Hamburg (dapd). Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, will einem Medienbericht zufolge im Streit über die Rückzahlung von Vermögen mit der Unternehmerfamilie einen Vergleich schließen. „Der Vergleich ist für die Gläubiger und die Familie die vernünftigste Lösung“, sagte Geiwitz dem „Manager Magazin“. Er wolle dazu Lars und Meike Schlecker, die Kinder des Firmengründers Anton Schlecker, noch im Januar treffen. Geiwitz kündigte an, er wolle klagen, falls die Einigung scheitern sollte. Geiwitz fordert von der Familie Vermögen zurück, das Anton Schlecker kurz vor der Insolvenz an seine Kinder übertragen haben soll. Dem Vernehmen nach liege die Forderungssumme bei zehn Millionen Euro, heißt es in dem Bericht. Deutschlands einst größte Drogeriekette musste vor gut einem Jahr Insolvenz anmelden und ist heute weitgehend abgewickelt. Das zurückgeforderte Vermögen soll in die Insolvenzmasse gehen, aus der die Gläubiger bezahlt werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Schlecker-Insolvenzmasse reicht nicht für Tilgung aller Schulden
Ehingen (dapd). Wegen des geringen Erfolgs bei der Vermittlung von entlassenen Mitarbeitern könnten zahlreiche Altgläubiger der insolventen Drogeriekette Schlecker leer ausgehen. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz habe bei Gericht die drohende sogenannte Masseunzulänglichkeit angezeigt, sagte ein Sprecher der Insolvenzverwaltung am Montag. Hauptgrund sei die geringe Vermittlungsquote der rund 20.000 entlassenen Schlecker-Beschäftigten. Im Insolvenzverfahren erhalten Schlecker-Mitarbeiter den Angaben zufolge ab der Freistellung bis zur Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis oder bis zur endgültigen Kündigung zwischen 60 und 66 Prozent ihres bisherigen Arbeitsentgelts von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese Zahlungen mache die BA gegenüber der Insolvenzmasse geltend. Infolgedessen sei mit Verbindlichkeiten in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen, führte der Sprecher an. Nach Kenntnisstand des Insolvenzverwalters wurden bisher weniger als 20 Prozent der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten in neue Anstellungsverhältnisse vermittelt. Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Transfergesellschaft hatte sich Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) im März noch zuversichtlich gezeigt, die Frauen würden eine „Anschlussverwendung“ finden. Insolvenzmasse reicht nur bei Schlecker nicht Insolvenzverwalter Geiwitz sagte am Montag, Experten aus Politik und verschiedene Verfahrensbeteiligte hätten eine schnelle und erfolgreiche Vermittlung der Mehrheit der Schlecker-Beschäftigten prognostiziert. Da sich dies bis heute jedoch nicht abzeichne, sei er gezwungen, nun diesen Schritt zu gehen, sagte er. Angezeigt wurde die drohende Masseunzulänglichkeit den Angaben zufolge nur für die Anton Schlecker e.K., nicht für die weiteren Gesellschaften wie Ihr Platz GmbH + Co. KG, Schlecker XL GmbH oder Schlecker Home Shopping GmbH. Die verbliebenen Schlecker-Mitarbeiter erhielten weiter ihr Gehalt, versicherte Geiwitz. Schritt verschafft Geiwitz Vollstreckungsschutz Die Drogeriekette Schlecker hatte am 23. Januar offiziell Insolvenz beim Amtsgericht Ulm angemeldet. Die Beschäftigten wurden in zwei Tranchen entlassen, nachdem sich kein Investor hatte finden lassen. Tausende gekündigte Mitarbeiter zogen gegen ihre Entlassung vors Arbeitsgericht. Nach dem endgültigen Aus bezeichnete Geiwitz die Klagen als „K.-o.-Kriterium“ in den Verhandlungen mit potenziellen Investoren. Eine Masseunzulänglichkeit liegt dann vor, wenn die vorhandene Insolvenzmasse nicht mehr zur Deckung der sogenannten Masseschulden ausreicht, die sich aus bestehenden Verträgen ergeben. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter können Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr eingeklagt werden. Betroffen ist hiervon laut Geiwitz vor allem die Bundesagentur für Arbeit. Masseschuldner werden nach Verkündung der Unzulänglichkeit nach einer Quote aus der bestehenden Insolvenzmasse bedient. Sogenannte Insolvenzschuldner wie etwa Unternehmen gehen dann in der Regel leer aus. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ermittlungen gegen Schlecker könnten Gläubigern helfen
Ehingen (dapd). Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart könnten den Gläubigern der insolventen Drogeriekette Schlecker möglicherweise bei ihren Forderungen helfen. „Das kann die Masse noch mal mehren“, sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Am Mittwoch hatten mehr als 160 Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft Wohnungen und Geschäftsräume in mehreren Bundesländern durchsucht. Darunter waren auch die Privatvilla von Anton Schlecker und der Firmensitz im schwäbischen Ehingen. Die angemeldeten Forderungen der Gläubiger sollten am Donnerstagmittag vom Amtsgericht Ulm geprüft werden. Der Sprecher betonte, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Prüfung der Vermögenswerte der Familie durch Geiwitz seien grundsätzlich zwei verschiedene Vorgänge. Geiwitz habe stets betont, „wenn er etwas findet, das zurückzuholen ist, dann tut er das auch“. Die Staatsanwaltschaft müsse im Gegensatz dazu prüfen, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Sollte dem so sein, muss Anton Schlecker allerdings mit millionenschweren Schadenersatzforderungen rechnen, die wiederum in die Insolvenzmasse einfließen könnten. Aus der werden die Forderungen der Gläubiger bedient. Den größten Anspruch hat der Kreditversicherer Euler Hermes, aber auch die Vermieter der Filialen oder die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter müssen aus der Masse bedient werden. Zuletzt hieß es, dass Forderungen in Höhe von 750 Millionen Euro angemeldet wurden. Wie viel Insolvenzmasse dem gegenübersteht, ist noch unklar. Geiwitz wollte vor allem aus dem Verkauf der Töchter Ihr Platz, der Schlecker Homeshopping AG und Schlecker XL 500 bis 700 Millionen Euro erlösen. Doch der Verkauf von Schlecker XL ist gescheitert, Ihr Platz wird gerade scheibchenweise veräußert. Am Mittwoch wurde auch bekannt, dass der Konkurrent Rossmann 104 der derzeit noch 490 Ihr-Platz-Geschäfte übernimmt. Die Familie selbst beteuert seit Januar, dass bei ihr nicht mehr viel zu holen sei. „Es ist nichts mehr da“, sagte Meike Schlecker damals auf einer Pressekonferenz. Noch Ende Juni wehrte sie sich zusammen mit ihrem Bruder Lars in einer öffentlichen Erklärung gegen Berichte, wonach sie noch über ein hohes Millionenvermögen verfügen. Sie wollten richtigstellen, „dass wir in den vergangenen Jahren und durch die Insolvenz ebenfalls das Allermeiste verloren haben und die kursierenden Angaben merklich über der Wirklichkeit liegen“, heißt es in dem Schreiben. Geiwitz selbst betonte, für ihn kämen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Firmenpatriarch Anton Schlecker und 13 weitere Personen nicht überraschend. „Damit ist bei einem Fall dieser Größenordnung und von solch großem öffentlichen Interesse eigentlich grundsätzlich auszugehen“, sagte Geiwitz der „Südwest Presse“ (Donnerstagausgabe). Die Ermittlungen bezögen sich größtenteils auf Tatsachen, die den Berichten und Unterlagen der Insolvenzverwaltung zu entnehmen seien. Darin gehe es um mögliche Vermögensübertragungen innerhalb der Familie. Geiwitz sagte aber, er glaube nicht, dass Anton Schlecker in großem Stil Vermögen beiseitegeschafft hat. „Dass darüber hinaus noch Werte auftauchen, die eine Insolvenz verhindert hätten, kann ich mir nicht vorstellen“, sagte er. Das müsse schon ein dreistelliger Millionen-Euro-Betrag sein. In der Vergangenheit hatte Geiwitz die Familie gegen Berichte in Schutz genommen, wonach sie heimlich Vermögenswerte verschoben habe. Die Verschiebungen seien von der Familie offengelegt worden und würden überprüft. Die Familie hatte Geiwitz auch einen Vergleich angeboten. Die Summe der Vermögensverschiebungen, die Geiwitz theoretisch einfordern könne, betrage zwischen fünf und zehn Millionen Euro, berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“. In diesem Rahmen liege auch das Vergleichsangebot der Familie. Laut Sprecher hat Geiwitz das Angebot „noch nicht angenommen“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Familie schlägt Schlecker-Insolvenzverwalter angeblich einen Kompromiss vor
Stuttgart (dapd). Im Zuge der vom Insolvenzverwalter angestrebten Klärung der Vermögensverhältnisse des Drogeriemarktgründers Anton Schlecker ist die Unternehmerfamilie einem Zeitungsbericht zufolge um einen Kompromiss bemüht. Laut „Stuttgarter Nachrichten“ hat die Familie Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz ein Vergleichsangebot unterbreitet. Demnach könne Geiwitz auf keinen großen Beitrag an liquiden Mitteln zur Insolvenzmasse aus dem Familienvermögen hoffen. Die Summe der Vermögensverschiebungen, die Geiwitz theoretisch einfordern könne, betrage zwischen fünf und zehn Millionen Euro, berichtet das Blatt. In diesem Rahmen liege auch das Vergleichsangebot der Familie. Die Forderungen der Gläubiger belaufen sich laut dem Bericht insgesamt auf 750 Millionen Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlecker-Insolvenzverwalter geht in Berufung
Ehingen (dapd). Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, geht nach der erfolgreichen Klage einer entlassenen Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung in Berufung. Weder die Insolvenzverwaltung noch der Betriebsrat könnten eine grobe Fehlerhaftigkeit erkennen, „wenn man eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern weiter beschäftigt und dafür eine etwas ältere, ledige Mitarbeiterin ohne Kinder entlässt“, sagte ein Sprecher von Geiwitz am Freitag. Damit trat der Insolvenzverwalter einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn entgegen. Dieses hatte die Kündigung einer ehemaligen Filialleiterin für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Insolvenzverwalter als Beklagter habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als sie. Bei einer Sozialauswahl fließen verschiedene Punkte wie das Alter, die Anzahl der Kinder oder die Betriebszugehörigkeit mit ein. Dem Sprecher zufolge bezog sich die Klägerin auf ein Punkteschema, das so nicht mit dem Betriebsrat vereinbart war und auch nicht angewendet wurde. Zudem habe nicht Geiwitz allein die Sozialauswahl getroffen, sondern vielmehr in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Betriebsrat und der Personalabteilung von Schlecker. Andere Gerichte wiesen Kündigungsschutzklagen ab Weitere Klagen gegen Entlassungen seien vor anderen Gerichten bereits abgewiesen worden. Wie viele es waren, konnte der Sprecher nicht sagen. Die erste erfolgreiche Klage einer Mitarbeiterin zeigt nach Angaben von Geiwitz auch einen Grund für die erfolglose Investorensuche für die Drogeriekette. „Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investor über“, sagte Geiwitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Aus diesem Grund seien auch Teilverkäufe gescheitert. „Wenn jemand zum Beispiel 50 Filialen übernähme, könnten sich die bisherigen Schlecker-Mitarbeiter in diese Betriebsstätten einklagen oder es jedenfalls versuchen“, sagte Geiwitz dem Blatt. Das Risiko aus bundesweit mehr als 4.500 Kündigungsschutzklagen gilt als ein Grund für die gescheiterte Rettung von Schlecker. Geiwitz nannte in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ aber auch die Verteidigung des Flächentarifs bei Schlecker durch die Gewerkschaft ver.di als Hindernis. Das sei eine der „Giftpillen“ im Sanierungsprozess gewesen. ver.di: Aus Schlecker-Frauen keine Täter machen Dagegen wehrte sich ver.di am Freitag vehement. „Es ist nicht hinnehmbar, dass aus den Hauptbetroffenen der Insolvenz – den Schlecker-Frauen – jetzt Täter gemacht werden sollen, obwohl der wirtschaftliche Niedergang und das Aus eindeutig die Folge unternehmerischer Fehlleistungen der Familie Schlecker sind“, sagte das Bundesvorstandsmitglied für den Handel, Stefanie Nutzenberger. Ihrer Meinung nach treffen Vorwürfe, ver.di habe tarifliche Standards zu entschieden verteidigt, direkt die Beschäftigten. Nötig sei jetzt die Klärung der Frage, aus welchen Gründen die Investorensuche letztlich gescheitert ist und warum Teilverkäufe in nennenswertem Umfang nicht zustande gekommen sind. Hier sei der Insolvenzverwalter insbesondere den Beschäftigten gegenüber in der Pflicht. In einer ersten Kündigungswelle im März waren 10.000 Beschäftigte, vornehmlich Frauen, entlassen worden. Mit dem endgültigen Aus der Drogeriekette werden auch die restlichen über 13.000 Mitarbeiter voraussichtlich im Juli ihre Kündigung erhalten. Die verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen schlossen am Mittwoch endgültig. Auch das Aus für die Tochtergesellschaft Schlecker XL, die mit größeren Filialen und einem breiteren Produktsortiment antrat, wurde am Donnerstag besiegelt. Für eine Fortführung gebe es „keine wirtschaftlich vertretbare Perspektive“, teilte Insolvenzverwalter Werner Schneider mit. Damit werden weitere 1.100 Beschäftigte gekündigt. Für Ihr Platz mit rund 3.900 Beschäftigten würden die Gespräche mit einem Investor dagegen am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlecker-Insolvenzverwalter will in Berufung gehen
Frankfurt/Main (dapd). Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, will nach der erfolgreichen Klage einer entlassenen Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung in Berufung gehen. Weder die Insolvenzverwaltung noch der Betriebsrat könnten eine grobe Fehlerhaftigkeit erkennen, „wenn man eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern weiterbeschäftigt und dafür eine etwas ältere, ledige Mitarbeiterin ohne Kinder entlässt“, sagte ein Sprecher von Geiwitz am Freitag. Damit trat der Insolvenzverwalter einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn entgegen. Das hatte die Kündigung einer ehemaligen Filialleiterin für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Insolvenzverwalter als Beklagter habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als sie. Bei einer Sozialauswahl fließen verschiedene Punkte wie das Alter, die Anzahl der Kinder oder die Betriebszugehörigkeit mit ein. Dem Sprecher zufolge bezog sich die Klägerin auf ein Punkteschema, das so nicht mit dem Betriebsrat vereinbart war und auch nicht angewendet wurde. Zudem habe nicht Geiwitz allein die Sozialauswahl getroffen, sondern vielmehr in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Betriebsrat und der Personalabteilung von Schlecker. Weitere Klagen gegen Entlassungen seien vor anderen Gerichten bereits abgewiesen worden. Wie viele es waren, konnte der Sprecher nicht sagen. Die erste erfolgreiche Klage einer Mitarbeiterin zeigt nach Angaben von Geiwitz auch einen Grund für die erfolglose Investorensuche für die Drogeriekette. „Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investor über“, sagte Geiwitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Aus diesem Grund seien auch Teilverkäufe gescheitert. „Wenn jemand zum Beispiel 50 Filialen übernähme, könnten sich die bisherigen Schlecker-Mitarbeiter in diese Betriebsstätten einklagen oder es jedenfalls versuchen“, sagte Geiwitz dem Blatt. Das Risiko aus bundesweit mehr als 4.500 Kündigungsschutzklagen gilt als ein Grund für die gescheiterte Rettung von Schlecker. Die verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen schlossen am Mittwoch endgültig. In einer ersten Kündigungswelle im März waren 10.000 Beschäftigte, vornehmlich Frauen, entlassen worden. Mit dem endgültigen Aus der Drogeriekette werden auch die restlichen über 13.000 Mitarbeiter voraussichtlich im Juli ihre Kündigung erhalten. Auch das Aus für die Tochtergesellschaft Schlecker XL, die mit größeren Filialen und einem breiteren Produktsortiment antrat, wurde am Donnerstag besiegelt. Für eine Fortführung gebe es „keine wirtschaftlich vertretbare Perspektive“, teilte Insolvenzverwalter Werner Schneider mit. Damit werden weitere 1.100 Beschäftigte gekündigt. Für Ihr Platz mit rund 3.900 Beschäftigten würden die Gespräche mit einem Investor dagegen am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Arbeitsgericht: Schlecker muss Mitarbeiterin weiterbeschäftigen
Heilbronn/Ehingen (dapd). Eine gekündigte Schlecker-Mitarbeiterin hat als erste in Baden-Württemberg erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt und könnte damit einen für das insolvente Unternehmen teuren Prozess losgetreten haben. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat festgestellt, „dass diese Kündigung sozialwidrig und damit unwirksam ist und den Beklagten verurteilt, die Klägerin weiterzubeschäftigen“, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte. Das Urteil erging schon vor einer Woche. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung, weil sich andere Gerichte daran orientieren könnten. Alleine in Baden-Württemberg sind 629 Kündigungsschutzklagen anhängig, deutschlandweit sind es mehr als 4.500. Dem Heilbronner Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Beklagte – Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz – habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als die Klägerin. Diesem Punkt sei Geiwitz nicht entgegengetreten. Geklagt hatte eine langjährige Leiterin einer Schlecker-Filiale. Sie war bei der ersten Kündigungswelle der insolventen Drogeriekette am 28. März zum 30. Juni betriebsbedingt gekündigt worden. Sie wird zwar nie mehr bei der insolventen Drogeriemarktkette verkaufen können, weil die letzten Filialen am Mittwoch endgültig dicht machten. Doch sie hat damit ihren Anspruch auf die volle Vergütung seit März gesichert. Sollten sich andere Gerichte dem Urteilsspruch anschließen, wird es teuer für Schlecker. Geiwitz hatte die anhängigen Kündigungsschutzklagen als einen Grund dafür genannt, warum die Suche nach einem Investor für Schlecker scheiterte. Das Risiko betrage mindestens 100 Millionen Euro. Ob die Kläger ihr Geld jemals sehen, ist jedoch fraglich. Geiwitz selbst geht davon aus, dass am Ende 800 Millionen Euro den Gläubigern zur Verfügung stehen. Am Donnerstag sagte er in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, „es ist in der Tat so, dass bei einer Betriebsstilllegung in dieser Dimension sehr hohe Masseverbindlichkeiten zu bezahlen sind und es aus heutiger Sicht überhaupt noch nicht abschätzbar ist, ob es zu einer Quotenzahlung kommt oder nicht.“ Aus der würden dann auch die Beschäftigten bedient. Geiwitz glaubt nach wie vor, dass Schlecker mithilfe eines Investors hätte gerettet werden können. „Ohne die Kündigungsschutzklagen, das heißt mit einer Transfergesellschaft, hätte das Unternehmen vermutlich auch mit Verlust und mit den angebotenen Beiträgen von ver.di verkauft werden können“, sagte er in dem Interview. Geiwitz hatte verzweifelt versucht, die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter in Transfergesellschaften unterzubringen, um solche Klagen zu vermeiden. Diese waren aber am Widerstand der FDP gescheitert. „Ich glaube, dass es keinen einzelnen Schuldigen gibt“, sagte Geiwitz. So kamen noch andere Punkte zum endgültigen Aus der einstmals größten deutschen Drogeriekette hinzu: ver.di wollte nicht dem Lohnverzicht zustimmen, den Geiwitz forderte. Zudem machte das Unternehmen weiter laufende Verluste, weil nötige Schritte in der Vergangenheit ausblieben, um das defizitäre Geschäft wieder profitabel zu machen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)