- VdK begrüßt Gesetz zur Förderung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt
- Bentele: „Eine Schande, dass 45.000 Unternehmen die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen einfach ignorieren“
Im Kabinett wird heute das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes behandelt. Es zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. So müssen beispielsweise Betriebe, mit 20 Angestellten und mehr ab 2025 eine Ausgleichsabgabe von 720 Euro zahlen, wenn sie niemanden mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
VdK-Präsidentin: „Wichtige Impulse für mehr Inklusion im Arbeitsleben“ weiterlesen