Lüneburg/Straßburg (dapd-nrd). Die Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte aus Lüneburg will die Rechtmäßigkeit von vorbeugendem Sicherungsgewahrsam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen lassen. Sie sei vor Demonstrationen mehrfach festgenommen worden und sehe dies als „unzulässige Ersatzbestrafung“ an, sagte die Aktivistin am Dienstag. Die Klage vor dem in Straßburg ansässigen Gericht beziehe sich konkret auf einen gegen sei verhängten viertägigen präventiven Sicherungsgewahrsam beim Castrotransportes nach Gorleben im Jahr 2008. Der Gerichtshof habe kürzlich entschieden, dass eine Freiheitsentziehung nur im Rahmen eines Strafverfahrens zulässig sei, nicht aber vorbeugend zur Verhinderung einer einfachen Ordnungswidrigkeit. Die wegen ihrer Kletteraktionen auch „Eichhörchen“ genannte Umweltschützerin muss sich gegenwärtig gleich wegen drei Blockadeaktionen vor einem Gericht in Potsdam verantworten. dapd (Politik/Politik)