Karlsruhe/Erfurt (dapd). Der mutmaßliche Helfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Ralf Wohlleben, soll auf Rat seiner Anwältin im NSU-Verfahren vorerst schweigen. Sie wolle eine Aussage vom Prozessverlauf abhängig machen, sagte Anwältin Nicole Schneiders dem Sender MDR Thüringen. Im weiteren Verlauf könne „es einen Punkt geben, an dem es günstig sei, sich einzulassen“, dann müsse „flexibel“ reagiert werden. Schneiders fügte hinzu, sie sehe weiter keinen dringenden Tatverdacht gegen ihren Mandanten. Wohlleben wird von der Bundesanwaltschaft Beihilfe zum neunfachen Mord vorgeworfen. Anfang November wurde Anklage gegen ihn, drei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer sowie die Rechtsterroristin Beate Zschäpe erhoben. dapd (Politik/Politik)
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Opel-Betriebsrat schlägt wegen Stellenabbau in Bochum Alarm
Bochum (dapd). Der Betriebsrat des Autoherstellers Opel in Bochum wehrt sich gegen den drohenden Abbau von 300 Stellen in dem Werk. Mit seinen Plänen verstoße das Unternehmen gegen bestehende Tarifverträge und Vereinbarungen, erklärte Betriebsratschef Rainer Einenkel am Mittwoch. Ein Unternehmenssprecher widersprach dieser Darstellung. Die Stellenstreichungen stünden im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Getriebefertigung Ende 2013, sagte er. Dass die Fertigung dann geschlossen werde, sei bereits 2011 vereinbart worden. Der Betriebsrat moniert jedoch, der Opel-Vorstand habe zugesagt, eine Fortsetzung der Bochumer Getriebeproduktion ernsthaft und fair zu prüfen. Seit Wochen verweigere die Unternehmensführung aber entsprechende Gespräche. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bewerber müssen keine Auskunft zu eingestellten Ermittlungen geben
Erfurt (dapd). Arbeitgeber dürfen Bewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Donnerstag verstoßen solche Fragen gegen den Datenschutz und das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Und auch wenn der Bewerber auf die dennoch gestellte Frage nicht wahrheitsgemäß antwortet, darf ihm deshalb in einem zwischenzeitlich bestehenden Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Damit wies das BAG die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Vorinstanzen ab. Diese hatten einem Lehrer recht gegeben, der sich gegen seine Kündigung gewehrt hatte. Der Mann hatte vor seiner Einstellung im September 2009 in einer Erklärung verschwiegen, dass gegen ihn in den vergangenen drei Jahren Ermittlungsverfahren anhängig waren. Demnach habe er keinerlei Relevanz zur angestrebten Stelle gesehen, da für ihn kein Zusammenhang zwischen den bereits eingestellten Ermittlungen und der Einstellung als Lehrer bestand, hieß es. Deshalb habe sich der gelernte Dachdecker, der als Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf wechselte, auch nicht verpflichtet gefühlt, entsprechende Angaben zu machen. Nachdem die zuständige Bezirksregierung im Oktober 2009 einen anonymen Hinweis über Ermittlungsverfahren gegen den Mann erhalten hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Ihrer Auffassung nach wurde die Frage nach Ermittlungsverfahren unrichtig beantwortet. Die Vorinstanzen hatten die Kündigungen als unwirksam angesehen. Dagegen hatte das Land als Arbeitgeber Revision eingelegt, die nun erfolglos blieb. Nach Auffassung des Sechsten Senates ist eine Erhebung von Daten, wie sie die unspezifizierte Frage nach Ermittlungsverfahren darstellt, nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen nur zulässig, wenn sie durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist oder der Betroffene einwilligt. Solche Informationen zu abgeschlossenen Ermittlungsverfahren seien für die Bewerbung um eine Stelle als Lehrer nicht erforderlich und damit nicht durch das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gestattet. Die allein auf die wahrheitswidrige Beantwortung der Frage nach Ermittlungsverfahren gestützte Kündigung habe deshalb gegen die objektive Wertordnung des Grundgesetzes verstoßen, wie sie im Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Ausdruck komme. Sie sei deshalb unwirksam gewesen, teilte das Gericht mit. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2012 – 6 AZR 339/11 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10. März 2011 – 11 Sa 2266/10 -) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
DGB fordert Politik des sozialen Ausgleichs
Berlin (dapd). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnt mit Blick auf die Generalstreiks in Portugal und Spanien für eine Politik des sozialen Ausgleichs in Europa. Die Krise solle mit den Menschen bekämpft werden und nicht gegen sie, sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Er machte deutlich, dass die deutschen Gewerkschaften sich am heutigen Aktionstag mit den Kollegen in anderen Ländern solidarisch zeigten und diverse Aktionen geplant seien. Sommer betonte zugleich, dass Deutschland relativ gut durch die zweite Phase der Finanzkrise gekommen sei. In Portugal oder Spanien haben die Gewerkschaften zu Generalstreiks gegen die Sparprogramme ihrer Regierungen aufgerufen. Sommer sprach sich dafür aus, gegen die Krise zu investieren und nicht in sie hineinzusparen. Dafür müsse man „auch dafür sorgen, dass diejenigen, die in diesen Staaten und in Europa insgesamt über das Vermögen verfügen, sich an der Finanzierung eines Aufschwungs beteiligen“. Außerdem müsse das Grundübel dieser Zeit, die „Herrschaft der Finanzmärkte und die Herrschaft des Spekulantentums“ in den Griff bekommen werden. dapd (Politik/Politik)
Bild : Bundesweite Razzia gegen Steuersünder
Bochum (dapd). Die Staatsanwaltschaft Bochum geht offenbar mit einer bundesweiten Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder vor. Seit Montagmorgen laufe eine Durchsuchungsaktion mit mehreren Staatsanwälten und 50 Steuerfahndern aus verschiedenen Bundesländern, berichtete die „Bild“-Zeitung vorab. Bei der Staatsanwaltschaft war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Dem Bericht zufolge richten sich die Durchsuchungen gegen Bundesbürger, deren Namen auf einer vor drei Monaten über Steuerfahnder aus Wuppertal gekauften Steuer-CD der Schweizer Großbank UBS stehen. dapd (Politik/Politik)
Verfassungsklage gegen Ökostrom-Gesetz EEG rückt näher
Berlin (dapd). Die deutsche Textilindustrie ist ihrem Ziel einer Verfassungsklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Schritt näher gekommen. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ hat das Landgericht Bochum die Musterklage der Textilveredelung Drechsel GmbH aus Selb gegen die Stadtwerke Bochum abgewiesen. Das Unternehmen hatte ebenso wie mehrere andere Textilfirmen stellvertretend für die im Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie zusammengeschlossenen Branche gegen die Zahlung der EEG-Umlage geklagt. Die Firma Drechsel kündigte auf Nachfrage an, unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in die Berufung gehen zu wollen. Ziel sei die Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungsgericht. Der Textilverband stützt seine Rechtsauffassung auf ein Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Gerrit Manssen, demzufolge die Struktur der EEG-Umlage dem „Kohlepfennig“ ähnelt. Der Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war in den 90er Jahren für verfassungswidrig erklärt worden. Entsprechend müsse auch die EEG-Umlage verfassungswidrig sein, argumentiert Manssen. dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe wird das Betreuungsgeld kippen
Osnabrück (dapd). Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält eine Klage gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht für „absolut aussichtsreich“. „Die geplante Reform verstößt derart eindeutig gegen das Grundgesetz, dass sich ein Gang nach Karlsruhe fast schon zwangsläufig daraus ergibt“, sagte Wieland der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Linkspolitiker Hahn muss keine Strafe wegen Nazi-Blockade befürchten
Dresden (dapd). Der sächsische Linkspolitiker André Hahn muss wegen der Blockade eines Neonaziaufmarsches im Jahr 2010 keine Bestrafung mehr befürchten. Das Gerichtsverfahren sei ohne Auflagen endgültig eingestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden am Dienstag auf dapd-Anfrage. Ihren Angaben zufolge griff dazu eine Regelung, wonach die Schuld als sehr gering anzusehen sei oder kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe. Alle Seiten hätten der Einstellung zugestimmt. Der Landtagsabgeordnete und frühere Fraktionsvorsitzende Hahn sprach von einem faktischen Freispruch und sagte: „Ich bin sehr zufrieden und auch ein Stück erleichtert.“ Der umstrittene Prozess war im Oktober gestartet. Die Staatsanwaltschaft sah in Hahn einen maßgeblichen Mitinitiator bei der Verhinderung eines genehmigten Aufzuges Tausender Rechtsextremisten am 13. Februar 2010 in Dresden. Sie warf ihm einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Hahn: Absurder Vorgang Hahn sprach von einem absurden Vorgang. Diejenigen, die etwas gegen das Erstarken der Neonazis tun wollten, würden in Sachsen vor Gericht gestellt. Es gebe keine Zweifel mehr, dass die erhobenen Vorwürfe unhaltbar seien. Zugleich sei der gegen ihn ergangene Strafbefehl über 3.000 Euro aufgehoben und er müsse auch die ursprünglich geforderte Geldzahlung von 500 Euro nicht entrichten. Der Linkspolitiker verwies darauf, dass zudem die Verfahrenskosten aus der Staatskasse bezahlt werden müssten und er die Auslagen für seine anwaltliche Unterstützung komplett erstattet bekomme. Es müsse nun klar sein, dass niemand für den friedlichen Widerstand und die erfolgreiche Blockade des Naziaufmarsches 2010 strafrechtlich verfolgt werden könne, betonte Hahn. Es sei eine abenteuerliche Konstruktion und ein Politikum gewesen, dass von den 12.000 Teilnehmern der Anti-Nazi-Proteste ausgerechnet die Fraktionsvorsitzenden der Linke aus Thüringen, Hessen und Sachsen vor Gericht gestellt werden sollten. Nach dem Ende des Prozesses gegen ihn müssten auch die Verfahren gegen die Linkspolitiker Janine Wissler, Willi van Ooyen und Bodo Ramelow unverzüglich eingestellt werden, sagte Hahn. Auch andere Verfahren einstellen Die Neonazis hatten sich damals am Bahnhof Neustadt versammelt, um von dort einen Umzug zu starten. In den Straßen um den Bahnhof blockierten Tausende Menschen die mögliche Strecke. Die Linksfraktion versammelte sich damals zu einer Fraktionssitzung unter freiem Himmel. Nach 2010 kam es auch in den Folgejahren zu Blockaden der Neonaziaufzüge. Ermittelt wurde deswegen unter anderem auch gegen Politiker der Grünen und der SPD. Die Grünen bezeichneten die Einstellung des Verfahrens gegen Hahn als „überfällig“. Er hoffe auf das Ende der nunmehr dreijährigen „juristischen Irrfahrt“ der Staatsanwaltschaft Dresden, sagte der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi. „Ich hoffe, dass jetzt auch die letzten Strafverfahren gegen die friedlichen Platzbesetzer von 2011 ebenfalls eingestellt werden“, betonte er. dapd (Politik/Politik)
Friedrich lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab
Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die Anonymität im Internet verteidigt. Es sei kein Problem, dass die Plagiatsvorwürfe gegen Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) zunächst von einem anonymen Plagiatsjäger veröffentlicht wurden: „Den anonymen Brief an die Polizei gab es schon immer“, sagte Friedrich der Dienstagsausgabe der „Welt“. Deshalb sei es „egal, ob jemand solche Hinweise per E-Mail oder Facebook ohne Nennung des eigenen Namens postet.“ Neue Gesetze fürs Internet lehnte er ab. Im „Spiegel“ hatte sich die FDP-Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin gegen anonyme Plagiatsjäger gewehrt. Sie kritisierte eine „Blockwartmentalität“ in den einschlägigen Internetforen. Koch-Mehrin wurde der Doktortitel aufgrund von Plagiaten aberkannt. Dagegen klagt sie. dapd (Politik/Politik)
Friedrich will Antisemitismus bekämpfen
Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht den Kampf gegen Antisemitismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Antisemitismus ist nicht ein Thema, das nur die jüdische Gemeinde in Deutschland angeht. Es berührt die Grundfesten unserer Demokratie, unserer Freiheit, unseres Zusammenlebens“, sagte Friedrich bei einer Debatte des Bundestages zum Antisemitismusbericht am Mittwoch in Berlin: „Wir schulden unserem Staat und unserer Demokratie, sicherzustellen, dass Freiheit und Toleranz überall im Land durchgesetzt werden. Der Bericht sei für den Kampf gegen Antisemitismus „ein gutes Fundament“. Er biete viele Empfehlungen, die „wir sorgfältig prüfen werden“ und gegebenenfalls „unmittelbar“ umgesetzt würden. Der Bericht solle stetig aktualisiert werden, um ihn „auf den neusten Stand zu bringen“. Etwa 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland weisen Wissenschaftlern zufolge antisemitische Tendenzen auf. Die Experten kritisieren in dem Bericht, dass das Vorgehen gegen den Antisemitismus weitgehend unkoordiniert sei. dapd (Politik/Politik)