Unternehmer aufgepasst: Durch einen neuen Erlass des Bundesfinanzministeriums droht im Ernstfall der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Zwar wird in dem Erlass angenommen, dass Firmen mit einem internen Steuerkontrollsystem nichts zu verbergen haben, der Knackpunkt liegt aber im Umkehrschluss, den die Finanzämter laut der Osnabrücker Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Klein, Dr. Mönstermann & Partner ziehen.