Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Mitglieder des sogenannten Grauzementkartells bestätigt. Der Kartellsenat des BGH in Karlsruhe reduzierte in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aber die verhängten millionenschweren Bußgelder gegen die beteiligen Unternehmen um fünf Prozent – wegen einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“. Das Bundeskartellamt hatte 1987 ein vor allem in Süddeutschland tätiges Grauzementkartell aufgedeckt und die beteiligten Unternehmen mit erheblichen Geldbußen belegt. 2002 stellte das Kartellamt dann Marktabsprachen und damit neuerliche Kartellrechtsverstöße von Grauzement-Herstellern fest und erließ Bußgeldbescheide. Die Sache ging schließlich vor Gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte im Juni 2009 wegen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot gegen die Unternehmen Geldbußen in Millionenhöhe, und zwar gegen Holcim in Höhe von 14,6 Millionen Euro, gegen HeidelbergCement in Höhe von knapp 170 Millionen Euro, gegen Lafarge Zement in Höhe von 24 Millionen Euro und gegen Schwenk Zement in Höhe von 70 Millionen Euro. Der BGH bestätigte jetzt die Festsetzung der Geldbußen weitgehend, reduzierte diese aber um fünf Prozent. Denn nachdem gegen das OLG-Urteil Rechtsbeschwerden eingelegt und begründet worden waren, seien rund 20 Monate vergangen, bis die Akten dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden waren. Dies sei eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung. Für Unternehmen liege die Belastung durch eine längere Verfahrensdauer im Rückstellungsbedarf für die verhängten Geldbußen, urteilte der BGH. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KRB 20/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Er kämpft jetzt um seine Ehre
Halle/Saale (dapd). Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), zeigt Verständnis für die Entscheidung von Altbundespräsident Christian Wulff, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn gegen eine Geldzahlung abzulehnen. „Wenn er zahlen würde, käme es zwar nicht zur Anklage. Aber es hätte die Wirkung eines öffentlichen Schuldeingeständnisses“, sagte Bosbach der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Onlineausgabe) laut Vorabbericht. Die Ermittler werfen Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen im Jahr 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films des Managers David Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dem CDU-Politiker dafür Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Die Ermittlungen hatten im Februar vergangenen Jahres zum Rücktritt zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident geführt. Bosbach sagte: „Er kämpft jetzt um seine Ehre. Er kämpft jetzt um seine Reputation. Und dafür habe ich auch Verständnis. Zu den damaligen öffentlichen Vorwürfen gegen Wulff erklärte Bosbach: „Vieles war überzogen. Das Ausmaß und die Heftigkeit der Kritik waren nicht mehr verhältnismäßig.“ Einige hätten einfach nur wissen wollen, ob sie den Bundespräsidenten zur Strecke bringen können. dapd (Politik/Politik)
Gewerkschaften fordern Abschaffung der Luftverkehrssteuer
Frankfurt/Main (dapd). Die Gewerkschaften der deutschen Luftverkehrsbranche gehen geschlossen gegen die hierzulande erhobene Ticketsteuer vor. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit reichte dazu mit Unterstützung durch die Gewerkschaft ver.di und die Flugbegleitergewerkschaft UFO eine entsprechende Petition im Bundestag ein, wie Cockpit am Dienstag in Frankfurt am Main mitteilte. Die Petition verlangt von der Bundesregierung die Abschaffung der 2011 eingeführten Luftverkehrssteuer, die Deutschland in einem nationalen Alleingang erhebt. Sie habe zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen geführt, hieß es zur Begründung. Die Luftverkehrswirtschaft wettert schon lange gegen die Steuer auf Flugtickets und fordert deren Abschaffung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Späte Gerechtigkeit
Berlin (dapd). Knapp 68 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind deutsche Fahnder einer größeren Zahl bisher unbelangter mutmaßlicher NS-Täter auf der Spur. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg will nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe in den nächsten Wochen Vorermittlungen gegen 50 frühere KZ-Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau einleiten. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Mord. Nach dem Urteil gegen den ukrainischstämmigen John Demjanjuk im Jahr 2011 sei es möglich, NS-Täter auch dann zu verurteilen, wenn keine konkreten Mordbeweise vorlägen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm. Demjanjuk war einzig aufgrund seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nun wollen die Ermittler den Angaben zufolge für sämtliche früheren NS-Vernichtungslager untersuchen, ob ehemalige Aufseher noch am Leben sind, und Anklagen prüfen, berichtete die Berliner „Tageszeitung“ („taz“, Montagausgabe). Verfolgung von Nazi-Verbrechen bleibt deutsche Verantwortung SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles begrüßte die Ankündigung neuer Vorermittlungen. „Es ist gut, die Ermittlungen gegen mögliche Beteiligte an den Vernichtungs- und Gewalttaten der Nazis nicht einfach schleifen zu lassen“, sagte Nahles den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vom Montag. „Es kommt leider sehr spät, aber nicht zu spät, um für Aufklärung und, wo eine Schuld festgestellt wird, auch für Gerechtigkeit zu sorgen.“ Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, auch Jahrzehnte nach Kriegsende bleibe es deutsche Verantwortung, die Erinnerung an die Gräueltaten der Nazis wachzuhalten und die Täter zu verfolgen. „In Auschwitz und den anderen Konzentrationslagern wurden unfassbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. So lange die Täter von damals noch unter uns sind, so lange müssen sie strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Künast den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Ermittlungen gegen KZ-Aufseher von Auschwitz Im Zentrum der Ermittlungen steht den Angaben zufolge das Lager Auschwitz-Birkenau im damals von Nazi-Deutschland besetzten Polen, das zwischen 1942 und 1945 das größte deutsche Vernichtungslager war. Hier brachten die Nazis 900.000 Juden in den Gaskammern um. Hier sollen in Kürze Vorermittlungen gegen 50 ehemalige Aufseher von Auschwitz beginnen. Den Ermittlern lägen die Namen und die Angaben zu den Wohnorten der Tatverdächtigen vor, sagte Oberstaatsanwalt Schrimm. Diese lebten über ganz Deutschland verteilt. Es handele sich um Personen im Alter um die 90 Jahre. Schrimm hält es seit dem Urteil gegen Demjanjuk, der Wachmann im Lager Sobibor war, für aussichtsreich, auch gegen KZ-Aufseher Prozesse zu führen – selbst, wenn ihnen unter anderem aus Mangel an Zeugen keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann. Anders als früher reiche seit diesem Spruch „jede Tätigkeit in einem Konzentrationslager aus, um wegen der Beihilfe zum Mord zu verurteilen“, sagte Schrimm. Schließlich habe das Landgericht München in seiner Urteilsbegründung festgehalten: „Der Angeklagte war Teil der Vernichtungsmaschinerie.“ dapd (Politik/Politik)
Ermittler wollen ehemalige KZ-Aufseher vor Gericht bringen
Berlin (dapd). Deutsche Ermittler wollen nach ihrem Fahndungserfolg gegen ehemalige Wachmänner des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz weitere Nazi-Verbrecher vor Gericht bringen. „Das ist nur der Anfang, nicht das Ende“, sagte der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von Nazi-Verbrechen, Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, der „Tageszeitung“ (Montagausgabe). Die Ermittler wollen nach Angaben Schrimms für sämtliche früheren NS-Vernichtungslager untersuchen, ob ehemalige Aufseher noch am Leben sind. Ihnen droht eine Ermittlung wegen Beihilfe zum Mord. Nach dem Urteil gegen den ukrainischstämmigen John Demjanjuk im Jahr 2011 sei es möglich, NS-Täter auch dann zu verurteilen, wenn keine konkreten Mordbeweise vorlägen, sagte Schrimm. Demjanjuk war einzig aufgrund seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Schrimm bestätigte der Zeitung, dass Vorermittlungen gegen 50 ehemalige Aufseher von Auschwitz in Kürze begännen. Der Zentralen Stelle lägen Listen aller in Auschwitz damals tätigen Aufseher vor. „Wir haben überprüft, wer von diesen noch am Leben ist“, sagte Schrimm. dapd (Politik/Politik)
Eilantrag gegen Sitzvergabe im NSU-Prozess in Karlsruhe liegt vor
Karlsruhe/München (dapd-bay). Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist jetzt der Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ gegen die vom Oberlandesgericht München verfügte Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess eingegangen. Wie Gerichtssprecher Wilfried Holz am Samstag der Nachrichtenagentur dapd in Karlsruhe sagte, richtet sich der Antrag gegen die Akkreditierungsbestimmungen und die Nichtzulassung des türkischen Mediums in dem für die Presse bestimmten Raum. Es sei der erste derartige Eilantrag im Zusammenhang mit dem Mitte April in München beginnenden Prozess um die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“. Die Zeitung greift nach Angaben von Holz in ihrer Verfassungsbeschwerde mehrere Grundgesetzartikel auf und rügt Verstöße gegen die Pressefreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen die Gleichbehandlung. Mit einer Entscheidung des 1. Senats sei in absehbarer Zeit zu rechnen, auf jeden Fall vor Prozessbeginn, sagte der Sprecher. Der genaue Termin stehe aber nicht fest, dies hänge auch vom Aufwand der Prüfung ab. Die türkische Zeitung „Sabah“ fühlt sich auch in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel sagte in der vergangenen Woche dem ZDF: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ab dem 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind auch vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle. Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht der Mordopfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Dagegen richtet sich nun die Verfassungsbeschwerde. dapd (Politik/Politik)
Söder lehnt Steuer-FBI in Deutschland ab
Passau (dapd-bay). Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) hat sich gegen ein „Steuer-FBI“ in Deutschland ausgesprochen. Der Föderalismus habe sich auch bei der Steuerfahndung bewährt, sagte der CSU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ (Samstagsausgabe). Er betonte: „Länder handeln flexibler und schneller, Mammut-Bundesbehörden sind dagegen zu unflexibel.“ Im Übrigen habe Bayern bereits sein eigenes „Steuer-FBI“: Die Spezialeinheiten arbeiteten jetzt schon auch grenzüberschreitend. Der Parlamentarische Finanz-Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) hatte am Freitag im ZDF eine vereinheitlichte Strafverfolgung für Deutschland gefordert, „ein FBI gegen internationale Steuerhinterziehung, beispielsweise beim Bundesamt für Steuern“. dapd (Politik/Politik)
Proteste gegen Putin-Auftritt in Hannover angekündigt
Hannover (dapd). Der russische Präsident Wladimir Putin muss zur Eröffnung der Hannover Messe am Sonntag (7. April) mit Demonstrationen rechnen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kündigte eine Mahnwache vor dem Congress Centrum an. Auch die niedersächsischen Grünen wollten gegen Putins Politik protestieren. „Die wirtschaftliche Bedeutung Russlands darf nicht dazu führen, dass über Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung von Regierungskritikern hinweggesehen wird“, sagte die Landesvorsitzende Julia Hamburg am Donnerstag in Hannover. Kritisiert wird vor allem Putins Vorgehen gegen internationale Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen. Amnesty International plädierte für „ein Ende der Schikanen gegen Menschenrechtsorganisationen und die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen in Russland“. Grüne und Amnesty forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, den Präsidenten mit klaren Worten auf die Missstände hinzuweisen. dapd (Politik/Politik)
Ex-Landtagsabgeordnete Wegner wegen Schotter -Aufruf vor Gericht
Lüneburg (dapd). Die frühere niedersächsische Landtagsabgeordnete Christel Wegner muss sich wegen ihrer Unterstützung der Kampagne „Castor schottern“ vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen das Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) findet am 23. April statt, wie ein Justizsprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wertet Wegners Unterschrift unter eine Absichtserklärung zum sogenannten „Schottern“ (Steine aus dem Gleisbett räumen) als Aufruf zu einer Straftat. Wegner hatte zuvor ein Angebot der Ermittlungsbehörde ausgeschlagen, das Verfahren gegen sie bei Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro einzustellen. Im September des vergangenen Jahres hob der Landtag in Hannover die Immunität der fraktionslosen Abgeordneten auf. Mehrere Atomkraftgegner, darunter auch Parlamentarier der Linken, erhielten bereits Strafbefehle oder wurden zu Geldstrafen verurteilt, weil sie die Kampagne „Castor schottern“ unterstützten. dapd (Politik/Politik)
Sechs Staaten gehen gemeinsam gegen Google vor
Paris (dapd). Sechs Länder Europas nehmen gemeinsam den Kampf gegen den Internetkonzern Google auf. Die Regulierer Deutschlands, Italiens, der Niederlande, Großbritanniens und Spaniens vereinbarten am Dienstag unter der Führung von Frankreich ein koordiniertes Vorgehen gegen das US-Unternehmen. Der Vorwurf an Google: Verstöße gegen den Datenschutz. Die nun beschlossene koordinierte Aktion geht auf einen seit Anfang 2012 schwelenden Streit zurück. Damals hatte Google seine Nutzungsbedingungen geändert und einen Austausch von Daten zwischen seinen verschiedenen Diensten – etwas zwischen dem Videoportal Youtube und dem Mail-Angebot Gmail – ermöglicht. Im Oktober hatte Frankreich dem US-Unternehmen im Namen der sechs Länder eine Frist von drei bis vier Monaten gesetzt, um bestimmte Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen. So sollten es Nutzer der Dienste etwa leichter haben, sich als Adressat bestimmter Werbung auszuschließen. Da Google die Frist ohne Änderungen verstreichen ließ, leiteten die Franzosen nun eine koordinierte Aktion gegen das Unternehmen ein. Welche Maßnahmen die Behörden konkret umsetzen wollen, ließen sie aber zunächst offen. Google sieht die Vorwürfe als ungerechtfertigt an. Eine Sprecherin betonte, die Nutzungsbedingungen würden im Einklang mit den Gesetzen in Europa stehen. Gleichzeitig würden sie die Dienste verbessern und effektiver machen. Die Regulierer in Europa sehen ihr Vorgehen gegen Google als Speerspitze im Kampf um einen besseren Datenschutz. Sie wollen einen weltweiten Präzedenzfall schaffen. Auf der Liste der möglichen Datensünder stehen noch andere bekannte Namen – auch Facebook und Co. haben bei europäischen Behörden nur wenige Freunde. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)