Irritationen bei der Ausstellung von Gutschriften

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab dem 29.6.2013 die Anforderungen an Gutschriften erweitert: Betroffen sind die Fälle, in denen Kunden gegenüber Lieferanten über bezogene Leistungen abrechnen. In solchen Abrechnungen muss jetzt zwingend die Bezeichnung „Gutschrift“ ausgewiesen werden. Irritationen bei der Ausstellung von Gutschriften weiterlesen