Berlin (dapd). Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat die Spitze der Europäischen Union aufgefordert, Deutschland gegen die Anfeindungen aus Zypern in Schutz zu nehmen. Der Parlamentarische Landesgruppen-Geschäftsführer Stefan Müller sagte am Freitag der Nachrichtenagentur dapd: „Die Hetze gegen Deutschland und die Nazi-Vergleiche gehen deutlich zu weit.“ Auf diese Weise könnten Partner nicht miteinander umgehen. Müller mahnte: „Die EU-Spitze darf es nicht akzeptieren, dass Deutschland, seine Kanzlerin und sein Finanzminister derart verunglimpft werden.“ Vielmehr müssten sich jetzt EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und EU-Ratschef Herman Van Rompuy klar positionieren und der Kritik aus dem krisengeschüttelten Zypern widersprechen. Der CSU-Politiker fügte hinzu: „Ohne Deutschland wären all die Rettungsaktionen wohl kaum möglich.“ Zudem seien die Probleme Zyperns „hausgemacht“. dapd (Politik/Politik)
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Stuttgart 21 -Gegner zeigen Aufsichtsrat der Bahn an
Stuttgart (dapd-bwb). Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ haben eine weitere Anzeige gegen die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gestellt. Darüber hinaus wurden bei der Staatsanwaltschaft Berlin auch 17 Mitglieder des Bahn-Aufsichtsrates angezeigt. Der Tatvorwurf laute auf gemeinschaftliche Untreue und Betrug, teilten die Initiatoren vom „Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ am Mittwoch mit. Sie werfen dem Kontrollgremium vor, sich einem nach Aktienrecht unzulässigen politischen Druck gebeugt zu haben, als sie am 5. März für die Übernahme der Mehrkosten von zwei Milliarden Euro beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ stimmten. Das Aktionsbündnis hatte bereits Mitte Februar ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen Grube und Kefer wegen des gleichen Vorwurfs gestellt. Wie das Aktionsbündnis mitteilte, gibt es neue Erkenntnisse in dem Fall. So sollen beide Manager schon im Jahr 2009 die Überschreitung der vereinbarten Kostenobergrenze für das Bauvorhaben von 4,5 Milliarden um 350 Millionen Euro gebilligt haben. Zugleich hätten sie ihre Projektpartner über angebliche Einsparpotenziale von 900 Millionen Euro getäuscht. dapd (Politik/Politik)
Kartellamt verhängt Millionenbuße gegen Nestlé
Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat gegen den Konsumgüterhersteller Nestlé Deutschland Geldbußen von rund 20 Millionen Euro verhängt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte am Mittwoch, hochrangige Vertriebsmitarbeiter des Konzerns hätten sich über mehrere Jahre mit Wettbewerbern regelmäßig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern und teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht. „Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt“, sagte Mundt. In gleicher Sache hatte die Wettbewerbsbehörde zuvor bereits gegen Kraft Foods Deutschland, die Unilever Deutschland Holding und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG inzwischen rechtskräftige Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt. Eingeleitet worden war das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH. Von den Absprachen betroffen waren laut Kartellamt insbesondere die Produktbereiche Süßwaren, Heißgetränke, Tiernahrung und Tiefkühlpizza. Der Informationsaustausch sei geeignet gewesen, das Marktverhalten der Unternehmen entscheidend zu beeinflussen, erklärte das Kartellamt. In einem Einzelfall sei es zwischen Nestlé und Kraft zu einer expliziten Absprache einer Preiserhöhung für den sogenannten Family-Cappuccino gekommen. Die Geldbuße gegen Nestlé Deutschland ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zwei Polizisten nach Wasserwerfereinsatz bei S 21 -Demo angeklagt
Stuttgart (dapd). Zweieinhalb Jahre nach dem Wasserwerfereinsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ im Mittleren Schlossgarten hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte Anklage erhoben. Gegen vier weitere Beschuldigte sei der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die restlichen sechs Verfahren wurden eingestellt. Den beiden angeklagten Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie sollen am 30. September 2010 als polizeiliche Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, nicht eingegriffen zu haben, als Wasserwerfer über drei Stunden immer wieder eingesetzt und mindestens neun Demonstranten durch den Wasserstrahl erheblich verletzt wurden. Bei dem Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ waren in dem Park in Stuttgart insgesamt rund 130 Menschen verletzt worden. Sie hatten gegen die Fällung von Bäumen protestiert. Ein Demonstrant wurde von einem Wasserwerferstrahl im Gesicht getroffen und ist seitdem nahezu blind. Das Foto, wie er blutend weggeführt wird, wurde zum Symbol für den Widerstand gegen „Stuttgart 21“. Der 30. September 2010 ging als Schwarzer Donnerstag in die Geschichte des Protests gegen das Bahnprojekt ein. Wasserstrahl gegen Köpfe Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen sehr umfangreich und zeitaufwendig. Der Funkverkehr, die schriftlichen Einsatzprotokolle der Wasserwerferbesatzungen sowie die gesamte polizeilichen Videodokumentation seien ausgewertet worden. Darüber hinaus seien zahlreiche Geschädigte, Zeugen sowie am Einsatz beteiligte Polizeibeamte vernommen worden. Nach den Einsatzregeln ist bei dem Gebrauch von Wasserwerfern, insbesondere bei der Abgabe von Wasserstößen darauf zu achten, dass die Köpfe von Personen nicht getroffen werden, um schwere Gesichts- und Augenverletzungen zu vermeiden, führte die Staatsanwaltschaft an. Den beiden Angeschuldigten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, weder die Beschränkung des Einsatzes auf sogenannten Wasserregen an den Staffelführer und an die Besatzungen der Wasserwerfer weitergegeben, noch dafür gesorgt zu haben, dass bei der Abgabe von Wasserstößen die Kopfpartien der Demonstranten verschont bleiben. Strafbefehle gegen Rohrführer Die beantragten Strafbefehle richten sich gegen den Staffelführer, zwei Kommandanten und einen Rohrführer der Wasserwerfer. Gegen einen weiteren Kommandanten und zwei Rohrführer wurde das Verfahren wegen geringfügiger Schuld eingestellt. Zwei weiteren Rohrführern konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Schwarzen Donnerstag fast 300 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft angestrengt. Fünf Demonstranten wurden angeklagt, für drei weitere Beamte sowie 17 Protestierer beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle. Gegner des umstrittenen Bahnprojektes hatten der Behörde immer wieder einseitige Ermittlungen vorgeworfen. Ziel der Kritik war vor allem der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. dapd (Politik/Politik)
Montag hält möglichen Anklageverzicht gegen Wulff für rechtswidrig
Halle (dapd). Der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, hat den möglichen Verzicht auf eine Anklage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Schuldeingeständnis stark kritisiert. „Ein solches Angebot wäre rechtswidrig“, sagte Montag der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff die Einstellung des gegen ihn laufenden Bestechungsverfahrens gegen Auflagen angeboten. Stimme Wulff durch eine „Übernahme strafrechtlicher Verantwortung“ und der Zahlung einer Summe von 20.000 Euro zu, könnte demnach das öffentliche Interesse an einer weiteren Verfolgung beseitigt werden. dapd (Politik/Politik)
Schäuble kritisiert NPD-Verbotsantrag der Länder
Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) machen keinen Hehl aus ihrer Kritik an dem vom Bundesrat angekündigten Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD. „Wir laufen Gefahr, ein Problem erst wieder zu erzeugen, das sich gerade von alleine löst“, sagte Schäuble der Zeitung „Welt am Sonntag“. „Die Rechtsextremen haben sich in Deutschland zu normalen Zeiten immer selbst erledigt.“ Der frühere Innenminister sagte, er sei schon beim ersten NPD-Verbotsverfahren sehr skeptisch gewesen. „Es ist das eine, ob man eine Partei für verfassungswidrig hält, und das andere, ob man ein Verbotsverfahren mit Aussicht auf Erfolg betreiben kann“, sagte Schäuble. Bisher hat nur der Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Die Bundesregierung stimmte am Mittwoch gegen einen solchen Schritt. Die Entscheidung des Bundestages steht noch aus. Bundesinnenminister Friedrich kündigte an, falls der Bundestag über einen NPD-Verbotsantrag abstimme, werde er mit Nein votieren. „Jedes Verfassungsorgan muss für sich entscheiden und muss die Entscheidung dann auch verantworten. Auch als Mitglied des Bundestages werde ich gegen einen Antrag stimmen“, sagte Friedrich dem Berliner „Tagesspiegel am Sonntag“. dapd (Politik/Politik)
Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht
Erfurt (dapd). Das Jobcenter Mühlhausen im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis wehrt sich weiter gegen eine Zahlung von 15 Cent. Dazu habe die Behörde gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2012 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt, wie das Landessozialgericht am Montag mitteilte. Zuvor war das Jobcenter vom Sozialgericht Nordhausen zur Zahlung von 15 Cent verurteilt worden, weil die Behörde nach Ansicht der Richter entgegen der damals geltenden Rechtslage die Hartz-IV-Leistungen nicht aufgerundet hatte. Die anschließende Berufung gegen dieses Urteil wies das Landessozialgericht im Dezember zurück. Wie es weiter hieß, muss das Bundessozialgericht in Kassel nun zunächst entscheiden, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, sich in einem Revisionsverfahren mit den aufgeworfenen Rechtsfragen zu befassen. Dies sei nur unter eingeschränkten Voraussetzungen der Fall – etwa bei grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit. Wegen der aus Sicht des Landesozialgerichts eindeutigen Rechtslage war das Jobcenter bereits mit 600 Euro – sogenannte Missbräulichkeitskosten – zur Kasse gebeten worden. Grundsätzlich ist ein sozialgerichtliches Streitverfahren aber kostenlos. Die Behörde wird von einer Anwaltskanzlei vertreten. (Landesozialgericht: L 9 AS 430/09; Bundessozialgericht: B 4 AS 64/13 B) dapd (Politik/Politik)
Salafisten in Deutschland droht verstärkt Ausweisung
München (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das Vorgehen gegen Salafisten in Deutschland verschärfen. Künftig sollen religiöse Fanatiker leichter als bisher ausgewiesen werden können. Friedrich kündigte am Samstag auf dem Kleinen CSU-Parteitag in München an, einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle er bei der Innenministerkonferenz im Mai vorlegen. Außerdem werde er extremistische Organisationen „konsequent verbieten“. Friedrich zufolge leben in Deutschland derzeit rund 4.500 Salafisten. Derzeit gebe es bereits die Möglichkeit, Gewalttäter auszuweisen. Künftig solle dies auch bei Extremisten möglich sein, „die sich religiös fanatisiert haben“. Der Bundesinnenminister fügte hinzu, dann könnten zum Beispiel „Hassprediger“ des Landes verwiesen werden, „wenn sie unangenehm auffallen“. Nach Ansicht von Friedrich geht von den Salafisten eine „große Gefahr“ in Deutschland aus. Es bestehe zudem „ein Netzwerk ins Ausland“. Der CSU-Politiker erläuterte: „Wir sehen, dass Menschen aus Deutschland ausreisen nach Ägypten.“ Von dort gehe weiter nach Somalia und auch „möglicherweise nach Mali“. Außerdem gebe es eine zunehmende Tendenz, dass Islamisten aus Europa nach Syrien reisen. Dies bedeute dort ein „neues Gefahrenpotenzial“. Erst am Mittwoch war das Bundesinnenministerium mit Razzien gegen salafistische Organisationen in Deutschland vorgegangen. Friedrich sprach ein Verbot gegen die Vereine „DawaFFM“ und „Islamische Audios“ aus und löste die Organisationen auf. Zudem verhängte er ein Verbot gegen die Teilorganisation „An-Nussrah“, die der im Juni 2012 aufgelösten Vereinigung „Millatu Ibrahim“ angehört. In Deutschland gilt der Salafismus als die am schnellsten wachsende und wegen ihrer Radikalität besonders gefährliche Strömung des Islamismus. Für Salafisten ist das Ideal ein Gottesstaat, in dem es keine „vom Menschen erfundenen“ Gesetze gibt, sondern in dem das islamische Rechtssystem, die Scharia, gilt. dapd (Politik/Politik)
Razzien gegen Salafisten in Hessen und Nordrhein-Westfalen
Berlin/Wiesbaden/Düsseldorf (dapd). Das Bundesinnenministerium geht mit Razzien gegen salafistische Vereine vor. Bei insgesamt 20 Personen in Frankfurt am Main (Hessen) sowie in Solingen, Düsseldorf und Gladbeck (Nordrhein-Westfalen) gab es am Mittwochmorgen Durchsuchungen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte. Die Polizeiaktionen dienten den Angaben zufolge der Beschlagnahmung des Vermögens der radikalislamischen Vereine und der Auflösung ihrer Infrastruktur. Es wurde Computer- und Videotechnik beschlagnahmt sowie Mobiltelefone, Vereinsunterlagen und mehr als 10.000 Euro Bargeld. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach ein Verbot gegen die salafistischen Vereine „DawaFFM“ und „Islamische Audios“ aus und löste die Organisationen auf. Zudem verhängte er ein Verbot gegen die Teilorganisation „An-Nussrah“, die der im Juni 2012 aufgelösten Vereinigung „Millatu Ibrahim“ angehört. Friedrich erklärte, die verbotenen Organisationen strebten in aggressiv-kämpferischer Weise eine Veränderung der Gesellschaft an. Die Verbote dienten auch dem Schutz der übergroßen Zahl friedlicher Muslime. Auch die Amtskollegen Friedrichs in Hessen und Nordrhein-Westfalen begrüßten das Vorgehen gegen die Vereine. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) bezeichnete die Vereinsverbote am Mittwoch in Düsseldorf als einen weiteren Beleg „für ein entschlossenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden im gemeinsamen Kampf gegen gefährliche Extremisten“. „Wir halten den Druck auf die Salafisten aufrecht und gehen entschieden gegen ihre demokratiefeindliche Agitation vor.“ Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) sagte am Mittwoch, das Verbot von DawaFFM sei eine Folge des bereits im vergangenen Juni eingeleiteten Ermittlungsverfahrens. Hessen habe „wertvolle Informationen geliefert, die die Verbote von DawaFFM und Islamische Audios untermauern konnten“, sagte Rhein. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Verbote. „Religiöse oder ideologische Bewegungen, die sich zum Ziel setzten, die Demokratie zu überwinden und einen sogenannten Gottesstaat zu errichten, dürfen in Deutschland keinen Fußbreit Platz gewinnen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut. Der Zulauf zu den Salafisten auf mittlerweile bis zu 4.500 Anhängern, so der GdP-Vorsitzende, sei Anlass zu großer Sorge und rechtfertige die polizeilichen Ermittlungen und Verbotsverfügungen der jüngsten Vergangenheit. Die Gefahr wachse, dass die Salafisten die ideologische und logistische Basis für einen gewaltbereiten Islamismus und eine Operationsbasis für Terrornetzwerke bildeten, fügte Witthaut hinzu. Bereits im Juni 2012 hatten Ermittler 26 Wohnungen, Vereinsheime, Kleingärten und Moscheen in Hessen durchsucht, die meisten davon im Rhein-Main-Gebiet. Bundesweit waren bei der Großrazzia gegen Salafisten rund 100 Objekte durchsucht worden. Computer, Laptops, Handys und Propagandamaterial sowie Geld wurden beschlagnahmt. Im Zuge der Aktion hatte Friedrich den Verein „Millatu Ibrahim“ aus Solingen verboten. Zudem waren vereinsrechtliche Ermittlungen gegen die beiden Gruppen „Die wahre Religion“ aus Köln und „DawaFFM“ aus Frankfurt am Main eingeleitet worden. In Deutschland gilt der Salafismus als die am schnellsten wachsende und wegen ihrer Radikalität besonders gefährliche Strömung des Islamismus. Der Hessische Verfassungsschutz gab die Zahl der Salafisten in Hessen am Mittwoch mit 900 an. Im vergangenen Juni waren die Verfassungsschützer noch von 800 Salafisten ausgegangen. Sicherheitsbehörden schätzen die Zahl der Anhänger bundesweit auf etwa 4.000. Für Salafisten ist das Ideal ein Gottesstaat, in dem es keine „vom Menschen erfundenen“ Gesetze gibt, sondern in dem das islamische Rechtssystem, die Scharia, gilt. dapd (Politik/Politik)
Deutscher Städtetag will NPD-Verbotsantrag der Länder unterstützen
Heilbronn (dapd). Der Deutsche Städtetag will den angestrebten NPD-Verbotsantrag der Länder unterstützen. Es sei notwendig, rechtsextremistische Meinungen und Aktivitäten auf allen Ebenen zu bekämpfen, sagte der stellvertretende Präsident des Städtetags, Heilbronns Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach (parteilos), am Mittwoch nach einer Präsidiumssitzung. Die deutschen Städte wollen dazu künftig intensiver zusammenarbeiten. Es gehe darum, erfolgreiche Strategien zu entwicklen, um den Rechtsradikalen den Nährboden zu entziehen, betonte Himmelsbach. Die Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendeinrichtungen sowie Aktionsbündnissen gegen Rechts sei entscheidend. Auch die Einrichtung von Fachstellen gegen Rechtsextremismus in den Kommunen sei ein wirksames Instrument. Den Bund forderte er auf, Bundesprogramme zur Unterstützung lokaler Maßnahmen gegen Rechts zu intensivieren und weiterzuentwickeln. dapd (Politik/Politik)