jager, der sei ein „respektabler Kandidat“, aber: „Im Kieler Landtag ist sein Platz.“ Die Mitglieder müssten zwischen zwei unterschiedlichen Konzepten entscheiden: „Der Wahlkreis oder Parteiräson“. Der Landesvorstand hatte allerdings die Kandidatur de Jagers befürwortet. Er hatte erst vor gut 13 Monaten nach dem Rückzug Christian von Boettichers die Spitzenämter der Union übernommen und gilt als ihr einziges Schwergewicht im Norden. Er hat bereits angekündigt, auf dem Landesparteitag am 24. November erneut für den Landesvorsitz kandidieren zu wollen. De Jager hatte als Landtags-Spitzenkandidat bei der Wahl im Mai kein Mandat erhalten. Die Liste zog nicht, weil nur erfolgreiche Direktkandidaten der Union in den Landtag einzogen. Einen eigenen Wahlkreis hatte er nicht. Der Bundestags-Wahlkreis war frei geworden, weil der bisherige Direktkandidat Wolfgang Börnsen zur Bundestagswahl 2013 aus Altersgründen nicht mehr antreten will. dapd (Politik/Politik)
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Ex-MAN-Managerin wegen Korruption verurteilt
München (dapd). Das Landgericht München hat die frühere MAN-Topmanagerin Sabine D. zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die 48-Jährige habe an einem besonders schweren Fall von Korruption mitgewirkt, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger am Donnerstag. Neben den Prozesskosten muss D. 60.000 Euro an drei gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich zuvor gütlich geeinigt. Die ehemalige Managerin hatte danach über ihre Verteidigerin ein Geständnis abgelegt. Die Angeklagte wischte sich dabei immer wieder Tränen ab. D. hatte als Geschäftsführerin der MAN-Bustochter Neoman im November 2005 eine Schmiergeldzahlung in Höhe von 401.000 Euro freigegeben. Damit hatte sich das Unternehmen in der norwegischen Hauptstadt Oslo einen Auftrag für 39 Busse gesichert. Zu Prozessbeginn hatte die frühere MAN-Managerin noch sämtliche Korruptionsvorwürfe zurückgewiesen. Sie gab zu, den Beleg unterschrieben zu haben. Allerdings sei ihr nicht bewusst gewesen, dass dies Bestechungsgeld war. Die Richterin wies in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass eine Geschäftsführerin eine „besondere Verantwortung“ habe. D. habe sich über die zu diesem Zeitpunkt vom MAN-Konzern untersagte Bargeldzahlung an den technischen Direktor der Osloer Verkehrsbetriebe zwar sehr geärgert, führte Zeilinger aus. Sie sei aber dann bestrebt gewesen, diesen Vorfall aus der Welt zu schaffen. Die Geschäftsführerin habe jedoch selbst nicht aktiv bestochen, betonte die Richterin. Es handele sich „um kriminelle Energie am unteren Rand“. D. habe auch bereits mehr als 400.000 Euro zur Wiedergutmachung an den MAN-Konzern gezahlt. Außerdem sei das Geständnis „klar von Schuldeinsicht“ getragen. Deswegen fiel die Strafe vergleichsweise gering aus. Für ein Geständnis hatte die Richterin der Angeklagten eine Bewährungsstrafe zwischen acht und elf Monaten in Aussicht gestellt. „Größter Fehler ihres Berufslebens“ In der von ihrer Verteidigerin Barbara Livonius vorgelesenen Erklärung, hatte Sabine D. zuvor eingeräumt, den Vorwürfen „nicht länger entgegentreten zu können“. Sie habe „Warnsignale erkannt“, diese aber nicht hinterfragt. Später in ihrem Plädoyer sagte Livonius, mit der Unterschrift unter die Barauszahlung habe D. den „größten Fehler ihres Berufslebens“ gemacht. Sie müsse sich vorhalten lassen, dass sie Hinweisen auf Korruption nicht nachgegangen sei. „Dieser Verantwortung stellt sie sich“, sagte die Verteidigerin und verwies auf das Geständnis ihrer Mandantin. Der Staatsanwalt sagte, die Vorwürfe seien nicht nur durch das Geständnis, sondern auch durch Zeugenaussagen und Dokumente gedeckt. Als strafmildernd sieht er es jedoch an, dass D. „sehr früh Reue gezeigt hat“. Er hatte deshalb auch eine zehnmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Ex-Vorstand Weinmann bekam auch Bewährungsstrafe In der vergangenen Woche hatte das Münchner Landgericht den ehemaligen MAN-Konzernvorstand Anton Weinmann ebenfalls zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch er hatte zuerst jede Schuld von sich gewiesen, am Ende aber doch Fehler eingestanden. Weinmann ist der ranghöchste frühere MAN-Mitarbeiter, der bisher schuldig gesprochen wurde. Andere Manager erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen. Gegen den früheren Vorstandschef Hakan Samuelsson und Finanzvorstand Karlheinz Hornung ermittelt die Staatsanwaltschaft München. Im Weinmann-Prozess hatte ein Zeuge berichtet, die beiden frühzeitig über Bestechungszahlungen informiert zu haben. Bei MAN gab es über Jahre hinweg ein Schmiergeldsystem. Nachdem Bargeldzahlungen 2005 eingestellt wurden, schaltete der Vertrieb Briefkastenfirmen zur Abwicklung ein. 2009 flog das System auf. Neben Weinmann, Samuelsson und Hornung verloren mehrere MAN-Manager ihre Posten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gütliche Einigung im Korruptionsprozess gegen Ex-MAN-Managerin
München (dapd). Im Schmiergeldprozess gegen die frühere MAN-Managerin Sabine D. gibt es eine gütliche Einigung. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Landgericht München stimmten am Donnerstag einer einvernehmlichen Lösung zu. Verteidigerin Barbara Livonius gab eine Erklärung der Angeklagten ab, in der diese einräumte, den Vorwürfen „nicht länger entgegentreten zu können“. Sie habe „Warnsignale erkannt“, diese aber nicht hinterfragt. Das Gericht stellte der Angeklagten eine Bewährungsstrafe von acht bis elf Monaten in Aussicht. Das Urteil soll im Laufe des Tages fallen. Die 48-Jährige hatte Ende 2005 als Geschäftsführerin der MAN-Bustochter Neoman eine Schmiergeldzahlung in Höhe von 401.000 Euro freigegeben. Damit hatte sich das Unternehmen in Norwegen einen Auftrag für 39 Busse gesichert. Zu Prozessbeginn hatte die Angeklagte noch sämtliche Korruptionsvorwürfe gegen sie zurückgewiesen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BayernLB prüft Schadenersatzansprüche gegen Ecclestone
München (dapd). Die BayernLB prüft nach der Verurteilung ihres früheren Vorstands Gerhard Gribkowsky Schadenersatzansprüche gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone. Dafür sei Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München beantragt worden, erklärte ein Banksprecher am Montag. Laut „Süddeutscher Zeitung“ will Ecclestone die Herausgabe der Unterlagen verhindern und legte über seinen Anwalt Einspruch ein. Nun muss das Amtsgericht München entscheiden, ob das Geldinstitut die Akten erhält. Das Landgericht München hatte Gribkowsky wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Gribkowsky hatte Ecclestone beim Verkauf der Formel-1-Rechte der BayernLB auf Kosten der Bank 66 Millionen Dollar zugeschanzt, davon 41 Millionen Dollar als Provision. Insgesamt flossen dann 44 Millionen Dollar als Schmiergeld zurück an Gribkowsky. Damit hatte die BayernLB selbst jene Mittel aufgebracht, mit denen der Formel-1-Chef den Landesbanker bestochen hatte. Wie der Geldkreislauf genau funktionierte, ist offenbar in den gut 20 Ermittlungsakten dokumentiert. Gribkowsky, der zurzeit im Gefängnis sitzt, hatte kürzlich über seinen Anwalt verlauten lassen, dass er sich um Wiedergutmachung des Schadens bemüht. Allerdings ist noch unklar, wie Gribkowskys Millionenvermögen, das er in einer Stiftung geparkt hat, zwischen Fiskus und Landesbank aufgeteilt wird. Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, Ecclestone sei die „treibende Kraft“ bei dem Schmiergeldgeschäft gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Ecclestone. Ihm droht eine Anklage wegen Bestechung. Gribkowsky war als Risikomanager der BayernLB dafür zuständig, die Mehrheit an der Rennserie zu verkaufen, die der Landesbank aus der Konkursmasse des Medien-Imperiums von Leo Kirch zugefallen war. In seinem Geständnis hatte Gribkowsky erklärt, Ecclestone habe ihn zum Verkauf an den Investor CVC Capital Partners gedrängt und ihn dafür bezahlt. Im Verfahren gegen Gribkowsky hatte Ecclestone zwar die Millionenzahlungen eingeräumt, stellte sie jedoch als Schweigegeld für Gribkowsky dar, der ihn erpresst habe. Der Banker habe gedroht, ihn bei den Steuerbehörden anzuzeigen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
600 Muslime protestieren in Münster gegen Mohammed-Video
Münster (dapd-nrw). Rund 600 Muslime haben am Freitagabend in Münster gegen die Verunglimpfung des Propheten Mohammed in einem Schmähvideo protestiert. Die Aktion verlief friedlich. Die Fatima Versammlung hatte den Protestzug unter dem Motto „Gegen den religionsbeleidigenden Film im Internet“ angemeldet. Der Verein steht im Visier des Verfassungsschutzes, weil vermutet wird, dass er Anlaufstelle für Personen ist, die der Hisbollah nahestehen. Auch der Führer der radikalislamischen Hisbollah-Miliz aus dem Libanon, Hassan Nasrallah, hatte aufgefordert, gegen den islamfeindlichen Film zu demonstrieren. Das vor allem im Internet verbreitete Video „Unschuld der Muslime“ hatte in der vergangenen Woche weltweit Proteste von Muslimen ausgelöst. dapd (Politik/Politik)
Daimler bestätigt Milliardensparprogramm nicht
Berlin/Hamburg (dapd). Der Automobilkonzern Daimler will erst in einigen Wochen Einzelheiten zu dem vom Vorstandsvorsitzenden Dieter Zetsche angekündigten Sparprogramm für Mercedes-Benz bekanntgegeben. Das sagte ein Konzernsprecher am Freitag auf dapd-Anfrage. Die „Financial Times Deutschland“ (Freitagausgabe) hatte zuvor berichtet, das zusätzliche Sparprogramm solle einen Umfang von einer Milliarde Euro haben. „Wir kommentieren das derzeit nicht weiter“, sagte der Daimler-Sprecher. Auch auf dem Ende September beginnenden Pariser Automobilsalon sei noch nicht mit Details zu rechnen, hieß es. Zetsche hatte am Donnerstag angekündigt, dass der Konzern bei Mercedes Benz für 2012 ein operatives Ergebnis unter dem Vorjahresniveau erwarte. 2011 hatte die Sparte einen operativen Gewinn von 5,2 Milliarden Euro erwirtschaftet. Im zweiten Quartal 2012 war das Konzernergebnis aber um 13 Prozent eingebrochen. Daimler will angesichts des schwierigen Geschäftsumfelds mit einem Sparprogramm namens Fit for Leadership gegensteuern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
MAN-Vorstand Weinmann legt Geständnis ab
München (dapd). Der wegen Bestechung angeklagte frühere MAN-Vorstand Anton Weinmann hat über eine Erklärung seines Verteidigers ein Geständnis abgelegt. Er räumte am Mittwoch vor dem Landgericht München ein, indirekt Beihilfe zu Bestechungszahlungen nach Slowenien geleistet zu haben. Sein Anwalt sagte, „er hat zwar viel, aber aus heutiger Sicht nicht genug getan“, um Korruption zu unterbinden. Zuvor hatte es erneut Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten gegeben. Man hatte sich im Falle eines Geständnisses darauf geeinigt, einen Teil der Vorwürfe aus der Anklageschrift einzustellen. Weinmann wurde zudem eine Strafe von höchstens zehn Monaten auf Bewährung und die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft Weinmann vor, dass er zwischen 2005 und 2007 von Schmiergeldzahlungen gewusst und diese geduldet habe. Weinmann hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt Mitte August zunächst pauschal zurückgewiesen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Henkel setzt Sonderermittler ein
Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) will zur Aufklärung möglicher Ermittlungspannen im Zusammenhang mit der Terrorzelle NSU nach Informationen aus Berliner Sicherheitskreisen einen Sonderermittler einschalten. Er solle prüfen, ob Fehler gemacht wurden, nachdem ein mutmaßlicher NSU-Unterstützer dem Landeskriminalamt ab 2002 Hinweise auf den Aufenthaltsort der Rechtsterroristen gegeben hatte, erfuhr am Sonntag die Nachrichtenagentur dapd. Ein Name sei noch nicht im Gespräch. Es solle sich aber um eine kompetente Persönlichkeit handeln, die über Ermittlungserfahrungen verfüge. Eine endgültige Entscheidung über den Einsatz eines Sonderermittlers stehe noch aus. Henkels Sprecher Stefan Sukale war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Wie erst am Donnerstag bekannt wurde, hatte ein mutmaßlicher NSU-Helfer als Informant mehr als ein Jahrzehnt mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet. Henkel wusste davon nach eigenen Angaben seit März, hatte jedoch nicht die Öffentlichkeit informiert. Vertreter des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags werfen ihm bewusste Verschleierung vor. Sowohl der Innensenator, der seit Ende vergangenen Jahres im Amt ist, als auch dessen SPD-Amtsvorgänger Ehrhart Körting (2001 bis 2011) sollen dem Ausschuss nun Rede und Antwort stehen. dapd (Politik/Politik)
Urteil: Fehlende Verfassungstreue rechtfertigt Kündigung
Erfurt (dapd-bwb). Die Beteiligung an einem Newsletter mit verfassungsfeindlichem Inhalt rechtfertigt eine Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden. Auch Beschäftigte, die keiner beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterlägen, dürften „nicht darauf ausgehen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte ein 29 Jahre alter Verwaltungsangestellter der Karlsruher Oberfinanzdirektion. Die Richter bestätigten damit das Urteil der Vorinstanzen. Der Verwaltungsangestellte hatte im Juni 2009 in seiner Freizeit einen Newsletter für eine Veranstaltung der Jungen Nationaldemokraten in Halle/Saale weitergeleitet. Dieser enthielt unter anderem einen Aufruf zur Revolution, bei der auch Tote in Kauf zu nehmen seien. Daraufhin hatte das Land Baden-Württemberg dem Mann gekündigt. Dem Senat zufolge hat der Angestellte das Mindestmaß an Loyalität unterschritten. Man könne kritisch sein und seine Meinung sagen, aber man dürfe nicht zur Bekämpfung des Staates aufrufen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Parteizugehörigkeit des Mannes habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt – denn es sei grundsätzlich verfassungsuntreu, zur Bekämpfung des Staates aufzurufen. Dabei spiele es keine Rolle, welcher Partei oder Religion der Angestellte angehöre. Kläger hatte sich auf Meinungsfreiheit berufen Der Anwalt des Landes hatte zuvor betont, dass der Mann für den staatlichen Dienst ungeeignet sei. Er habe mit seinen politischen Aussagen deutlich gemacht, dass er sich als Verfechter rechten Gedankengutes sehe, sagte der das Land vertretende Rechtsanwalt Klaus-Thomas Thomsen. Sein Auftreten für die NPD und die JN stünden im extremen Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Grundordnung. Dem hatte der Anwalt des Angestellten widersprochen. Zweifel an der Verfassungstreue, wie sie in der Kündigung formuliert worden seien, genügten nicht. Vielmehr müsse sich die fehlende Verfassungstreue ganz eindeutig im Arbeitsverhältnis auswirken, sagte Anwalt Ingmar Knop. Zudem betonte er, dass sein Mandant den Newsletter nur technisch weitergeleitet und nicht verfasst habe. Darüber hinaus verwies er auf die Meinungsfreiheit. Der Mann war laut Gericht in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und Überwachung von Druckaufträgen zuständig und hatte dabei Zugriff auf personenbezogene Steuerdaten. Er engagiert sich seit 2007 in der rechtsextremen Partei. Zudem gründete er einen Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation in Karlsruhe. Auch nach einer Abmahnung hatte er die Tätigkeit für die Partei fortgesetzt. Eine erste daraufhin erfolgte Kündigung war im Mai vergangenen Jahres vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. ( BAG: 6. September 2012 – 2 AZR 372/11 ) dapd (Politik/Politik)
Gläubiger von Q-Cells beraten über Verkauf
Dessau-Roßlau (dapd). Die Gläubiger der insolventen Solarfirma Q-Cells beraten weiter über die Zukunft des Unternehmens. Bis zum Mittwochnachmittag hatten die 47 Vertreter noch keine Entscheidung über einen Verkauf der Firma aus Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt getroffen, sagte ein Sprecher der Insolvenzverwaltung der Nachrichtenagentur dapd. Die Gläubigerversammlung war am Morgen zusammengekommen, um hinter verschlossenen Türen über Kaufangebote für Q-Cells zu beraten. Als Favorit für den Zuschlag galt dabei die südkoreanische Firmengruppe Hanhwa, mit der Insolvenzverwalter Henning Schorisch bereits am Sonntag einen Kaufvertrag unterschrieben hatte. Diesem müssten die Gläubiger aber noch zustimmen. Hanwha will rund drei Viertel der noch gut 1.500 Stellen bei Q-Cells erhalten. Am Montag hatte dann überraschend auch die spanische Isofoton ihr Interesse an Q-Cells bekundet und angekündigt, 300 Millionen Euro investieren zu wollen. Q-Cells hatte im April Insolvenz angemeldet und damit die lange Liste von Firmenpleiten in der gebeutelten deutschen Solarbranche erweitert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)