Köln (dapd). Im Rechtsstreit zwischen Haribo und Lindt haben die Gummibärchen des Bonner Herstellers auch die zweite Runde für sich entschieden. Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts untersagte dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli am Dienstag auf Antrag von Haribo, weiterhin ihren in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des Lindt-Teddys einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“. Das Lindt-Produkt stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilten die Richter. Da mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf die Bezeichnung „Goldhase“ verzichte und das Produkt als „Lindt Teddy“ vermarkte. Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären. Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Denn bisher gibt es zu der Frage einer Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)